Dienstag, 12. Februar 2019

Wissenswertes über die damalige und heutige Situation über das "Grundgesetz" der BRD und deren nicht legitime "Machenschaften" .Und, dass ist sehr gelinde Ausgedrückt !.....

Grundsatzrede vor dem Parlamentarischen Rat vom 08.09.1948 Carlo Schmid

von Germanenherz
Der Parlamentarische Rat war das von den Alliierten nach dem Krieg eingesetzte deutsche Gremium, welches das Grundgesetz unter Einwirkung der Besatzungsmächte und im Rahmen der Besatzung aufsetzen sollte. Der Staatsrechtler Carlo Schmid war einer der Väter des Grundgesetzes und der BRD. In dieser Rede erläutert Schmid die Umstände und den Rahmen, in dem das Grundgesetz […]


Es leben die Deutschen, frei und selbstbestimmt! Es lebe ein freies, selbstorganisiertes und selbstregiertes Deutschland!

von ddbagentur
verfasst von Reggy
Zuerst einmal möchte ich darauf hinweisen, daß es jede Menge aufklärende Seiten und Blogs hierzulande gibt . Leider zeigen diese aber nie eine Lösung, sondern immer nur die Probleme und Hintergründe auf und so dreht sich die gesamte Aufklärerzone permanent seit 20 Jahren im Kreis. Dazu verdienen viele auch durch den Verkauf von Büchern oder mittels Aufforderung zur Spende. Nichts dagegen, nur wo bleibt bitte die Lösung aller geschilderter Probleme im Land, seit so vielen Jahren?  Man fragt sich wem das nutzt, Cui Bono, also! Der Bestand der betrügerischen BRD, bleibt dadurch erhalten, die  es sich auf dem Rücken Deutschlands gemütlich eingerichtet hat, sich von den fleißigen Deutschen bezahlen lässt, obwohl sie nur als , wie Carlo Schmid sagte, eine Übergangslösung ist um bestimmter Probleme Herr zu werden, einer Modalität einer Fremdherrschaft so 1948/49,  mitsamt ihrem in Teilen sehr merkwürdigen Grundgesetz ( GG).
Denn:
Wie ist es möglich, daß im Artikel 144 GG steht:

Art. 144

(1) Dieses Grundgesetz bedarf der Annahme durch die Volksvertretungen in zwei Dritteln der deutschen Länder, in denen es zunächst gelten soll.
(2) Soweit die Anwendung dieses Grundgesetzes in einem der in Artikel 23aufgeführten Länder oder in einem Teile eines dieser Länder Beschränkungen unterliegt, hat das Land oder der Teil des Landes das Recht, gemäß Artikel 38 Vertreter in den Bundestag und gemäß Artikel 50Vertreter in den Bundesrat zu entsenden.
Was steht denn aber heute im Artikel 23 und welche deutschen Länder sind denn da aufgeführt??? Lesen wir doch mal:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 23

(1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen.
Für die Begründung der Europäischen Union sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen oder Ergänzungen ermöglicht werden, gilt Artikel 79 Abs. 2 und 3.
(1a) Der Bundestag und der Bundesrat haben das Recht, wegen Verstoßes eines Gesetzgebungsakts der Europäischen Union gegen das Subsidiaritätsprinzip vor dem Gerichtshof der Europäischen Union Klage zu erheben. Der Bundestag ist hierzu auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder verpflichtet. Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können für die Wahrnehmung der Rechte, die dem Bundestag und dem Bundesrat in den vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union eingeräumt sind, Ausnahmen von Artikel 42 Abs. 2 Satz 1 und Artikel 52 Abs. 3 Satz 1 zugelassen werden.
(2) In Angelegenheiten der Europäischen Union wirken der Bundestag und durch den Bundesrat die Länder mit. Die Bundesregierung hat den Bundestag und den Bundesrat umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu unterrichten.
(3) Die Bundesregierung gibt dem Bundestag Gelegenheit zur Stellungnahme vor ihrer Mitwirkung an Rechtsetzungsakten der Europäischen Union. Die Bundesregierung berücksichtigt die Stellungnahmen des Bundestages bei den Verhandlungen. Das Nähere regelt ein Gesetz.
(4) Der Bundesrat ist an der Willensbildung des Bundes zu beteiligen, soweit er an einer entsprechenden innerstaatlichen Maßnahme mitzuwirken hätte oder soweit die Länder innerstaatlich zuständig wären.
(5) Soweit in einem Bereich ausschließlicher Zuständigkeiten des Bundes Interessen der Länder berührt sind oder soweit im übrigen der Bund das Recht zur Gesetzgebung hat, berücksichtigt die Bundesregierung die Stellungnahme des Bundesrates. Wenn im Schwerpunkt Gesetzgebungsbefugnisse der Länder, die Einrichtung ihrer Behörden oder ihre Verwaltungsverfahren betroffen sind, ist bei der Willensbildung des Bundes insoweit die Auffassung des Bundesrates maßgeblich zu berücksichtigen; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren. In Angelegenheiten, die zu Ausgabenerhöhungen oder Einnahmeminderungen für den Bund führen können, ist die Zustimmung der Bundesregierung erforderlich.
(6) Wenn im Schwerpunkt ausschließliche Gesetzgebungsbefugnisse der Länder auf den Gebieten der schulischen Bildung, der Kultur oder des Rundfunks betroffen sind, wird die Wahrnehmung der Rechte, die der Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedstaat der Europäischen Union zustehen, vom Bund auf einen vom Bundesrat benannten Vertreter der Länder übertragen. Die Wahrnehmung der Rechte erfolgt unter Beteiligung und in Abstimmung mit der Bundesregierung; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren.
(7) Das Nähere zu den Absätzen 4 bis 6 regelt ein Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf.

