Sonntag, 27. Mai 2018

Abdullah Khan, Reporter bei der „Bild“, schleuste sich 2016 als „Undercover Journalist“ beim Bundesamt für Migration in Berlin ein. Dort arbeitete er als Sachbearbeiter vier Monate lang. Abdullah Khan enthüllte in dem ZDF Talk-Magazin „Markus Lanz“, wie einfach es war, beim BAMF eine Stelle zu bekommen und welch haarsträubende Zustände dort herrschten. Der „Fall Bremen“ brachte es ans Tageslicht: Über Jahre konnten Asylbewerber ohne rechtliche und gründliche Identitätsprüfung Schutz in Deutschland erhalten, ohne dass angeblich der Zentrale in Nürnberg etwas davon auffiel, berichtet die „Welt“. Inzwischen haben nahezu 80% der Bunde

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Verfassungswidrigkeit im potentiell angelegten Verfassungsstaat (seit 1990) Da die Ordnung des Grundgesetzes theoretisch jederzeit durch die zu schaffende Verfassung abgelöst werden kann, sollten als verfassungswidrig daher heute jene Parteien angesehen werden, die der freien Willensbildung des Volkes, soweit sie über den vom Grundgesetzes nur noch kommissarisch gestecken Rahmen hinausgeht, im Widerspruch zum „Befreiungsauftrag“ des Art. 146 keinen Raum gewähren, indem sie nicht nur Bestrebungen nach einer neuen Ordnung von vornherein als unzulässig deklarieren und – in Regierungsverantwortung – bekämpfen, sondern vor allem auch den Willensbildungs-, Diskussions- und Einigungsprozess durch massive Einschränkungen von Meinungs- und Versammlungsfreiheit unter Einsatz geheimdienstlicher Mittel nahezu vollständig unmöglich machen. In Anbetracht der zunehmenden und begründeten Kritik am Agieren des Bundesamtes für Verfassungsschutz bedarf es dringend einer ergebnisoffenen Diskussion über die Aufgaben und die Existenzberechtigung eines solchen Inlandsgeheimdienstes, der, immer noch im abzulösenden „Grundgesetz-Staat“ verhaftet, die Transformation Deutschlands in den Verfassungsstaat freier, selbstbestimmter Deutscher faktisch nicht zulassen kann, ohne sich selbst ad absurdum zu führen.

Absurdum: Das sollte sich jeder Deutsche einmal verinnerlichen! Angefangen beim Grundgesetz bis hin zum "Verfassungsschutz" Ein Re...