Sonntag, 30. Juni 2019

Hier greift wieder das Gesetz : Was man sät wird man Ernten....

SWR: Junge “Flüchtlinge” klauen, prügeln, randalieren | Zur Sache Baden-Württemberg!

von deutschelobby

Alternative

https://vk.com/video356447565_456240906

Die tanzen uns auf der Nase rum", sagt Mannheims Oberbürgermeister Kurz über eine Gruppe unbegleiteter minderjähriger "Flüchtlinge". Er ruft in einem Brandbrief das Land um Hilfe bei den Flüchtlingen an. Unsere Vor-Ort-Reporterin Alix Koch hakt in Mannheim nach, was es mit den Flüchtlingen auf sich hat.

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Verfassungswidrigkeit im potentiell angelegten Verfassungsstaat (seit 1990) Da die Ordnung des Grundgesetzes theoretisch jederzeit durch die zu schaffende Verfassung abgelöst werden kann, sollten als verfassungswidrig daher heute jene Parteien angesehen werden, die der freien Willensbildung des Volkes, soweit sie über den vom Grundgesetzes nur noch kommissarisch gestecken Rahmen hinausgeht, im Widerspruch zum „Befreiungsauftrag“ des Art. 146 keinen Raum gewähren, indem sie nicht nur Bestrebungen nach einer neuen Ordnung von vornherein als unzulässig deklarieren und – in Regierungsverantwortung – bekämpfen, sondern vor allem auch den Willensbildungs-, Diskussions- und Einigungsprozess durch massive Einschränkungen von Meinungs- und Versammlungsfreiheit unter Einsatz geheimdienstlicher Mittel nahezu vollständig unmöglich machen. In Anbetracht der zunehmenden und begründeten Kritik am Agieren des Bundesamtes für Verfassungsschutz bedarf es dringend einer ergebnisoffenen Diskussion über die Aufgaben und die Existenzberechtigung eines solchen Inlandsgeheimdienstes, der, immer noch im abzulösenden „Grundgesetz-Staat“ verhaftet, die Transformation Deutschlands in den Verfassungsstaat freier, selbstbestimmter Deutscher faktisch nicht zulassen kann, ohne sich selbst ad absurdum zu führen.

Absurdum: Das sollte sich jeder Deutsche einmal verinnerlichen! Angefangen beim Grundgesetz bis hin zum "Verfassungsschutz" Ein Re...