Freitag, 31. August 2018

Achtung wichtig! Aufruf an die deutsche Bevölkerung !

VON:   https://volksaufruf-20.gr8.com/

Wer mit der Politik der BRD und Merkels Fußabtretern nicht mehr einverstanden ist, sollte genau hinhören.

WIR TUN etwas dagegen, sauber und gewaltfrei aber überzeugend!
Hier noch einmal die richtige UHRZEIT:

Am Dienstag, 04.September 2018, 20.15 Uhr Deutschlandzeit bzw. 21.15 Uhr BRD-Sommerzeit, im Video ist das leider nicht richtig!



Wichtige Information der Verfassungebenden Versammlung:

Die allgemeine Stimmung innerhalb der Bundesrepublik verschlechtert sich täglich. Verschiedene Entwicklungen sind in der nächsten Zeit möglich. Die Bundesrepublik versucht durch Provokationen einen Grund für die Ausrufung von Notstandsgesetze zu erzwingen – genau wie in Frankreich. Leider fallen viele Menschen darauf herein. Die Versammlung veröffentlicht  ihre Stellungnahmen. Wir bitten auch die Sendungen der Versammlung – hier oben auf dem Abspieler 1 – jeden Mittwoch, Freitag und Sonntag, immer um 19.00 Uhr, zu verfolgen oder direkt auf www.ddbradio.de dort das Studio 1 zu hören.

Desweiteren erfolgt eine

EINLADUNG zur VOLLVERSAMMLUNG

Am Dienstag, 04.September 2018, 20.15 Uhr Deutschlandzeit bzw. 21.15 Uhr BRD-Sommerzeit,
wird die nächste Vollversammlung der Verfassunggebenden Versammlung
über den installierten Abspieler 1 auf der Webseite der Verfassunggebenden Versammlung

http://www.verfassunggebende-versammlung.de

LIVE und öffentlich übertragen:

THEMA: Bundesverfassungsgericht + aktueller Rechtsstand.

Ebenso wird die LIVE Übertragung auch über ddbRadio, Studio 1+2 auf der Webseite http://www.ddbradio.de übertragen.
Teilnehmer der Versammlung, welche den Zugang zum Versammlungssaal bereits besitzen, können unmittelbar im Versammlungssaal teilnehmen.
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Der Rat der Verfassunggebenden Versammlung

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Verfassungswidrigkeit im potentiell angelegten Verfassungsstaat (seit 1990) Da die Ordnung des Grundgesetzes theoretisch jederzeit durch die zu schaffende Verfassung abgelöst werden kann, sollten als verfassungswidrig daher heute jene Parteien angesehen werden, die der freien Willensbildung des Volkes, soweit sie über den vom Grundgesetzes nur noch kommissarisch gestecken Rahmen hinausgeht, im Widerspruch zum „Befreiungsauftrag“ des Art. 146 keinen Raum gewähren, indem sie nicht nur Bestrebungen nach einer neuen Ordnung von vornherein als unzulässig deklarieren und – in Regierungsverantwortung – bekämpfen, sondern vor allem auch den Willensbildungs-, Diskussions- und Einigungsprozess durch massive Einschränkungen von Meinungs- und Versammlungsfreiheit unter Einsatz geheimdienstlicher Mittel nahezu vollständig unmöglich machen. In Anbetracht der zunehmenden und begründeten Kritik am Agieren des Bundesamtes für Verfassungsschutz bedarf es dringend einer ergebnisoffenen Diskussion über die Aufgaben und die Existenzberechtigung eines solchen Inlandsgeheimdienstes, der, immer noch im abzulösenden „Grundgesetz-Staat“ verhaftet, die Transformation Deutschlands in den Verfassungsstaat freier, selbstbestimmter Deutscher faktisch nicht zulassen kann, ohne sich selbst ad absurdum zu führen.

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