Freitag, 1. Juni 2018

Endlich: Untersuchungsausschuss Merkel wird beantragt! (Video)


von aikos2309
Die AfD hat die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses im Bundestag zur sog. „Flüchtlingskrise“ beantragt, dessen Auswirkungen der damalige bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer als „Herrschaft des Unrechts“ bezeichnet hatte.
Dabei soll u.a. untersucht werden,  „welche Sachverhalte den Entscheidungen zur Grenzöffnung im September 2015 von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und Bundesminister Dr. Thomas de Maizière zu Grunde lagen“ und ob bei diesen Entscheidungen das Rechtsstaatlichkeitsgebot sowie die verfassungsrechtliche Pflicht beachtet wurde „dem Wohle des deutschen Volkes zu (dienen), seinen Nutzen zu mehren und Schaden von ihm zu wenden“, ob der Bundestag nicht hätte konsultiert werden müssen und „ob die Bundesregierung überhaupt verfassungsrechtlich legitimiert gehandelt hat.“
Außerdem gelte es zu klären, warum Merkel mit Äußerungen wie „Sie können die Grenzen nicht schließen. Wir haben 3000 Kilometer Landgrenze…“ den „Eindruck erweckte, Staatsgebiet und Staatsvolk aufweichen zu wollen“ und ob Merkel damit gegen Artikel 20 GG  verstoßen hatte: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“
Die FDP unterstütze den Antrag, so AfD-Fraktionsvorsitzender Alexander Gauland, damit fehlten noch sechs Stimmen für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Die CSU habe ebenfalls „Interesse an der Aufklärung“ der Ereignisse seit dem September 2015, so Gauland: „Wir würden uns freuen wenn die CSU den Antrag unterstützen würde.“
Es gehe darum, zu klären, was im Kanzleramt im Zeitraum zwischen dem 4. und 13. 9. 2015 los war, so der Vorsitzender des Rechtsausschusses im Bundestag Stefan Brandner, „und ob eine kleine Clique im Kanzleramt bestehend aus Frau Merkel, Herrn de Maizière, möglicherweise auch Herrn Altmaier, mit Schützenhilfe aus Bayern durch den damaligen Ministerpräsidenten Seehofer, darüber entschieden hat, die Grenzen zu öffnen.“
„Es geht um die politische Gesamtverantwortung für diese Politik“, so die stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Beatrix von Storch: „Wir suchen den Gesamtverantwortlichen. … Wir wollen die Gesamtkosten dieser Politik wissen: Was kostet uns das?“ (Flüchtlingskrise: Der BAMF-Skandal ist ein Merkel-Skandal!)
Aus der Begründung des Antrages heißt es:
„Die massenhafte Einreise von Migranten im September 2015 infolge uneingeschränkter Grenzöffnung durch die Bundesregierung ist das bedeutendste Ereignis in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland seit der Wiedervereinigung im Jahr 1990 und ein Ereignis mit langfristigen negativen Folgen für Deutschland.
Die Rechtsgrundlage der Entscheidung der Bundesregierung unter Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel dafür ist unklar und nach Auffassung der Antragsteller aufgrund der Reichweite der Entscheidung ohne Parlamentsbeschluss Unrecht. Die Folgen für die Bevölkerung sind verheerend: Die Kosten für den Steuerzahler liegen im dreistelligen Milliardenbereich. Durch die Konkurrenz um Sozialleistungen und knappen Wohnraum wurden ohnehin vorhandene soziale Schieflagen noch verstärkt (Offener Brief an Merkel: „Was für ein teuflisches Spiel wird gespielt?“).
 
Einher mit der unkontrollierten Massenmigration gingen eine wachsende Bedrohung durch Terrorismus und Kriminalität, eine importierte Juden- und Christenfeindlichkeit und die Verneinung unserer Grundwerte vor allem zu Lasten von Frauen durch Teile der nach Deutschland kommenden Migranten. Auch wenn selbstverständlich nicht alle Migranten dafür verantwortlich sind, hat das die Sicherheitslage und das Sicherheitsgefühl unserer Bürger massiv verschlechtert.
