Sonntag, 12. August 2018

Ein Telefongespräch und die Folgen einer falschen Verbindung.......


Rechtsanwalt A telefoniert zur Klinik, um sich nach dem Zustand seiner Frau zu erkundigen, die am Vortage Operiert wurde.
A: Hallo ! Ist dort die Klinik ? Ich möchte den Chefarzt sprechen. -
Einen Augenblick Bitte, ich verbinde !
In diesem Augenblick ist die Verbindung unterbrochen und es meldet sich der Inhaber einer
Autoschlosserei, der gerade mit seinem Kunden über die Reparatur einer schlechten Maschine spricht.
A: Sind Sie noch am Apparat, ruft der Rechtsanwalt , der ein Nebengeräusch in der Leitung gehört hatte.
B: Natürlich alles in Ordnung, Sie können Sie morgen abholen.
A: Was , morgen schon ? Hat alles geklappt ?
B: Natürlich, allerdings war die Arbeit nicht leicht.
A: Warum denn ?
B: Wir haben ein neues Vorderteil eingebaut.
A: Vorderteil, was Sie nicht sagen.
B: Jawohl , die Büchse war sehr ausgeleiert. Sie haben ein zu schnelles Tempo darauf eingeschlagen.
A: Aber hören Sie , was erzählen Sie mir da ?
B: Bitte , widersprechen Sie mir nicht. Ich bin auf diesem Gebiet ein Fachmann .
Es unterliegt kein Zweifel. Übrigens deutet eine sehr starke Abnutzung an der Scheidewand darauf hin , dass Ihr Kolben nichts taugt. Er ist sehr alt und abgenutzt. Gestern haben wir neue Kolben ausprobiert und waren von dem Resultat sehr begeistert. Fabelhaft hielt sie die Spannung aus. Später unterzogen wir sie einer Belastungsprobe. Nach gründlicher Einschmierung bestiegen wir sie mit vier Spezialisten hintereinander. Zwar wackelte sie von Zeit zu Zeit mit dem Hinterteil , gab aber später elastisch nach. Das Vorderteil dichteten wir durch eine Unterlage ab. Die Rückwärtsbewegungen laufen trotz der starken Abnutzung noch zur vollen Zufriedenheit. Nach diesem Eingriff können Sie sie noch einige Jahre benutzen !
Hallo , sind Sie noch am Apparat ?
Der Rechtsanwalt war in Ohnmacht gefallen !!!!!!!!!!!!

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Empfohlener Beitrag

Verfassungswidrigkeit im potentiell angelegten Verfassungsstaat (seit 1990) Da die Ordnung des Grundgesetzes theoretisch jederzeit durch die zu schaffende Verfassung abgelöst werden kann, sollten als verfassungswidrig daher heute jene Parteien angesehen werden, die der freien Willensbildung des Volkes, soweit sie über den vom Grundgesetzes nur noch kommissarisch gestecken Rahmen hinausgeht, im Widerspruch zum „Befreiungsauftrag“ des Art. 146 keinen Raum gewähren, indem sie nicht nur Bestrebungen nach einer neuen Ordnung von vornherein als unzulässig deklarieren und – in Regierungsverantwortung – bekämpfen, sondern vor allem auch den Willensbildungs-, Diskussions- und Einigungsprozess durch massive Einschränkungen von Meinungs- und Versammlungsfreiheit unter Einsatz geheimdienstlicher Mittel nahezu vollständig unmöglich machen. In Anbetracht der zunehmenden und begründeten Kritik am Agieren des Bundesamtes für Verfassungsschutz bedarf es dringend einer ergebnisoffenen Diskussion über die Aufgaben und die Existenzberechtigung eines solchen Inlandsgeheimdienstes, der, immer noch im abzulösenden „Grundgesetz-Staat“ verhaftet, die Transformation Deutschlands in den Verfassungsstaat freier, selbstbestimmter Deutscher faktisch nicht zulassen kann, ohne sich selbst ad absurdum zu führen.

Absurdum: Das sollte sich jeder Deutsche einmal verinnerlichen! Angefangen beim Grundgesetz bis hin zum "Verfassungsschutz" Ein Re...