Liebe Leser und Freunde von COMPACT,
Schreck in der Morgenstunde:
Aus dem Briefkasten zogen wir heute früh einen
Brief des Gerichtsvollziehers mit einem Urteil des Landgerichtes Köln.
Demnach ist uns per Einstweiliger Verfügung
die weitere Auslieferung der aktuellen Januar-Ausgabe
von COMPACT-Magazin verboten. Als Begründung wird – jetzt wird’s absurd
– ein Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte bei einem veröffentlichten Foto genannt, das COMPACT ordnungsgemäß bei einer Bildagentur gekauft hatte.
Das Gericht droht mit hohen Strafen:
„Für jeden Fall der Zuwiderhandlung“
wird COMPACT ein Ordnungsgeld von „bis zu 250.000 Euro“ angedroht!,
„ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann,
eine Ordnungshaft oder eine Ordnungshaft bis zu sechs Monate,
wobei die Ordnungshaft insgesamt zwei Jahre nicht übersteigen
darf und an ihrem gesetzlichen Vertreter zu vollstrecken ist.“
Der gesetzliche Vertreter ist Jürgen Elsässer.
Wir mussten uns der Drohung beugen und haben die Printausgabe
1/2019 sofort aus dem Verkauf genommen.
In der digitalen Ausgabe, die weiter erhältlich ist,
haben wir die strafbewehrte Seite gelöscht.
Eine absurde Begründung
Das Gericht urteilte auf Veranlassung einer Klägerin
beziehungsweise ihres Anwalts, deren Foto wir als
„Foto des Monats“ auf Seite 5 in der Januar-Ausgabe abgebildet hatten:
Es zeigt die hübsche Sportlerin im Trikot einer Rugby-Mannschaft
mit fliegenden Zöpfen. In der Bildunterschrift wird zuerst der sportliche
Anlass nebst Spielergebnis referiert – und in der zweiten Hälfte satirisch
auf die Amadeu-Antonio-Stiftung verwiesen: „(…)
Zöpfe! Und daran erkennt man laut Kita-Broschüre
der Amadeu-Antonio-Stiftung ‚Kinder aus völkischen Elternhäusern‘!
Da die Zöpfe auch noch blond sind, muss doppelt Nazi-Alarm gegeben werden.
Vermutlich ist [hier folgt im Original der Name der Sportlerin]
aber einfach nur eine ganz normale junge Frau.
Und im Gegensatz zu Anetta Kahane dazu noch eine sportliche.
Ach ja, und schön anzusehen ist sie übrigens auch.“
Das war auch schon der ganze Text… Wie gesagt: COMPACT
hatte das Foto ordnungsgemäß von einer Bildagentur erworben!
Wir beschreiben die spätere Klägerin recht freundlich
und machen kenntlich, dass sie selbst nicht in einem politischen Kontext,
auch nicht in dem von COMPACT, steht.
Das Kölner Landgericht freilich sieht das ganz anders:
COMPACT habe die Antragstellerin „anlasslos in die
satirische Auseinandersetzung mit der zuvor genannten Broschüre
hineingezogen, obwohl weder die Antragstellerin noch der von ihr
ausgeübte Sport noch das konkrete Spiel (…)
etwas mit der zuvor genannten Stiftung oder der von dieser
herausgegebenen Broschüre zu tun haben“.
Verrückterweise erkannte das Gericht durchaus, dass COMPACT
„aufgrund des ironischen Untertons des Beitrags“ die Sportlerin
nicht politisch instrumentalisiert hat – ließ sich durch diese
Erkenntnis aber nicht von einer Verurteilung unseres Magazins abbringen.
Wenn aber selbst erkennbare Ironie und Satire künftig
nicht mehr auf legale Fotoquellen zurückgreifen kann –
dann müssten eigentlich entsprechende Medienprodukte
wie Titanic, Eulenspiegel, Böhmermann,
Harald Schmidt allesamt fallweise verboten werden können.
Aber höchstwahrscheinlich nutzt die Justiz solche
absurden Begründungen nur gegen COMPACT
und andere oppositionelle Medien –
deren Meinungsfreiheit soll stranguliert werden.
COMPACT braucht Ihre Unterstützung
Wir können gegen das Urteil Widerspruch einlegen –
aber dieser hat keinerlei aufschiebende Wirkung
und hätte im gegenwärtigen Hetzklima auch unsichere Erfolgsaussichten.
Die bisherigen Verfahrenskosten inclusive der Kosten
des gegnerischen Anwalts bleiben also bei uns hängen –
höchstwahrscheinlich eine Summe im deutlich
vierstelligen Bereich. Wir bitten unsere Leser um Prozesskostenhilfe.
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(„Geld senden“) an: verlag@compact-mail.de
oder per Überweisung an COMPACT: IBAN, DE74 1605 0000 1000 9090 49.
Was tun gegen die Zensur?
Um künftig im Lesegenuss durch solche Verbote einzelner
COMPACT-Ausgaben nicht eingeschränkt zu werden,
empfehlen wir unseren Lesern zweierlei:
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Gegner noch keine Einstweilige Verfügung auf den Weg gebracht haben.
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Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung! COMPACT hält stand
– mit dem Mut zur Wahrheit!
Ihr
Jürgen Elsässer. .
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