Unkontrolliert hat die Bundesregierung Menschen einreisen lassen, die normalerweise schon wegen fehlender Ausweisdokumente den Boden der Bundesrepublik Deutschland nicht hätten betreten dürfen. Die Bundesregierung hat den unkontrollierten Zuzug hunderttausender von Migranten zugelassen, von denen die Behörden nicht wissen, wer sie sind, woher sie kommen und in vielen Fällen, wo sie sich wann aufhalten.
Diese vom damaligen bayerischen Ministerpräsident Horst Seehofer als „Herrschaft des Unrechts“ bezeichnete Situation scheint auch unter der neuen Bundesregierung anzudauern. Die Parlamentarische Aufarbeitung dieser Situation ist die Basis für die Herstellung von innerem Frieden und Vertrauen in den Rechtsstaat.
Anhörungen von Mitgliedern der Bundesregierung in Fachausschüssen des Bundestages reichen dazu nicht aus. Der Bundestag muss sein Recht nach Art. 44 GG wahrnehmen, „in öffentlicher Verhandlung die erforderlichen Beweise“ zu erheben und so den Sachverhalt zu klären mit der Möglichkeit, darauf aufbauend Vorschläge zu entwickeln.“ (Verschwörung der Weltelite: Massenmigration sollte (eigentlich) die Kassen der Konzerne klingeln lassen)
Lesen Sie hier den gesamten historischen Antrag der AfD-Fraktion:
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses Asyl- und Migrationspolitik
Der Bundestag wolle beschließen:
Es wird ein Untersuchungsausschuss gemäß Artikel 44 des Grundgesetzes eingesetzt. Dem Untersuchungsausschuss sollen elf ordentliche Mitglieder (CDU/CSU-Fraktion: vier Mitglieder, SPD-Fraktion: zwei Mitglieder, AfD- Fraktion: zwei Mitglieder, FDP-Fraktion: ein Mitglied, Fraktion DIE LINKE: ein Mitglied, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: ein Mitglied) und eine entsprechende Anzahl von stellvertretenden Mitgliedern angehören.
Auftrag
Der Untersuchungsausschuss soll sich ein Gesamtbild der Handlungen oder Unterlassungen der Bundesregierung und der ihr nachgeordneten Behörden – strafrechtliche Aspekte ausgenommen – im Hinblick auf die Migrationskrise mit ihrem Höhepunkt im Jahr 2015 verschaffen, infolge dessen der damalige bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer den dadurch in der Bundesrepublik Deutschland entstandenen Allgemeinzustand als „Herrschaft des Unrechts“ bezeichnete.
Zu diesem Gesamtbild gehören auch die Konsequenzen des Handelns oder Unterlassens der Bundesregierung und der ihr nachgeordneten Behörden auf den Verlauf, die Wirkung und die Folgen der Migrationskrise insgesamt, nicht nur der Grenzöffnung im September 2015, z.B. für den Steuerzahler, die Kommunen, die Länder, die Strafverfolgungsbehörden, die Gerichte und die Opfer kriminellen Handelns von Migranten.
Auf der Basis dieses Gesamtbildes soll der Untersuchungsausschuss Problemlösungsansätze aufzeigen. Der Untersuchungszeitraum erstreckt sich von Anfang 2014 bis zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses.
