Die AfD hat die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses im Bundestag zur sog. „Flüchtlingskrise“ beantragt, dessen Auswirkungen der damalige bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer als „Herrschaft des Unrechts“ bezeichnet hatte.
Dabei soll u.a. untersucht werden, „welche Sachverhalte den Entscheidungen zur Grenzöffnung im September 2015 von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und Bundesminister Dr. Thomas de Maizière zu Grunde lagen“ und ob bei diesen Entscheidungen das Rechtsstaatlichkeitsgebot sowie die verfassungsrechtliche Pflicht beachtet wurde „dem Wohle des deutschen Volkes zu (dienen), seinen Nutzen zu mehren und Schaden von ihm zu wenden“, ob der Bundestag nicht hätte konsultiert werden müssen und „ob die Bundesregierung überhaupt verfassungsrechtlich legitimiert gehandelt hat.“
Außerdem gelte es zu klären, warum Merkel mit Äußerungen wie „Sie können die Grenzen nicht schließen. Wir haben 3000 Kilometer Landgrenze…“ den „Eindruck erweckte, Staatsgebiet und Staatsvolk aufweichen zu wollen“ und ob Merkel damit gegen Artikel 20 GG verstoßen hatte: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“
Die FDP unterstütze den Antrag, so AfD-Fraktionsvorsitzender Alexander Gauland, damit fehlten noch sechs Stimmen für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Die CSU habe ebenfalls „Interesse an der Aufklärung“ der Ereignisse seit dem September 2015, so Gauland: „Wir würden uns freuen wenn die CSU den Antrag unterstützen würde.“
Es gehe darum, zu klären, was im Kanzleramt im Zeitraum zwischen dem 4. und 13. 9. 2015 los war, so der Vorsitzender des Rechtsausschusses im Bundestag Stefan Brandner, „und ob eine kleine Clique im Kanzleramt bestehend aus Frau Merkel, Herrn de Maizière, möglicherweise auch Herrn Altmaier, mit Schützenhilfe aus Bayern durch den damaligen Ministerpräsidenten Seehofer, darüber entschieden hat, die Grenzen zu öffnen.“
„Es geht um die politische Gesamtverantwortung für diese Politik“, so die stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Beatrix von Storch: „Wir suchen den Gesamtverantwortlichen. … Wir wollen die Gesamtkosten dieser Politik wissen: Was kostet uns das?“ (Flüchtlingskrise: Der BAMF-Skandal ist ein Merkel-Skandal!)
Aus der Begründung des Antrages heißt es:
„Die massenhafte Einreise von Migranten im September 2015 infolge uneingeschränkter Grenzöffnung durch die Bundesregierung ist das bedeutendste Ereignis in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland seit der Wiedervereinigung im Jahr 1990 und ein Ereignis mit langfristigen negativen Folgen für Deutschland.
Die Rechtsgrundlage der Entscheidung der Bundesregierung unter Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel dafür ist unklar und nach Auffassung der Antragsteller aufgrund der Reichweite der Entscheidung ohne Parlamentsbeschluss Unrecht. Die Folgen für die Bevölkerung sind verheerend: Die Kosten für den Steuerzahler liegen im dreistelligen Milliardenbereich. Durch die Konkurrenz um Sozialleistungen und knappen Wohnraum wurden ohnehin vorhandene soziale Schieflagen noch verstärkt (Offener Brief an Merkel: „Was für ein teuflisches Spiel wird gespielt?“).
Einher mit der unkontrollierten Massenmigration gingen eine wachsende Bedrohung durch Terrorismus und Kriminalität, eine importierte Juden- und Christenfeindlichkeit und die Verneinung unserer Grundwerte vor allem zu Lasten von Frauen durch Teile der nach Deutschland kommenden Migranten. Auch wenn selbstverständlich nicht alle Migranten dafür verantwortlich sind, hat das die Sicherheitslage und das Sicherheitsgefühl unserer Bürger massiv verschlechtert.
Unkontrolliert hat die Bundesregierung Menschen einreisen lassen, die normalerweise schon wegen fehlender Ausweisdokumente den Boden der Bundesrepublik Deutschland nicht hätten betreten dürfen. Die Bundesregierung hat den unkontrollierten Zuzug hunderttausender von Migranten zugelassen, von denen die Behörden nicht wissen, wer sie sind, woher sie kommen und in vielen Fällen, wo sie sich wann aufhalten.
