Freitag, 9. November 2018

Was wird von der Merkel-Ära bleiben?







von Jürgen Fritz
(Jürgen Fritz, 09.11.2018) Nach über 18 Jahren an der CDU-Spitze und über 13 Jahren Kanzlerschaft neigt sich die Merkel-Ära ihrem Ende zu. Zeit zu fragen, was von dieser Frau bleiben wird. Eine der ersten, die diese Frage explizit stellten, war die heute-show. Was von dieser im allgemeinen zu halten ist, muss wohl nicht näher erläutert werden, aber das Resumee von Olaf Schubert ist tatsächlich mehr als sehens- und vor allem hörenswert. Und dann macht er ihr am Ende sogar noch ein mehr als großzügiges Angebot. Wer hätte das gedacht?

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Verfassungswidrigkeit im potentiell angelegten Verfassungsstaat (seit 1990) Da die Ordnung des Grundgesetzes theoretisch jederzeit durch die zu schaffende Verfassung abgelöst werden kann, sollten als verfassungswidrig daher heute jene Parteien angesehen werden, die der freien Willensbildung des Volkes, soweit sie über den vom Grundgesetzes nur noch kommissarisch gestecken Rahmen hinausgeht, im Widerspruch zum „Befreiungsauftrag“ des Art. 146 keinen Raum gewähren, indem sie nicht nur Bestrebungen nach einer neuen Ordnung von vornherein als unzulässig deklarieren und – in Regierungsverantwortung – bekämpfen, sondern vor allem auch den Willensbildungs-, Diskussions- und Einigungsprozess durch massive Einschränkungen von Meinungs- und Versammlungsfreiheit unter Einsatz geheimdienstlicher Mittel nahezu vollständig unmöglich machen. In Anbetracht der zunehmenden und begründeten Kritik am Agieren des Bundesamtes für Verfassungsschutz bedarf es dringend einer ergebnisoffenen Diskussion über die Aufgaben und die Existenzberechtigung eines solchen Inlandsgeheimdienstes, der, immer noch im abzulösenden „Grundgesetz-Staat“ verhaftet, die Transformation Deutschlands in den Verfassungsstaat freier, selbstbestimmter Deutscher faktisch nicht zulassen kann, ohne sich selbst ad absurdum zu führen.

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