   
Der Untersuchungsausschuss soll insbesondere klären,
  1. welche Informationen und Erkenntnisse der Bundesregierung und der ihr nachgeordneten Behörden zu welchem Zeitpunkt über die Situation in Flüchtlingslagern außerhalb der Europäischen Union und über die Entwicklung der die Europäische Union und insbesondere die Bundesrepublik Deutschland betreffende Migrationsbewegung vorlagen und welche Schlussfolgerungen daraus gezogen wurden oder hätten gezogen werden müssen; welche Pläne, Vorschläge und Handlungsempfehlungen auf Grundlage dieser Informationen und Erkenntnisse entwickelt wurden und inwieweit diese Pläne, Vorschläge und Handlungsempfehlungen von der Bundesregierung und den ihr nachgeordneten Behörden aufgenommen, verworfen oder ignoriert wurden und aus welchen Gründen das geschah. Weiter soll geklärt werden, wer innerhalb der Bundesregierung und der ihr nachgeordneten Behörden mit diesen Plänen, Vorschlägen und Handlungsempfehlungen befasst war und welche Entscheidungen als Folge dieser Informationen und Erkenntnisse getroffen wurden oder hätten getroffen werden können und warum bestimmte Maßnahmen ergriffen wurden oder unterblieben; wie sich die Maßnahmen, Entscheidungen, Verlautbarungen und Erklärungen der Bundesregierung und der nachgeordneten Behörden auf die Entwicklung, Verlauf und Folgen der Migrationsbewegung ausgewirkt haben, und auf welcher Rechtsgrundlage diese erfolgten, welche Maßnahmen, Entscheidungen, Verlautbarungen und Erklärungen die Migrationsbewegung verstärkt oder abgeschwächt haben, welche Ziele und Absichten diesen Maßnahmen, Entscheidungen, Verlautbarungen und Erklärungen zu Grunde lagen, und ob die Ziele und Absichten als Folge der Handlungen, Maßnahmen, Verlautbarungen und Erklärungen erreicht oder nicht erreicht wurden;
  2. ob die Stellungnahmen der Bundesregierung und der ihr nachgeordneten Behörden gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit ihrem jeweiligen Erkenntnisstand zur Migrationsbewegung, beispielsweise durch Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden und Dienste entsprachen, oder falls nicht, aus welchen Erwägungen dies abweichend geschah;
  3. welche Sachverhalte den Entscheidungen zur Grenzöffnung im September 2015 von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und Bundesminister Dr. Thomas de Maizière zu Grunde lagen, von wem und in welcher Weise sie getroffen wurden und auf welcher Rechtsgrundlage damals die Einreise von Migranten gestattet oder gefördert wurde und ob innerhalb der Bundesregierung und ihrem Verantwortungsbereich Handlungsalternativen und andere Rechtsauffassungen gesehen worden waren;
  4. ob bei diesen Entscheidungen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und Bundesminister Dr. Thomas de Maizière das Rechtsstaatlichkeitsgebot (Art. 20 Abs.3 GG) sowie ihre verfassungsrechtliche Pflicht beachtet haben, ihre Kraft dem Wohle des deutschen Volkes zu widmen, seinen Nutzen zu mehren und Schaden von ihm zu wenden (Art. 56 GG); und ob die Bundesregierung die verfassungsrechtlich anerkannte Wesentlichkeitsschwelle und damit die Notwendigkeit den Bundestag in die Entscheidung mit einzubeziehen verletzt hat, und damit ob die Bundesregierung überhaupt verfassungsrechtlich legitimiert gehandelt hat;
  5. ob die von der Bundesregierung zur Grenzöffnungs- und Migrationsproblematik kommunizierte Rechtsauffassung zu verschiedenen Zeiten ihrer Kanzlerschaft unterschiedlich war und falls ja, warum;
  6. welche Maßnahmen zur Grenzkontrolle und zur Durchsetzung des geltenden Asylrechts gegebenenfalls unternommen wurden oder geplant und unterblieben sind und aus welchen Gründen dies geschah;
