Donnerstag, 28. Juni 2018

Diese Meldung erscheint NICHT in den sozialen Medien – es wird gesperrt

Ausgabe 27.06.2018

Diese Meldung erscheint NICHT in den sozialen Medien – es wird gesperrt

Wer in den sozialen Medien die falschen Dinge meldet und postet, hat ein Problem. Es droht die Sperrung. Deshalb können wir bestimmte Meldungen aus Sicherheitsgründen ausschließlich auf dieser Seite posten – auch wenn sie an sich nicht gegen relevante Vorschriften verstoßen. Deshalb empfehlen wir auch, dass Sie sich auf dieser Seite umsehen, ob . . .

Soros meckert öffentlich: Trump gefährdet seine Pläne…

George Soros ist sauer. Der Washington Post gegenüber lamentierte er, dass alles, was „hätte falsch gehen können“, auch genau in die falsche Richtung lief. Trumps Sieg habe er nicht erwartet, also lebt er selbst offenbar in seiner eigenen Welt. Von Donald Trump indes erwartet er nichts gutes. Gar nichts gutes.

So steht es um die Rechte der Fluggäste

Groß-Gerau – Alle Jahre wieder kommt mit der Urlaubszeit auch der Frust. Nämlich dann, wenn es Ärger mit dem geplanten Flug gibt. Die Palette an Problemen ist groß: Stornierung, Verspätung, Annullierung oder Überbuchung. Der Frust kann in vielen Fällen aber versüßt werden. Denn der Urlauber hat als Fluggast mehr Rechte, als er möglicherweise denkt.

Warum die Bundesländer darauf VERZICHTEN, Grunderwerbsteuer von großen Investoren zu kassieren

Wer von uns allen schon einmal eine Immobilie verkauft oder erworben hat, kennt die hohen Nebenkosten. Die machen uns allen das Geschäft kaputt oder zumindest schwerer. Je nach Bundesland zahlen Sie heute schon mehr als 6,5 %. Großinvestoren aber nicht – und die Bundesländer werden wegen unseres bizarren Steuersystems daran nichts ändern.

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Verfassungswidrigkeit im potentiell angelegten Verfassungsstaat (seit 1990) Da die Ordnung des Grundgesetzes theoretisch jederzeit durch die zu schaffende Verfassung abgelöst werden kann, sollten als verfassungswidrig daher heute jene Parteien angesehen werden, die der freien Willensbildung des Volkes, soweit sie über den vom Grundgesetzes nur noch kommissarisch gestecken Rahmen hinausgeht, im Widerspruch zum „Befreiungsauftrag“ des Art. 146 keinen Raum gewähren, indem sie nicht nur Bestrebungen nach einer neuen Ordnung von vornherein als unzulässig deklarieren und – in Regierungsverantwortung – bekämpfen, sondern vor allem auch den Willensbildungs-, Diskussions- und Einigungsprozess durch massive Einschränkungen von Meinungs- und Versammlungsfreiheit unter Einsatz geheimdienstlicher Mittel nahezu vollständig unmöglich machen. In Anbetracht der zunehmenden und begründeten Kritik am Agieren des Bundesamtes für Verfassungsschutz bedarf es dringend einer ergebnisoffenen Diskussion über die Aufgaben und die Existenzberechtigung eines solchen Inlandsgeheimdienstes, der, immer noch im abzulösenden „Grundgesetz-Staat“ verhaftet, die Transformation Deutschlands in den Verfassungsstaat freier, selbstbestimmter Deutscher faktisch nicht zulassen kann, ohne sich selbst ad absurdum zu führen.

Absurdum: Das sollte sich jeder Deutsche einmal verinnerlichen! Angefangen beim Grundgesetz bis hin zum "Verfassungsschutz" Ein Re...