Die Bundesregierung finanziert aus dem Bundeshaushalt massiv Organisationen, die sich mit der Förderung der Migration befassen. Die meisten Mittel werden über SPD-geführte Ministerien ausgeschüttet. Die geförderten Aktivitäten werden oft auch zur Bekämpfung der Opposition verwendet.
Die Vergabe eines großen Teils der Mittel wird sogar direkt vom Kanzleramt gesteuert. Diese Praxis verstößt gegen ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 07.11.2015.
Das ergab die Antwort auf eine kleine Anfrage von Petr Bystron und der AfD Fraktion vom 26.7.2018 nach der Finanzierung von migrationsfördernden Nichtregierungsorganisationen (NGOs) durch die Bundesregierung im Zeitraum 2017-2018.
Die Bundesregierung gab im Jahr 2017 insgesamt 104.263.871,49 Euro und im Jahr 2018 bisher 54.507.994,41 Euro für NGOs aus, die sich mit den Themen Asyl und Migration beschäftigen. „Zusätzlich zu den mindestens 22 Milliarden Euro im Jahr, die uns die unbegrenzte Aufnahme illegaler Einwanderer kostet, fördert die Bundesregierung mit über 100 Millionen Euro im Jahr eine ganze Industrie von Pro-Asyl Organisationen, welche mit diesen Mitteln gezielt Einfluss auf die Medien nehmen und mit Steuergeldern Dauerwahlkampf gegen die AfD machen“, so der AfD-Obmann im Auswärtigen Ausschuss des Deutschen Bundestages Petr Bystron.
Zu den geförderten Organisationen gehören laut Bystron z.B. der Rat für Migrationund die Neuen deutschen Medienmacher, die beide gezielt Einfluss auf alle großen Medien in Deutschland nehmen, um eine pro-Migrationspolitik zu fördern und gegen konservative Politiker einzutreten.
„Beide Gruppen werden direkt aus dem Bundeskanzleramt
Weiter erklärt der AfD-Mann, dass unter dem Deckmantel der Migranten-NGOs auch Organisationen gefördert werden, die der linksradikalen Antifa nahestehen und gezielt Propaganda und Demonstrationen gegen die AfD betreiben, so wie die Amadeu-Antonio-Stiftung
Steuergelder gingen auch an islamische Lobbyorganisationen, die sich teils nicht ausreichend von den Mordaufrufen gegen „Abtrünnige“, Juden und Homosexuelle distanzierten oder ausländischen Regierungen nahestehen würden, so wie DitiB, dem Zentralrat der Muslime in Deutschland, der Türkischen Gemeinde in Deutschland, der Ufuq e.V. sowie dem Zukunftsforum Islam.
Im Jahr 2017 habe das Bundesfamilienministerium
Ein Wächter an Bord der Vos Hestia, Lucio M., hat 2017 im Gespräch mit der italienischen Quotidiano.net über Save the Children gesagt: „Wir haben nie jemand in Lebensgefahr gerettet. Es geht ihnen nicht um die Migranten, es geht im Augenblick nur ums Geschäft.“ (Italien stoppt den Migrationsstrom, doch sofort gibt es eine neue Route – Wer steckt hinter dem Ganzen?).
Auffallend sei, dass neben dem Kanzleramt vor allem SPD-geführte Ministerien Geld für Migranten-NGOs ausgeben würden. Am allermeisten habe das Bundesfamilienministerium
„Diese Praxis ist verstößt grob gegen die Grundsätze der parlamentarischen Demokratie, wie sie im Grundgesetz festgelegt sind“, so Bystron. Das Bundesverfassungsgericht hat am 7.11.2015 festgestellt, dass Regierungsämter nicht zugunsten oder zulasten einer politischen Partei in den politischen Wettbewerb einwirken dürfen. Inhaber von Regierungsämtern dürfen zwar am politischen Meinungskampf teilnehmen, jedoch ohne Verwendung der mit dem Regierungsamt verbundenen Mittel (2 BvQ 39/15).
„Wenn man diese Zahlen sieht, ist es kein Wunder, dass wir ständig auf allen Kanälen mit Pro-Asyl-Propaganda bombardiert werden. Die SPD missbraucht ihre Regierungsposten für ihre linke politische Agenda. Sie finanziert aus Steuermitteln ein Netz von Organisationen, die ihre eigene politischen Ziele fördern und gleichzeitig die Opposition in Deutschland unterdrücken.
Die Bundesregierung muss sofort mit dieser verfassungswidrigen Praxis aufhören“, fordert Bystron und erinnert daran, dass die AfD die einzige Partei in Deutschland ist, die Steuerverschwendung wie Steuerhinterziehung bestrafen will (Die europäische Endlösung: Migrationsflut biblischen Ausmaßes kommt auf uns zu!).
Übersicht erwähnter NGOs und Fördersummen:
Steuermittel für Migranten-NGOs insgesamt:
Literatur:
Quellen: PublicDomain/epochtimes.de am 23.08.2018
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Freitag, 24. August 2018
Welche "Verfassung" ist da wohl gemeint??? Das Grundgesetz ist es mit Sicherheit nicht !Wobei Gesetze für diese parasitären hoch-kriminellen Psychopathen völlig irrelevant sind ...
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