  7. ob und gegebenenfalls wie die Bundesregierung Vorsorge hinsichtlich der Masseneinwanderung im September 2015 getroffen hatte z.B. durch entsprechende Vorbereitung von Bundesbehörden und Absprachen mit den Landesregierungen;
  8. welche Folgen die Aufnahme einer so großen Zahl von Migranten auf die Sicherheitslage sowie die sozialen Sicherungssysteme in der Bundesrepublik Deutschland hat, und ob solche Folgen für die Bundesregierung voraussehbar waren;
  9. ob und in welchem Ausmaß Bundesbehörden Falschangaben oder sonst unkooperatives Verhalten von Migranten bekannt ist und warum dieses gegebenenfalls nicht zur Verwirkung etwaiger Aufenthaltsrechte in der Bundesrepublik Deutschland führt;
  10. ob es eine „Anti-Abschiebe-Industrie“ beziehungsweise mit finanziellen Mitteln aus dem Bundeshaushalt ganz oder teilweise finanzierte Organisationen gibt, die – auch in rechtswidriger Weise – versuchen, Abschiebungen zu verhindern;
  11. ob und gegebenenfalls auf welche Weise die Bundesregierung andere Staaten ermutigt oder entmutigt hat, ihre eigenen nationalen Grenzen zu schließen, zu öffnen oder offen zu halten, inwieweit solches Einwirken auf andere Staaten dazu geführt hat, Migrationsbewegungen zu stoppen oder zu befördern oder diese dazu bewegt hat, Migranten aufzunehmen, zurückzunehmen, zurückzuweisen oder weiter zu leiten;
  12. ob und gegebenenfalls inwieweit andere Staaten, supranationale Organisationen oder nicht-staatliche Organisationen im In- und Ausland auf die Bundesregierung eingewirkt und ihre Entscheidungen im Verlauf der Migrations- und Flüchtlingskrise beeinflusst haben und gegebenenfalls welche Folgen dieses Einwirken auf das Handeln der Bundesregierung hatte;
  13. ob bislang nicht veröffentlichte Absprachen oder Nebenabsprachen der Bundesregierung mit anderen Staaten in oder außerhalb der Europäischen Union im Hinblick auf die Eindämmung von Migrationsbewegungen existieren, was diese gegebenenfalls beinhalten und welche Verpflichtungen sich für die Bundesrepublik Deutschland daraus für die Zukunft ergeben werden oder ergeben können;
  14. ob sich gegebenenfalls aus solchen Absprachen Zahlungsverpflichtungen gegenüber anderen Staaten oder der Europäischen Union ergeben;
  15. welche Kosten für den Bundeshaushalt bisher entstanden sind und voraussichtlich noch entstehen und in welcher Höhe Forderungen von Ländern und Kommunen zur Entschädigung für Kosten der Migration bei diesen zu vom Bund nicht ausgeglichenen Mehrbelastungen führten;
  16. auf welcher haushaltsrechtlichen Grundlage (Einzelplan, Kapitel, Titel) die Bundesregierung die durch die Öffnung der Grenzen und Einwanderung der Migranten im September 2015 entstandene Zahlungsverpflichtungen für diese und ihre etwaigen später nachkommenden Familienangehörigen eingegangen ist und ob die Regelungen des Finanzwesens im Grundgesetz und das Haushaltsrecht des Deutschen Bundestages dabei jederzeit gewahrt wurden;
  17. ob es hinsichtlich der Migration besondere Effekte gibt, die zu einer Sogwirkung führen; ob diese in der Migrationsforschung genannte „Pull- Faktoren“ für Migration in die Bundesrepublik Deutschlandidentifiziert wurden und was gegen diese durch die Bundesregierung unternommen wurde;
  18. warum Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel den Eindruck erweckte, Elemente des Staates, nämlich Staatsgebiet und Staatsvolk, aufweichen zu wollen mit Äußerungen wie „Sie können die Grenzen nicht schließen. Wir haben 3000 Kilometer Landgrenze…“ und „Es gibt keinerlei Rechtfertigung, dass sich kleine Gruppen aus unserer Gesellschaft anmaßen zu definieren, wer das Volk Das Volk ist jeder, der in diesem Land lebt“ und ob Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel sich damit gegen die herrschende Auffassung bei Bundesverfassungsrichtern und Staatsrechtslehrern zu Artikel 20 Abs. 2 S. 1GG („Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“) stellt und ob diese Äußerungen innerhalb der Bundesregierung, insbesondere mit Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière und Bundesjustizminister Heiko Maas abgestimmt waren;
