Montag, 20. August 2018

Wer begriffen hat, WAS eine Verfassunggebende Versammlung= Nationalversammlung ist, der weiß, was zu TUN ist! Für ein freies Deutschland können wir nur alle selbst sorgen.

Heule nicht rum, Du Deutscher Michel !!! …

von ddbagentur



.. sondern stehe auf und wehre dich !
So blöd kann doch ein Volk nicht sein !?
Ihr , ja Du und Du seit der Staat und Ihr
habt jederzeit das Recht die Verwaltung abzusetzen.
Das Widerstandsrecht ist allgemein ein naturrechtlich bzw.
durch ein positives Gesetz statuiertes Recht jedes Menschen,
sich unter bestimmten Bedingungen gegen staatliche Gesetze
oder Maßnahmen aufzulehnen bzw. ihnen den Gehorsam zu verweigern.
Verfassunggebende Versammlung
Verfassunggebende Versammlung ist ein staatsrechtlicher und politikwissenschaftlicher
Begriff. Eine Verfassunggebende Versammlung ist eine außerordentliche politische
Institution, manchmal auch Verfassungskonvent genannt, welche temporär eingerichtet
worden ist und eingerichtet werden kann, um einem Staat eine erste oder wieder
eine neue Verfassung zu geben. Sie ist – als Ausdruck des pouvoir constituant –
im Besitz der verfassunggebenden Gewalt des Volkes.
In einer Verfassunggebenden Versammlung konkretisiert sich die verfassunggebendeGewalt des Volkes. Nach dem demokratischen Legitimitätsprinzip der Volkssouveränitätist sie im Besitze des originären pouvoir constituant, weshalb sie einen höheren Rang hat als die auf Grund einer bereits erlassenen Verfassung gewählte Legislative, Organ des pouvoir constitué, der verfassten Staatsgewalt:
„Eine verfassunggebende Versammlung hat einen höheren Rang als die auf Grund der erlassenen Verfassung gewählte Volksvertretung. Sie ist im Besitz des pouvoir constituant. Mit dieser besonderen Stellung ist unverträglich, daß ihr von außen Beschränkungen auferlegt werden. […] Ihre Unabhängigkeit bei der Erfüllung dieses Auftrages besteht nicht nur hinsichtlich der Entscheidung über den Inhalt der künftigen Verfassung, sondern auch hinsichtlich des Verfahrens, in dem die Verfassung erarbeitet wird.“[4]
Die Legislative (spätantik lateinisch legis latio ‚Beschließung des Gesetzes‘, von lateinisch lex ,Gesetz‘ und ferre ,tragen‘, davon das PPP latum ,getragen‘; auch gesetzgebende Gewalt) ist in der Staatstheorie neben der Exekutive(ausführenden Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei – bei Gewaltenteilung voneinander unabhängigen – Gewalten. Die Legislative ist zuständig für die Beratung und Verabschiedung von Gesetzen (Gesetzgebung) im inhaltlichen und formellen Sinn sowie für die Kontrolle der Exekutive und der Judikative, wobei sie in Österreich nur die Exekutive kontrolliert und die Judikative unabhängig bleibt. In einer repräsentativen Demokratie bilden die Parlamente die Legislative. In Staaten mit Elementen direkter Demokratie tritt im Einzelfall auch das Volk als Gesetzgeber auf (Volksgesetzgebung).Sprich das ist die Merkel BRD mit ihren PARTeinen!
Anmerkung :
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und
Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt,
verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine
Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke
in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

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Verfassungswidrigkeit im potentiell angelegten Verfassungsstaat (seit 1990) Da die Ordnung des Grundgesetzes theoretisch jederzeit durch die zu schaffende Verfassung abgelöst werden kann, sollten als verfassungswidrig daher heute jene Parteien angesehen werden, die der freien Willensbildung des Volkes, soweit sie über den vom Grundgesetzes nur noch kommissarisch gestecken Rahmen hinausgeht, im Widerspruch zum „Befreiungsauftrag“ des Art. 146 keinen Raum gewähren, indem sie nicht nur Bestrebungen nach einer neuen Ordnung von vornherein als unzulässig deklarieren und – in Regierungsverantwortung – bekämpfen, sondern vor allem auch den Willensbildungs-, Diskussions- und Einigungsprozess durch massive Einschränkungen von Meinungs- und Versammlungsfreiheit unter Einsatz geheimdienstlicher Mittel nahezu vollständig unmöglich machen. In Anbetracht der zunehmenden und begründeten Kritik am Agieren des Bundesamtes für Verfassungsschutz bedarf es dringend einer ergebnisoffenen Diskussion über die Aufgaben und die Existenzberechtigung eines solchen Inlandsgeheimdienstes, der, immer noch im abzulösenden „Grundgesetz-Staat“ verhaftet, die Transformation Deutschlands in den Verfassungsstaat freier, selbstbestimmter Deutscher faktisch nicht zulassen kann, ohne sich selbst ad absurdum zu führen.

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