Donnerstag, 19. Juli 2018

Bundesregierung hat null Ahnung, wie viele von Merkels Flüchtlingen arbeiten . Kommentar: Aber wie man den wirklich Arbeitenden Menschen durch Steuern ihr sauer verdientes Geld aus der Tasche zieht ,davon haben sie jede Menge Ahnung !



von aikos2309
Vor einem Monat hat die AfD-Fraktion der Bundesregierung in Form einer Kleinen Anfrage detaillierte Fragen zum „Status arbeitender Flüchtling“ gestellt.
Die als skandalös zu bezeichnende Antwort der Bundesregierung lautet im Großen und Ganzen: Wir haben keine Daten – wir haben keine Ahnung – wir wissen nichts.
Die AfD-Fraktion im Bundestag macht in der Vorbemerkung ihrer Kleinen Anfrage geltend, dass laut dem Bericht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) 25,2 Prozent der Flüchtlinge einen Arbeitsplatz hätten.
Da allerdings nicht unterschieden wird, welchen Status diese Personen haben und wie eine mögliche Bezugsgröße zustande kommt, bedürfe es von Seiten der Bundesregierung einer exakteren Darstellung.
Die AfD bezog sich darauf, dass laut Tabelle 1 des aktuellen Zuwanderungsmonitors im März 2018 exakt 1.559.581 Personen aus Kriegs- und Krisenländern in Deutschland leben. Die Zahl der Beschäftigten liegt jedoch bei gerade einmal 288.869.
Antwort der Bundesregierung schlimmer als befürchtet
Die Bundesregierung konkretisiert in der Vorbemerkung ihrer Antwort die als katastrophal zu bezeichnende Situation so: Zum 30. September 2017 haben in Deutschland 256.000 Beschäftigte mit einer Staatsangehörigkeit aus einem der acht nichteuropäischen Asylherkunftsländer gelebt. Von dort waren in den vergangenen Jahren die meisten Asylsuchenden gekommen.
Davon waren laut Bundesregierung 195.000 sozialversicherungspflichtig und 61.000 ausschließlich geringfügig beschäftigt. Die Bundesregierung bezieht sich dabei auf aktuelle Statistiken der Bundesagentur für Arbeit.
Die AfD wollte wissen, wie sich  prozentual und in absoluten  Zahlen – die arbeitenden Flüchtlinge auf nachfolgende Differenzierung verteilen: Asylberechtigung, internationaler Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz und nationale Abschiebungsverbote.
  
Antwort der Bundesregierung: „Dazu liegen uns keine Daten vor“
Die Antwort der Bundesregierung: Hierzu liegen ihre keine Informationen vor. In der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit könnten geflüchtete Menschen nicht direkt ausgewiesen werden, da im Meldeverfahren der Arbeitgeber zur Sozialversicherung, das dieser Statistik zugrunde liege, der Aufenthaltsstatus der Beschäftigten nicht zu melden ist.
Auf die Frage der AfD: „Wie viele der arbeitenden Flüchtlinge gemäß der in Frage 1 vorgenommenen Differenzierung haben an einem Sprachkurs teilgenommen und wie viele haben ihn erfolgreich abgeschlossen (bitte für die Jahre 2015, 2016, 2017 und 2018 getrennt aufschlüsseln)?“, wird von der Bundesregierung auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Sprich: „Wir wissen es nicht“.
Und auch auf die Frage, wie viele dieser Arbeitsplätze frei von Fördergeldern seien, also wie viele dieser Arbeitsplätze in der freien Wirtschaft, und wie viele in staatlichen oder staatsnahen Einrichtungen und Unternehmen (z. B. gGmbHs) zu veranschlagen seien, wurde – man ahnt es bereits – von der Bundesregierung mitgeteilt: „Hierzu  liegen keine Erkenntnisse vor.“
Die Seiteninformation, dass es auf Basis der Beschäftigungsstatistik nicht möglich sei, festzustellen, welche Arbeitsplätze gefördert werden, und auch zur Rechtsform der Arbeitgeber keine Informationen vorliegen, lässt das Ausmaß des staatlichen Unvermögens nicht geringer werden.
Antwort der Bundesregierung: „Wir haben hierzu keine vollständigen Informationen“
Müßig zu erwähnen, dass auch die Frage, wie viele der arbeitenden Flüchtlinge gemäß Differenzierung durch ihre Berufstätigkeit völlig unabhängig von staatlichen Leistungen (z. B. Wohngeld) sich ihren Lebensunterhalt selbst erarbeiten können – und diese Information bitte für die Jahre 2015, 2016, 2017, 2018 getrennt aufgeschlüsselt – nicht beantwortet wurde. Der Bundesregierung liege im Sinne der Fragestellung keine vollständigen Informationen vor.
Grundsätzlich ergebe sich der Bezug von Sozialleistungen nicht aus der Beschäftigungsstatistik. Dennoch gab die Bundesregierung bekannt, dass im Juni 2017 von den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit den genannten Staatsbürgerschaften 29.000 ein Erwerbseinkommen aus sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen erzielten und 28.000 ein Erwerbseinkommen aus ausschließlich geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen.
Bezieht man die erwerbsfähigen Grundsicherungsleistungsberechtigten mit solchen Beschäftigungsverhältnissen auf alle Beschäftigten mit einem Wohnort in Deutschland, waren im Juni 2017 18,8  Prozent  der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten aus den acht Asylherkunftsländern und 49,6 Prozent der ausschließlich geringfügig Beschäftigten auf Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende angewiesen.
  
Antwort der Bundesregierung: „Uns liegen keine Daten vor“
Abschließend noch die  Frage nach der Höhe der Kosten, die durch jene verursacht werden, die trotz Arbeit nicht alleine ihren Lebensunterhalt bestreiten können und deshalb die staatlichen Unterstützungsleistungen erhalten. Dies bitte wieder für die  Jahre 2015, 2016, 2017, 2018 getrennt aufschlüsseln.
Die Antwort: „Zu den Ausgaben für die einzelnen staatlichen Unterstützungsleistungen arbeitender Geflüchteter liegen der Bundesregierung keine Informationen vor“.
Noch Fragen?
Literatur:
Quellen: PublicDomain/journalistenwatch.com am 19.07.2018

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