Freitag, 21. Dezember 2018

Was wollt ihr wirklich?


Wollt ihr und Eure Kinder vergewaltigt werden?

Wollt ihr arm sein und unter der Brücke leben?

Wollt ihr in Mülltonnen euer Essen suchen?

Wollt ihr den Bürgerkrieg oder abgestochen werden?

Wollt ihr Euer Land und Eure Rechte verlieren?

Wollt ihr Euch bevormunden lassen?

          Wollt ihr vergiftete und genmanipulierte Nahrung?         

                                                       

 Wollt ihr das Eure Kinder dumm gelehrt werden?

Wollt ihr in Baracken oder Zelte hausen?

Wollt ihr alles verlieren was ihr zu besitzen glaubt?

Wollt ihr nie mehr sagen dürfen was ihr denkt?

  Wollt ihr immer und überall kontrolliert werden?

Wollt ihr krank werden und bleiben?

Wenn ihr das mit Ja beantwortet, dann wählt Politiker und Parteien!!!!!!!!!!!!!!!!!!


 

Oder wollt ihr das Beste für Euch, Euren Familien und Kindern?

Volksabstimmung und Volksbefragung?

 Ein bedingungsloses Grundeinkommen?

Ein gutes Geldsystem?

Schutz durch angemessene Grenzkontrollen?

Ausstieg aus der EU und UN?

  Handel und friedlicher Kultureller Austausch? 

Gesunde Ernährung und Landwirtschaft?

Eine gute Bildung für jung und alt?

Bezahlbare Wohnungen für alle?

Friedenssicherung und deren Förderung?

Sicherung der Zukunftsplanung?

   Förderung und Stärkung der Wirtschaft?

Wenn ihr Euch dafür entscheidet

dann macht hier Euer Kreuzchen


von Esther

___________

https://www.verfassunggebende-versammlung.com/volkswahl/

https://www.verfassunggebende-versammlung.com/

Und lest warum Ihr das könnt und müsst!

DAS DEUTSCHE VOLK MUSS ES TUN:

URTEIL BUNDESVERFASSUNGSGERICHT:
In diesem Urteil hat jemand versucht die BRD zu einer Verfassunggebenden Versammlung  zu bewegen und beruft sich auf Artikel 146 Grundgesetz. Natürlich kann die BRD keine Verfassunggebende Versammlung einberufen denn im Artikel 146 steht auch nichts davon, das das eine Verwaltung tun könnte, da steht WENN das Deutsche VOLK… und genau das sagt auch dieses Urteil:
StartseiteEntscheidungen Beschluss vom 31. März 2000 – 2 BvR 2091/99

Und weiteres Urteil im Zusammenhang:

 URTEIL BUNDESVERFASSUNGSGERICHT:

https://opinioiuris.de/entscheidung/761

21. Eine verfassunggebende Versammlung hat einen höheren Rang als die auf Grund der erlassenen Verfassung gewählte Volksvertretung. Sie ist im Besitz des “pouvoir constituant“( konstituierende Macht des Volkes). Mit dieser besonderen Stellung ist es unverträglich, daß ihr von außen Beschränkungen auferlegt werden.
a) Sie ist nur gebunden an die jedem geschriebenen Recht vorausliegenden überpositiven Rechtsgrundsätze und – als verfassunggebende Versammlung eines werdenden Gliedes des Bundesstaates – an die Schranken, die die Bundesverfassung für deren Inhalt der Landesverfassungen enthält. Im übrigen ist sie ihrem Wesen nach unabhängig. Sie kann sich nur selbst Schranken auferlegen.
b) Ihr Auftrag ist gegenständlich beschränkt. Sie ist nur berufen, die Verfassung des neuen Staates und die Gesetze zu schaffen, die notwendig sind, damit der Staat durch seine Verfassungsorgane wirksam handeln und funktionieren kann.
c) Ihre Unabhängigkeit bei der Erfüllung dieses Auftrages besteht nicht nur hinsichtlich der Entscheidung über den Inhalt der künftigen Verfassung, sondern auch hinsichtlich des Verfahrens, in dem die Verfassung erarbeitet wird.

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