Von Ländern in Deutschland steht da nichts mehr, also kann jetzt ganz Europa im Bundestag sitzen? Denn Sinn und Zweck des BRD GG ist ja, wie man liest, die Europäische Union. Der Artikel 23 ist der ehemalige Geltungsbereich des GG. Der Betrug fällt schon dadurch auf, das er zwar im Text geändert wurde, aber nicht neu deklariert, als z. B. 23.1, oder 23.a- Man kann einen Artikel mit völlig anderem Inhalt nicht unter der laufenden Bezifferung belegen, das ist juristisch nicht korrekt und damit nichtig!
Früher stand da bis 1990 noch:
Art. 23 GG alte Fassung (bis 1990) 
(gesetz.gg)
<< >>
Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In den anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.

Wikipedia schreibt dazu:
 Bis heute bemerken viele Deutsche den Betrug an ihnen nicht und glauben sogar, daß die alte Besatzungsordnung noch gilt, die rechtliche Lage hatte sich aber 1990 wie folgt geändert:

Die aktuelle Rechtslage

Wie sogar Wikipedia bereits schreibt, wurde 1990 die Bundesrepublik neu geschaffen, nur ohne Beteiligung der Deutschen, die haben vor lauter Jubel zur Vereinigung von BRD und DDR vergessen genauer hinzuschauen und übersahen dabei den Betrug völlig.
Ich bitte sehr die verlinkte Rechtslage zu überprüfen und endlich das Mango gemeinsam abzustellen, welches da heißt:
  1. Ein souveränes Deutschland herzustellen und damit die BRD, die sich widerrechtlich als vermeintlicher Staat, ohne Staatsvolk , sondern mit der Nationalität deutsch, statt Staatsangehörigkeit, hier installiert hat, zu begraben.
  2. Volksabstimmungen einzufüren damit der Souverän des Landes auch tatsächlich mitbestimmen kann. (Wie dieses Deutschland heißt ob man es Deutsches Reich nennt oder Freies Deutschland, oder Volksdeutschland oder wie auch immer, das ist auch eine Frage der Volksabstimmung. Es ist ein Name, keine Rechtsform an der das Recht der Deutschen hängt!)
3. Es sollte nur nicht wieder ein rechtloser Staatenbund (] der Staatenbund ist kein wirklicher Staat und verfügt weder über ein eigenes Gebiet noch über eigene Staatsangehörige)   sein, sondern ein Rechtsstaat, basierend auf dem Recht des Volkes auf Selbstbestimmung! hier Artikel 1 - 3:
Artikel 1
(1) Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung.
(2) Alle Völker können für ihre eigenen Zwecke frei über ihre natürlichen Reichtümer und Mittel verfügen, unbeschadet aller Verpflichtungen, die aus der internationalen wirtschaftlichen Zusammenarbeit auf der Grundlage des gegenseitigen Wohles sowie aus dem Völkerrecht erwachsen. In keinem Fall darf ein Volk seiner eigenen Existenzmittel beraubt werden.
(3) Die Vertragsstaaten, einschließlich der Staaten, die für die Verwaltung von Gebieten ohne Selbstregierung und von Treuhandgebieten verantwortlich sind, haben entsprechend der Charta der Vereinten Nationen die Verwirklichung des Rechts auf Selbstbestimmung zu fördern und dieses Recht zu achten.
Das ist deshalb wichtig, damit den Deutschen nie wieder die Macht genommen werden kann. Das alles muß in einer Verfassung für die Deutschen und ihr Land stehen und das wird in einer Nationalversammlung oder juristisch korrekt , in einer Verfassunggebenen Verfassung ausgearbietet. Kluge Köpfe die sich da angesprochen fühlen und die gern an der Zukunft mitarbeiten wollen, sind dazu herzlich eingeladen. Eine EU Mitgliedschaft oder eine Nato Angehörigkeit betrifft nur die BRD, nicht aber ein vom Souverän selbstbestimmtes Deutschland, auch das gebe ich zu bedenken. Desweiteren muß auch dafür gesorgt werden die Rechte an den 26 , oder 25+1  Bundesstaaten,um Meckerer gleich zu befriedigen,  zu erhalten. Das ist im Geltungsbereich   der Verfassung festzuschreiben und da stehts auch schon drin ! Verfassungsentwurf.