Diese vom damaligen bayerischen Ministerpräsident Horst Seehofer als „Herrschaft des Unrechts“ bezeichnete Situation scheint auch unter der neuen Bundesregierung anzudauern. Die Parlamentarische Aufarbeitung dieser Situation ist die Basis für die Herstellung von innerem Frieden und Vertrauen in den Rechtsstaat.
Anhörungen von Mitgliedern der Bundesregierung in Fachausschüssen des Bundestages reichen dazu nicht aus. Der Bundestag muss sein Recht nach Art. 44 GG wahrnehmen, „in öffentlicher Verhandlung die erforderlichen Beweise“ zu erheben und so den Sachverhalt zu klären mit der Möglichkeit, darauf aufbauend Vorschläge zu entwickeln.“ (Verschwörung der Weltelite: Massenmigration sollte (eigentlich) die Kassen der Konzerne klingeln lassen)
Lesen Sie hier den gesamten historischen Antrag der AfD-Fraktion:
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses Asyl- und Migrationspolitik
Der Bundestag wolle beschließen:
Es wird ein Untersuchungsausschuss gemäß Artikel 44 des Grundgesetzes eingesetzt. Dem Untersuchungsausschuss sollen elf ordentliche Mitglieder (CDU/CSU-Fraktion: vier Mitglieder, SPD-Fraktion: zwei Mitglieder, AfD- Fraktion: zwei Mitglieder, FDP-Fraktion: ein Mitglied, Fraktion DIE LINKE: ein Mitglied, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: ein Mitglied) und eine entsprechende Anzahl von stellvertretenden Mitgliedern angehören.
Auftrag
Der Untersuchungsausschuss soll sich ein Gesamtbild der Handlungen oder Unterlassungen der Bundesregierung und der ihr nachgeordneten Behörden – strafrechtliche Aspekte ausgenommen – im Hinblick auf die Migrationskrise mit ihrem Höhepunkt im Jahr 2015 verschaffen, infolge dessen der damalige bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer den dadurch in der Bundesrepublik Deutschland entstandenen Allgemeinzustand als „Herrschaft des Unrechts“ bezeichnete.
Zu diesem Gesamtbild gehören auch die Konsequenzen des Handelns oder Unterlassens der Bundesregierung und der ihr nachgeordneten Behörden auf den Verlauf, die Wirkung und die Folgen der Migrationskrise insgesamt, nicht nur der Grenzöffnung im September 2015, z.B. für den Steuerzahler, die Kommunen, die Länder, die Strafverfolgungsbehörden, die Gerichte und die Opfer kriminellen Handelns von Migranten.
Auf der Basis dieses Gesamtbildes soll der Untersuchungsausschuss Problemlösungsansätze aufzeigen. Der Untersuchungszeitraum erstreckt sich von Anfang 2014 bis zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses.
Der Untersuchungsausschuss soll insbesondere klären,
Der Untersuchungsausschuss soll zudem prüfen und Empfehlungen abgeben (EU-Papier beweist! Es ging nie um „Flüchtlinge“, sondern um eine geplante „Neuansiedlung“),
Begründung
Berichte über Skandale in dem BAMF schockieren die Öffentlichkeit und den Bundestag. Die Verletzung rechtsstaatlicher Standards in einer der Bundesregierung nachgeordneten Behörde war in der Bundesrepublik bisher so nicht vorstellbar.
Es besteht der Verdacht auf ein illegales System der Begünstigung von Asylbewerbern in der BAMF-Außenstelle Bremen und weitverbreiteter rechtsstaatswidriger Bearbeitung von Asylanträgen. Besonders schwer wiegt der Verdacht, auf entsprechende Hinweise von Mitarbeitern sei von Verantwortlichen nicht oder nicht angemessen reagiert worden, oder diese Praxis sei sogar durch Dienstanweisungen der BAMF-Leitung befördert worden.
