Sonntag, 3. Februar 2019

Ursula Haverbeck an das Westfalenblatt

30.01.2019…

von deutschelobby
Leserzuschrift
zur Ausgabe Nr. 20 des Westfalen-Blattes, 24.01.2019
„Rechte Gesinnung, rassistisches Gedankengut, Gewalt gegen
Andersdenkende nehmen zu.“
So lesen wir es seit Monaten immer wieder, im Westfalen-Blatt, zum Beispiel den oben zitierten Satz am 24. Januar 2019. Er wird gebracht in einem Artikel von einer Bärbel Hillebrenner über den Landrat Erich Hartmann, der von 1933 bis 1945 Landrat in Herford war.
In der Galerie des Kreishauses Herford hängen Bilder aller Landräte von 1816 bis heute. Nur einer fehlt: Erich Hartmann. Er sei als Nationalsozialist nicht würdig mit seinem Bild im Kreishaus geehrt zu werden. (Frau Hillebrenner schrieb natürlich Nazi, noch nicht einmal richtig NaSo.)
Liebe Landsleute, Männer wie Frauen,
Bauern, Industriearbeiter oder Akademiker,
kann mir irgendwer erklären, was denn rechte oder linke Gesinnung, die es dann ja auch geben muß, ist?
Und wieso soll ausgerechnet die rechte, also doch dem Wort nach die richtige, rechtschaffende Gesinnung gefährlich, ja, strafbar sein?
Der jetzt, am 7. Januar, auf offener Straße überfallende und schwer Verletzte Bundestagsabgeordnete, Frank Magnitz (66 Jahre), hinter dem in der drittgrößten und vielleicht bald zweitgrößten Partei AfD Millionen Wähler stehen, gilt mitsamt der AfD als Rechter, von rechter Gesinnung. Der Schlägertrupp müßte demnach links sein. „LinkerGesinnung sein“ hieße es dann „gewalttätig sein“. Ist das immer so? „Rechter-Gesinnung-sein wäre demnach dann gefährdet sein. Aber in den Medien gilt rechte als böse und links?
Links ist böse – sie sieht es für den Bürger aus, dem „links“ brüllt unentwegt bei jeder Gelegenheit „Nazi raus“ und damit meinen sie die Deutschen, die deutsch bleiben wollen. Die sollten aus ihrem eigenen Land verschwinden. Die ca. 15 Millionen Heimatvertriebener haben als schon hinter sich (1945/46).
Noch verwirrender und unsachlicher ist „rassistisches Gedankengut“. Dazu braucht es die Kunst des Gedankenlesens, singen wir doch: „die Gedanken sind frei, kein Mensch kann sie wissen“. Jetzt erfahren wir, daß Gedankenleser sogar erkennen können, ob die Gedanken rassistisch sind. Weil das ja als strafbar gilt, kann das für rassistisch Denkende ganz schön gefährlich werden. Aber wieso denn? Na klar, es heißt doch in diesem Lied: „meine Gedanken durchbrechen die Schranken und Mauern entzwei“. Das ist doch wirklich gefährlich! Fragt sich nur, für wen gefährlich?
Daß die Gewalt gegen Andersdenkende zunimmt, ist eindeutig, das sieht man schon an dem Attentat auf einen AfD-Bundestagsabgeordneten und aus dem Vorgehen gegen legal gegründete Oppositionsparteien, obgleich es sich bei einer politischen Opposition, mit den gleichen Rechten, wie die Regierungsparteien, um einen Grundpfeiler eines demokratischen Staates handelt. In dem Augenblick, wo sie groß geworden sind und für die Vormachtstellung der Regierungsparteien gefährlich werden, da versuchen diese alles, um sie verbieten zu lassen. Am einfachsten ist das, indem man die politischen Konzepte einer Oppositionspartei für verfassungsfeindlich erklärt. Damit stehen sie nicht auf dem Boden unserer Verfassung. Da bedeutet, die dürfen nicht zur Wahl antreten und müssen verboten werden, als Verfassungsfeinde.
Das könnte ihnen gleichgültig sein, denn es betrifft sie nicht, da wir gar keine Verfassung haben, auf der sie stehen könnten.
Sie richten sich nach den Grund- und Freiheitsrechten, die im Auftrag und nach Genehmigung der Siegermächte 1949 als Grundlage der BRD verkündet wurden.
