von ddbagentur |
Schluß mit der Volksverdummung:
00:00 - Warum sind Volksabstimmungen möglich
14:22 - Die BRD hat seit 1956 kein gültiges Wahlgesetz
22:20 - Wählen darf nur, wer ein ausgewiesener Deutscher ist ?
32:13 - These - Antithese - Synthese
Ausserdem , wenn das höchste Gericht der BRD das sog. Bundesverfassunggericht schreibt, daß eine Verfassunggebende Versammlung ÜBER der Regierung steht, dann sollte doch jeder begreifen wie einfach es ist wenn er sich zumn deutschen Volk zählt, die BRD endlich vom Tisch zu fegen und eben nicht mit der von ihr geplanten irrsinnigen Vohaben leben zu müssen!
Die BRD und das Bundesverfassungsgericht bestätigen : Die Verfassunggebende Versammlung ist das höhere Recht und steht über dem Grundgesetz, dem Gericht und der gewählten Regierung, bestehend aus deren Parteien.
Urteil des Bundesverfassungsgerichts BVerfG 2 BvG 1/51 vom 23. Oktober 1951, II. Senat, Leitsatz 21 : Eine verfassunggebende Versammlung ist ein weltweit anerkannter, völkerrechtlicher Akt und hat einen höheren rechtlichen Rang als die auf Grund der erlassenen Verfassung gewählte Volksvertretung (siehe Art. 25 GG).Sie ist im Besitz des pouvoir constituant. Mit dieser besonderen Stellung ist unverträglich, daß ihr von außen Beschränkungen auferlegt werden. Ihre Unabhängigkeit bei der Erfüllung dieses Auftrages besteht nicht nur hinsichtlich der Entscheidung über den Inhalt der künftigen Verfassung, sondern auch hinsichtlich des Verfahrens, in dem die Verfassung erarbeitet wird. Leitsatz 27 Das Bundesverfassungsgericht erkennt die Existenz überpositiven, auch den Verfassungsgesetzgeber bindenden Rechtes an und ist zuständig, das gesetzte Recht daran zu messen. Leitsatz 29 Dem demokratischen Prinzip ist nicht nur wesentlich, daß eine Volksvertretung vorhanden ist, sondern auch daß den Wahlberechtigten das Wahlrecht nicht auf einem in der Verfassung nicht vorgesehenen Weg entzogen wird.
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