Dazu empfehle ichnoch  folgende kurze Lektüre von "Die Zeit:"
"Die Bundesrepublik Deutschland und die sogenannte Deutsche Demokratische Republik stellen nicht – und zwar weder getrennt, noch gemeinsam – eine gesamtdeutsche Regierung dar, die ermächtigt wäre, für das als Deutschland bekannte Völkerrechtssubjekt zu handeln und Verpflichtungen einzugehen.  Die Regierung der Vereinigten Staaten ist nicht der
Auffassung, und sie wird es auch nicht zulassen, daß Deutschland als
Völkerrechtssubjekt für immer in neue separate Staaten aufgeteilt ist.“
Die Politik der Bundesregierung ist in rechtlich nachprüfbarer Weise an die
Grundsätze gebunden, die sich aus der Präambel und aus Artikel 146 des
Grundgesetzes ergeben. In der Auslegung des Bundesverfassungsgerichts
begründen sie „für alle Staatsorgane der Bundesrepublik Deutschland die
Rechtspflicht… die Einheit Deutschlands mit allen Kräften anzustreben, deren
Maßnahmen auf dieses Ziel auszurichten und die Tauglichkeit für dieses Ziel
jeweils als einen Maßstab ihrer politischen Handlungen gelten zu lassen“ und
umgekehrt die Rechtspflicht, „alle Maßnahmen zu unterlassen, die die
Wiedervereinigung rechtlich hindern oder faktisch unmöglich machen“.
Allerdings respektiert das Bundesverfassungsgericht das politische Ermessen
der Bundesregierung.

Die BRD hat ,auch heute noch, kein Recht für Deutschland zu handeln

Komplettartikel  aus " Die Zeit"hier: 

Seite 6 von 9  und Nr. 9 von 15 Punkten

Reggy

Es leben die Deutschen, frei und selbstbestimmt! Es lebe ein freies, selbstorganisiertes und selbstregiertes Deutschland!

von Mike:
Die Deutschen sind mit der herrschenden Politik sehr unzufrieden.
Die Menschen diskutieren, wählen und protestieren, aber ändern tut sich nichts.
Die Masse des deutschen Volkes wünscht sich seit vielen Jahren eine andere Politik, eine Politik die von den großen Medienhäusern und der totalitären Politik verdrängt wird.
Viele Menschen sehen keinen anderen Ausweg als eine neue Partei zu gründen, womit sich das deutsche Volk immer tiefer spaltet.
Der Wille des Volkes wird von der Berliner Kommandozentrale und den System-Medien unterbunden, die Menschen sind in einem politischen System gefangen, aus dem sie auf gewöhnlichen Wege nicht entfliehen können.
Tatsächlich hat das Volk nur die Möglichkeit, sich souverän zusammenzufinden und über einen gemeinsamen Weg in die Zukunft einig zu werden.
Weil sich viele Millionen Menschen schlecht in einem gewöhnlichen Versammlungssaal zusammenfinden können, haben die Menschen, welche die Volksversammlung eröffnet haben, ein Zusammentreffen im Internet möglich gemacht.
Darüberhinaus ist es möglich sich telefonisch, postalisch oder per E-Mail in die Volksversammlung einzubringen. Der Anfang ist gemacht, alle Menschen sollten für ihr Volk und Land aktiv werden.
Eine Volksversammlung ist nicht anders zu stemmen. Menschen, welche die Verfassunggebende Versammlung, von vornherein ablehnen, lehnen damit Veränderungen ab.
Um ein gemeinsames Ziel erreichen zu können, werden viele Menschen mit der Vergangenheit abschließen müssen. Weil nur mit einem politischen Neustart für Deutschland, sich zukunftsfähige Interessen des Volkes entwickeln können.
Immer mehr Menschen sind sich darüber einig:
Die Deutschen werden finanziell ausgesaugt und ausgeplündert

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