  19. ob und in welcher Weise die Bundesregierung mit welchem Aufwand Fluchtursachen in Ländern außerhalb der Europäischen Union bekämpft, welche Gründe sie angesichts des Bevölkerungswachstums in Afrika hat ihre Maßnahmen als einen Erfolg zu sehen und wie sie verhindern will, dass durch die Fluchtursachenbekämpfung bzw. einem Ausbau der Entwicklungshilfe, nach neuen Forschungserkenntnissen möglicherweise die Migration weiter zunimmt;
  20. ob und wann gegebenenfalls welche Probleme aus dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oder auf andere Weise an das Bundesministerium des Innern, an den damaligen Chef des Bundeskanzleramtes und Bundesminister für besondere Aufgaben Peter Altmaier – auch in seiner Eigenschaft als Flüchtlingsbeauftragter – oder die damalige Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Staatsministerin Aydan Özoguz herangetragen wurden und was gegebenenfalls wann jeweils daraufhin unternommen wurde;
  21. welche Unregelmäßigkeiten in der Bearbeitung von Asylanträgen (Presseerklärung des BAMF – vom 04.2018) in welchem Umfang und unter wessen Beteiligung in der Außenstelle Bremen wann erfolgt sind; wer innerhalb des BAMF wann davon Kenntnis erlangt hatte, was unternommen wurde und wann jeweils in welcher Weise seitens des BAMF das Bundesinnenministerium, der Minister oder Parlamentarischer Staatssekretär Stephan Mayer direkt sowie das Bundeskanzleramt, die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Staatsministerin Annette Widmann-Mauz sowie Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel informiert wurden und gegebenenfalls welche Reaktion das BAMF infolge solcher Informationen erhielt;
  22. ob und gegebenenfalls wo es auch in anderen Außenstellen des BAMF Unregelmäßigkeiten bei der Bearbeitung von Asylanträgen, wie auch B. im Fall des Oberleutnants Franco A. (nicht arabisch sprechender aktiver Bundeswehroffizier als syrischer Flüchtling anerkannt), insbesondere durch unzureichende Bearbeitung unter Sicherheitsgesichtspunkten gab und welche Gefahren dadurch verursacht wurden;
  23. ob und gegebenenfalls in welchem Umfang es rechtswidrige oder aufgrund struktureller Mängel sonst ungeeignete Verfahren, im BAMF hinsichtlich der Bearbeitung von Asylanträgen gegeben hat, wie Gewähr für die ordnungsgemäße Arbeit der Dolmetscher und Übersetzer geleistet worden ist, wer dafür jeweils durch Tun oder Unterlassen verantwortlich ist, welche Informationen dazu der Öffentlichkeit und dem Deutschen Bundestag gegeben wurden und ob diese dem jeweiligen Erkenntnisstand in der BAMF entsprachen;
  24. aus welchen Gründen tatsächlich die aus Deggendorf nach Bremen als Außenstellenleiterin abgeordnete Mitarbeiterin, die sich mit einem umfangreichen Mängelbericht an den Parlamentarischen Staatsekretär Stephan Mayer gewandt haben soll, nach Deggendorf zurückbeordert wurde und ob die Leitung des BAMF die Aufklärung gefördert oder behindert hat;
  25. ob und gegebenenfalls welche Probleme es in der Zusammenarbeit des BAMF mit anderen Behörden und mit Gerichten gab;
  26. welche Regelungen es auf Bundesebene in wessen Verantwortung für das sogenannte Kirchenasyl in der Bundesrepublik Deutschland gibt, welches die Rechtsgrundlagen dafür sind und ob und gegebenenfalls in welcher Weise dieses in der Praxis die Arbeit der Bundesbehörden erschwert oder erleichtert, und ob es dem Kirchenasyl entsprechendes auch für nichtchristliche Gemeinden gibt.