Wohlgemerkt, daran halten sich die Oppositionsparteien. Die etablierten antideutschen Parteien verkünden ein Zensurgesetz nach dem anderen, obwohl es eindeutig heißt in diesen Freiheitsrechten: Die Meinung, die Forschung, die Presse sind frei. Eine Zensur findet nicht statt.
Also kann es auch kein Verbot für Bücher, wie „Wahrheit für Deutschland“, wie seinerzeit von dem Politologen Udo Walendy der „Der Auschwitzmythos, Legende oder Wirklichkeit“ von dem Juristen Dr. Wilhelm Stäglich geben. Gab und gibt es aber!
Wo bleibt die Rechtsprechung? Talmudische Rabulistik hat an deutschen Gerichten nichts zu suchen, auch keine Gesinnungsschnüffelei, und Gedankenlesen auf Grund hellseherischer Fähigkeiten, auch nicht.
Im Jahre 2019 können wir Bürger in 3 Landtags- und einer Europawahl im Mai, diesem gewaltigen antidemokratischen Spuk, der sich auch noch für tolerant hält, ein Ende bereiten, ganz friedlich, ganz legal.
Da die Gewalt gegen Andersdenkende zunimmt, wird es um so wichtiger „die Erinnerung an die Schreckenszeit der Nazis wach zu halten“, so heißt es weiter im Kommentar zum oben erwähnten Artikel.
Verschwiegen wird – wie immer – wer bereits im März 1933, 2 Monate nach Regierungsübernahme durch die Nationalen Sozialisten Deutschland den Krieg erklärte. Das war groß aufgemacht, in der englischen Zeitung The Daily Express, 24. März 1933 zu lesen.
Natürlich wurde das auch als Fälschung erklärt, doch der Zeitungsverlag schickte die Originalausgabe. Die Kriegserklärung stammte vom Weltjudenrat.
Die sehr sachliche Begründung, warum die Fortsetzung des Krieges gegen Deutschland erforderlich sei, gibt Wladimir Jabotinsky 1934.
Wladimir Jabotinsky, Führer der radikalzionistischen Revisionisten in Prag 1934 vor der Pressekonferenz in der Sitzungshalle des Weltkongresses der Zionisten:
„Seit Monaten führt die jüdische Gemeinde den Kampf gegen Deutschland und nun werde ein geistiger und materieller Angriff der gesammelten Welt auf Deutschland einsetzen. Deutschland trachtet danach, wieder eine große Nation zu werden, seine verlorenen Gebiete und seine Kolonien wiederzubekommen. Die jüdischen Interessen indes würden eine totale Vernichtung Deutschlands verlangen. Im Ganzen wie im Einzelnen stelle Deutschland eine Gefahr für uns Juden dar.“
(Zitiert nach Paul Rassinier* in: ‚Die Jahrhundertprovokation’)
Rassinier, franz. Widerstandskämpfer, 2,5 Jahre in dt. Kl.
Wohlgemerkt, das habe nicht ich, auch nicht der französische Historiker Rassinier, sondern Jabotinsky hat das gesagt. Bei den Gerichtsurteilen wird das fast immer verwechselt und gilt dann als Beweis für den Antisemitismus der Angeklagten.
Es handelt sich bei solchen Aussagen jedoch eindeutig um Antigermanismus, woraus wiederum nicht geschlossen werden darf, daß hiermit Die jüdische Denkweise zum Ausdruck komme. Gleichzeitig handelten andere mit der Reichsregierung das Ha’avara-Abkommen aus zur Unterstützung der nach Palästina Auswanderungswilligen.
Jabotinsky war kein Außenseiter und Einzelgänger. Er war ein als Zionist anerkannter Vorkämpfer für den Staat Israel in Palästina.
„Die Anwendung von Gewalt gegen Andersdenkende“ wird weiter zunehmen, wenn weiterhin die Opfer diffamiert und bestraft, die Täter aber vielfach geschont werden.
Wir müssen zu Recht und Wahrheit zurückkehren und das verlangt als erstes die Abschaffung des Paragraphen 130 StGB.
Wer das fürchtet, belastet sich selber.
„Gewaltanwendung gegen Andersdenkende stört den öffentlichen Frieden und zwar schwer“
Ursula Haverbeck
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