Montag, 11. März 2019

Bekanntmachung aus dem Versammlungssaal der Verfassunggebenden Versammlung Deutschland

von ddbagentur
Ähnliches Foto
Deutschland, 11. März 2019
Der Planungsstab der Versammlung teilt den aktuellen Stand der inneren Strukturen mit.
Die Verfassunggebende Versammlung Deutschland übernimmt die Aufgabe der Ausarbeitung eines neuen Rechtssystems und somit vor allem die Überlegungen für eine neue Grundsatzverfassung, an der sich alle nachfolgenden Rechtsvorschriften zu orientieren haben.
Darüberhinaus besteht aufgrund des vorliegenen Rechtsbankrottes in den deutschen Gebieten die dringende Aufgabe, zeitgleich für die Gegenwart und der dann sofort eintretenden Zukunft, eine unmittelbar funktionierende Administration zur Übernahme der vorhandenen Verwaltungsstrukturen bereitzuhalten.
Schafft die Versammlung nicht, die eigene Handlungsfähigkeit für die vorhandenen Verwaltungsstrukturen zu organisieren, droht ein kaum zu beschreibendes und unüberblickbares Chaos. Dies ist unbedingt zu verhindern und wird auch gewährleistet sein.
Daher wurde folgender Aufbau der Versammlung durch Vollversammlungen beschlossen:
Die Verfassunggebende Versammlung besteht im Inneren aus einem ersten Rat, welcher insgesamt 28 Teilnehmer hat und der in dem neuen Staatswesen den Volksrat stellen wird. Dabei müssen die heutigen Teilnehmer nicht unbedingt die späteren Mitglieder des Volksrates sein, was grundsätzlich für alle im Moment besetzten Positionen gilt. Der erste Rat ist in diesem Moment gleichzeitig der Vorsitz für die völkerrechtliche Verfassunggebende Versammlung.
Hinzu kommt der zweite Rat, aus dem späterhin die Länderräte hervorgehen werden. Dieser zweite Rat befindet sich noch im Aufbau und wird erst mit 224 Teilnehmern vollständig sein. Zum zweiten Rat gehören 14 Teilnehmer aus dem heutigen ersten Rat, die dann die jeweilige Sitzungsleitung der fachbezogenen Länderkonferenzen übernehmen. Somit steigt die Zahl der Länderräte mit dem jeweiligen Vorsitz auf insgesamt 238.
(Die Zahl kann durch eine Entscheidung der Vollversammlung noch verändert werden).
Die oben genannte Gesamtzahl entspricht dem neuen Staatsaufbau. Jedes der 16 Bundesländer stellt für die 14 Fachbereiche/Ministerien, jeweils einen Länderrat. Neu an diesem Aufbau ist das Vorhaben, das in allen Bundesländern, unabhängig von ihrer Fläche und Einwohnerzahl, jeder Fachbereich/Ministerium vertreten sein soll, damit beispielsweise auch Belange des Äußeren oder der Verteidigung die Sichtweisen und Entscheidungen über die Länder und in der Folge aus den Gemeinden, Städten und Landkreisen Berücksichtigung finden können. Das Subsidiaritätsprinzip soll seine Wirkung bis in die internationalen Belange entfalten. Wieviel Wirkung für ein funktionierendes Staatswesen sinnvoll ist, werden die weiteren Vollversammlungen klären.
Bei den dazu kommenden Ländern in den bislang noch fremd verwalteten Gebieten, wird der Aufbau gleichbedeutend vorgenommen werden. Hierdurch erhöht sich nicht nur die Zahl der Bundesländer, sondern auch der Volksräte, der Länderräte, der Ratssekretäre und deren Mitarbeiter.
Die vorgenannten Räte werden von Menschen unterstützt, welche die Zuarbeit bei bestimmten Fachthemen beibringen. Ihre Zahl ist nicht begrenzt oder bislang näher bezeichnet worden. Im Versammlungssaal sind allerdings etwa 600 Menschen als Teilnehmer geplant, welche für alle Menschen in dem, von der Verfassunggebenden Versammlung betroffenen Gebiet, die Ausarbeitungen vornehmen. Der Verzicht auf Ratssekretäre, die einem heutigen Staatssekretär gleichzusetzen sind, kann ebenso ausgeschlossen werden. Auch hier sind bei dem Neuaufbau bereits erfolgreiche Ansätze unternommen worden.
Die Ausarbeitungen werden den Bürgern zum Entscheid vorgestellt, nachdem alle über die Medien mit den notwendigen Hintergrundinformationen versorgt wurden. Die Entscheidungen sollen mit einem neu zu schaffenden Wissensstand erfolgen und nicht nach der verfälschten Denkweise im aktuellen Zustand.
Der gesamte Aufbau orientiert sich an dem vorgesehenen Staatsaufbau des neuen Staatswesens, wie an den vorhandenen Ministerien innerhalb der Verwaltung Bund. So soll sichergestellt werden, daß ein Übergang ohne Unterbrechung mit bereits gut vorbereiteten Menschen vollzogen werden und gleichzeitig eine neue Staatsform begonnen werden kann. Die Bildung des neuen Parlaments kann auf diesem Wege ohne Unterbrechung stattfinden und schnelle Maßnahmen zur Verbesserung des täglichen Lebens für die gesamte Bevölkerung einleiten.
Der Versammlungsrat der
Verfassunggebenden Versammlung Deutschland
Bildergebnis für Bilder zu Verfassunggebende Versammlung

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Empfohlener Beitrag

Verfassungswidrigkeit im potentiell angelegten Verfassungsstaat (seit 1990) Da die Ordnung des Grundgesetzes theoretisch jederzeit durch die zu schaffende Verfassung abgelöst werden kann, sollten als verfassungswidrig daher heute jene Parteien angesehen werden, die der freien Willensbildung des Volkes, soweit sie über den vom Grundgesetzes nur noch kommissarisch gestecken Rahmen hinausgeht, im Widerspruch zum „Befreiungsauftrag“ des Art. 146 keinen Raum gewähren, indem sie nicht nur Bestrebungen nach einer neuen Ordnung von vornherein als unzulässig deklarieren und – in Regierungsverantwortung – bekämpfen, sondern vor allem auch den Willensbildungs-, Diskussions- und Einigungsprozess durch massive Einschränkungen von Meinungs- und Versammlungsfreiheit unter Einsatz geheimdienstlicher Mittel nahezu vollständig unmöglich machen. In Anbetracht der zunehmenden und begründeten Kritik am Agieren des Bundesamtes für Verfassungsschutz bedarf es dringend einer ergebnisoffenen Diskussion über die Aufgaben und die Existenzberechtigung eines solchen Inlandsgeheimdienstes, der, immer noch im abzulösenden „Grundgesetz-Staat“ verhaftet, die Transformation Deutschlands in den Verfassungsstaat freier, selbstbestimmter Deutscher faktisch nicht zulassen kann, ohne sich selbst ad absurdum zu führen.

Absurdum: Das sollte sich jeder Deutsche einmal verinnerlichen! Angefangen beim Grundgesetz bis hin zum "Verfassungsschutz" Ein Re...