Der Untersuchungsausschuss soll zudem prüfen und Empfehlungen abgeben (EU-Papier beweist! Es ging nie um „Flüchtlinge“, sondern um eine geplante „Neuansiedlung“),
  1. zur Notwendigkeit der Änderung der Praxis der Kontrolle der nationalen Grenzen und der EU-Außengrenzen;
  1. für die Anpassung der Praxis in den Asylverfahren und Abschiebungen im Rahmen des bestehenden Asyl-, Aufenthalts- und Ausländerrechts;
  2. zur Notwendigkeit von Änderungen des nationalen, des europäischen und des internationalen Aufenthalts- und Asylrechts wie z.B. die Asylantragstellung im Ausland, eine Strukturreform des BAMF und die Wiedereinführung des Amtes des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten beim BAMF;
  3. zur Notwendigkeit der Einrichtung eines Frühwarnsystems, das der Beobachtung und Analyse von Migrationsbewegungen und der Veranlassung präventiver Maßnahmen dient;
  4. für den Umgang mit Staaten, die als Ausgangspunkt von Migrationsbewegungen verpflichtet sind, eigene Staatsbürger wieder aufzunehmen;
  5. für den Umgang mit Staaten, die von Migrationsbewegungen außerhalb der Europäischen Union betroffen sind;
  6. für den Umgang mit Staaten, die gemäß europäischem oder internationalem Recht als sichere Drittstaaten dazu verpflichtet sind, Asylverfahren selbst durchzuführen. 
 
Begründung
Berichte über Skandale in dem BAMF schockieren die Öffentlichkeit und den Bundestag. Die Verletzung rechtsstaatlicher Standards in einer der Bundesregierung nachgeordneten Behörde war in der Bundesrepublik bisher so nicht vorstellbar.
Es besteht der Verdacht auf ein illegales System der Begünstigung von Asylbewerbern in der BAMF-Außenstelle Bremen und weitverbreiteter rechtsstaatswidriger Bearbeitung von Asylanträgen. Besonders schwer wiegt der Verdacht, auf entsprechende Hinweise von Mitarbeitern sei von Verantwortlichen nicht oder nicht angemessen reagiert worden, oder diese Praxis sei sogar durch Dienstanweisungen der BAMF-Leitung befördert worden.
Diese gravierenden Fehlentwicklungen im BAMF lassen sich nicht isoliert betrachten, sondern nur im Rahmen der Migrations- und Flüchtlingskrise und der ihr zu Grunde liegenden politischen Entscheidungen der Bundesregierung. Es geht nicht darum allein die auf der Grundlage von Dienstanweisungen handelnden Mitarbeiter des BAMF für diese Zustände verantwortlich zu machen.
Es geht um die politische Gesamtverantwortung. Der BAMF-Skandal ist Teil eines breiten Staatsversagens, das eine nie gekannte unkontrollierte Massenmigration nach Deutschland möglich gemacht hat und mit einem massiven Kontrollverlust der staatlichen Organe verbunden war.
Im Interesse des Ansehens unseres Staates und der Rechtsstaatlichkeit, aber auch im Interesse abgelehnter oder anerkannter Asylbewerbern sowie von ordentlich arbeitenden Bediensteten des BAMF bedarf es einer parlamentarischen Untersuchung, die nicht nur Sachverhalte und Verantwortlichkeiten erhellt, sondern sich auch mit Ansätzen zur dauerhaften Problemlösung beschäftigt („Undercover“ Journalist enthüllt chaotische Zustände aus dem BAMF - Außenstelle darf keine Asylbescheide mehr erstellen).
Selbstverständlich entbindet eine solche Untersuchung die Bundesregierung nicht von ihrer Pflicht, erforderliche Sofortmaßnahmen zu ergreifen.
Die massenhafte Einreise von Migranten im September 2015 infolge uneingeschränkter Grenzöffnung durch die Bundesregierung ist das bedeutendste Ereignis in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland seit der Wiedervereinigung im Jahr 1990 und ein Ereignis mit langfristigen negativen Folgen für Deutschland.