Diese gravierenden Fehlentwicklungen im BAMF lassen sich nicht isoliert betrachten, sondern nur im Rahmen der Migrations- und Flüchtlingskrise und der ihr zu Grunde liegenden politischen Entscheidungen der Bundesregierung. Es geht nicht darum allein die auf der Grundlage von Dienstanweisungen handelnden Mitarbeiter des BAMF für diese Zustände verantwortlich zu machen.
Es geht um die politische Gesamtverantwortung. Der BAMF-Skandal ist Teil eines breiten Staatsversagens, das eine nie gekannte unkontrollierte Massenmigration nach Deutschland möglich gemacht hat und mit einem massiven Kontrollverlust der staatlichen Organe verbunden war.
Im Interesse des Ansehens unseres Staates und der Rechtsstaatlichkeit, aber auch im Interesse abgelehnter oder anerkannter Asylbewerbern sowie von ordentlich arbeitenden Bediensteten des BAMF bedarf es einer parlamentarischen Untersuchung, die nicht nur Sachverhalte und Verantwortlichkeiten erhellt, sondern sich auch mit Ansätzen zur dauerhaften Problemlösung beschäftigt („Undercover“ Journalist enthüllt chaotische Zustände aus dem BAMF - Außenstelle darf keine Asylbescheide mehr erstellen).
Selbstverständlich entbindet eine solche Untersuchung die Bundesregierung nicht von ihrer Pflicht, erforderliche Sofortmaßnahmen zu ergreifen.
Die massenhafte Einreise von Migranten im September 2015 infolge uneingeschränkter Grenzöffnung durch die Bundesregierung ist das bedeutendste Ereignis in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland seit der Wiedervereinigung im Jahr 1990 und ein Ereignis mit langfristigen negativen Folgen für Deutschland.
Die Rechtsgrundlage der Entscheidung der Bundesregierung unter Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel dafür ist unklar und nach Auffassung der Antragsteller aufgrund der Reichweite der Entscheidung ohne Parlamentsbeschluss Unrecht. Die Folgen für die Bevölkerung sind verheerend:
Die Kosten für den Steuerzahler liegen im dreistelligen Milliardenbereich. Durch die Konkurrenz um Sozialleistungen und knappen Wohnraum wurden ohnehin vorhandene soziale Schieflagen noch verstärkt. Einher mit der unkontrollierten Massenmigration gingen eine wachsende Bedrohung durch Terrorismus und Kriminalität, eine importierte Juden-und Christenfeindlichkeit und die Verneinung unserer Grundwerte vor allem zu Lasten von Frauen durch Teile der nach Deutschland kommenden Migranten. Auch wenn selbstverständlich nicht alle Migranten dafür verantwortlich sind, hat das die Sicherheitslage und das Sicherheitsgefühl unserer Bürger massiv verschlechtert.
Unkontrolliert hat die Bundesregierung Menschen einreisen lassen, die normalerweise schon wegen fehlender Ausweisdokumente den Boden der Bundesrepublik Deutschland nicht hätten betreten dürfen. Die Bundesregierung hat den unkontrollierten Zuzug hunderttausender von Migranten zugelassen, von denen die Behörden nicht wissen, wer sie sind, woher sie kommen und in vielen Fällen, wo sie sich wann aufhalten.
Diese vom damaligen bayerischen Ministerpräsident Horst Seehofer als „Herrschaft des Unrechts“ bezeichnete Situation scheint auch unter der neuen Bundesregierung anzudauern. Die Parlamentarische Aufarbeitung dieser Situation ist die Basis für die Herstellung von innerem Frieden und Vertrauen in den Rechtsstaat.
Anhörungen von Mitgliedern der Bundesregierung in Fachausschüssen des Bundestages reichen dazu nicht aus. Der Bundestag muss sein Recht nach Art. 44 GG wahrnehmen, „in öffentlicher Verhandlung die erforderlichen Beweise“ zu erheben und so den Sachverhalt zu klären mit der Möglichkeit, darauf aufbauend Vorschläge zu entwickeln (Die konspirative Massenmigration: Seit Jahrzehnten geplant und umgesetzt! (Videos)).
Literatur:
Video:
Quellen: PublicDomain/journalistenwatch
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Freitag, 1. Juni 2018
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