Die Rechtsgrundlage der Entscheidung der Bundesregierung unter Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel dafür ist unklar und nach Auffassung der Antragsteller aufgrund der Reichweite der Entscheidung ohne Parlamentsbeschluss Unrecht. Die Folgen für die Bevölkerung sind verheerend:
  
Die Kosten für den Steuerzahler liegen im dreistelligen Milliardenbereich. Durch die Konkurrenz um Sozialleistungen und knappen Wohnraum wurden ohnehin vorhandene soziale Schieflagen noch verstärkt. Einher mit der unkontrollierten Massenmigration gingen eine wachsende Bedrohung durch Terrorismus und Kriminalität, eine importierte Juden-und Christenfeindlichkeit und die Verneinung unserer Grundwerte vor allem zu Lasten von Frauen durch Teile der nach Deutschland kommenden Migranten. Auch wenn selbstverständlich nicht alle Migranten dafür verantwortlich sind, hat das die Sicherheitslage und das Sicherheitsgefühl unserer Bürger massiv verschlechtert.
Unkontrolliert hat die Bundesregierung Menschen einreisen lassen, die normalerweise schon wegen fehlender Ausweisdokumente den Boden der Bundesrepublik Deutschland nicht hätten betreten dürfen. Die Bundesregierung hat den unkontrollierten Zuzug hunderttausender von Migranten zugelassen, von denen die Behörden nicht wissen, wer sie sind, woher sie kommen und in vielen Fällen, wo sie sich wann aufhalten.
Diese vom damaligen bayerischen Ministerpräsident Horst Seehofer als „Herrschaft des Unrechts“ bezeichnete Situation scheint auch unter der neuen Bundesregierung anzudauern. Die Parlamentarische Aufarbeitung dieser Situation ist die Basis für die Herstellung von innerem Frieden und Vertrauen in den Rechtsstaat.
Anhörungen von Mitgliedern der Bundesregierung in Fachausschüssen des Bundestages reichen dazu nicht aus. Der Bundestag muss sein Recht nach Art. 44 GG wahrnehmen, „in öffentlicher Verhandlung die erforderlichen Beweise“ zu erheben und so den Sachverhalt zu klären mit der Möglichkeit, darauf aufbauend Vorschläge zu entwickeln (Die konspirative Massenmigration: Seit Jahrzehnten geplant und umgesetzt! (Videos)).
Literatur:
Video:
Quellen: PublicDomain/journalistenwatch.com am 01.05.2018
Weitere Artikel:

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Empfohlener Beitrag

Verfassungswidrigkeit im potentiell angelegten Verfassungsstaat (seit 1990) Da die Ordnung des Grundgesetzes theoretisch jederzeit durch die zu schaffende Verfassung abgelöst werden kann, sollten als verfassungswidrig daher heute jene Parteien angesehen werden, die der freien Willensbildung des Volkes, soweit sie über den vom Grundgesetzes nur noch kommissarisch gestecken Rahmen hinausgeht, im Widerspruch zum „Befreiungsauftrag“ des Art. 146 keinen Raum gewähren, indem sie nicht nur Bestrebungen nach einer neuen Ordnung von vornherein als unzulässig deklarieren und – in Regierungsverantwortung – bekämpfen, sondern vor allem auch den Willensbildungs-, Diskussions- und Einigungsprozess durch massive Einschränkungen von Meinungs- und Versammlungsfreiheit unter Einsatz geheimdienstlicher Mittel nahezu vollständig unmöglich machen. In Anbetracht der zunehmenden und begründeten Kritik am Agieren des Bundesamtes für Verfassungsschutz bedarf es dringend einer ergebnisoffenen Diskussion über die Aufgaben und die Existenzberechtigung eines solchen Inlandsgeheimdienstes, der, immer noch im abzulösenden „Grundgesetz-Staat“ verhaftet, die Transformation Deutschlands in den Verfassungsstaat freier, selbstbestimmter Deutscher faktisch nicht zulassen kann, ohne sich selbst ad absurdum zu führen.

Absurdum: Das sollte sich jeder Deutsche einmal verinnerlichen! Angefangen beim Grundgesetz bis hin zum "Verfassungsschutz" Ein Re...