Freitag, 29. November 2019

Die auffälligste Ähnlichkeit zwischen den Ermittlungen gegen US-Präsident Donald Trump und den israelischen Premierminister Benjamin Netanyahu besteht darin, dass gegen beide wegen Handlungen ermittelt wird, die ihre Legislative nicht ausdrücklich unter Strafe gestellt hat. Abgebildet: Trump und Netanyahu auf einer gemeinsamen Pressekonferenz in Washington, D.C. am 15. Februar 2017. (Bildquelle: Weißes Haus)

Trump und Netanyahu: Gegen beide wird wegen erfundener Verbrechen ermittelt

von Alan M. Dershowitz  •  28. November 2019
     
  • Politiker suchen immer eine gute Medien Abdeckung und viele stimmen in diesem Sinne ab. Einige handeln sogar vor der Abstimmung eine gute Abdeckung aus. Deshalb haben sie Pressesekretäre und Medienberater.
  • Es könnte auch kein vernünftiges Statut ausgearbeitet werden, das das angebliche Verhalten Netanyahus abdeckt, nicht aber das anderer Knessetmitglieder, die ebenfalls für eine gute Berichterstattung einen Tauschhandel mit ihren Stimmen betreiben. Deshalb hat kein Gesetzgeber in einem Rechtsstaat jemals eine positive Berichterstattung in den Medien als "quid" oder "quo" für eine Verurteilung wegen Bestechung angenommen, und deshalb sollte die Bestechungsanklage von Netanyahu nicht von den Gerichten bestätigt werden.
  • Es ist schlicht kein Verbrechen für einen Präsidenten, seine Macht über die Außenpolitik für politische, parteipolitische oder sogar persönliche Vorteile zu nutzen. Stellen Sie sich vor, der Kongress versucht, ein Gesetz zu verabschieden, das definiert, was einen kriminellen Missbrauch der außenpolitischen Macht darstellen würde, im Unterschied zu einem politischen oder moralischen Missbrauch.
  • Der zentrale Aspekt der Rechtsstaatlichkeit ist, dass gegen niemand ermittelt, dass niemand verfolgt oder angeklagt werden darf, es sei denn, sein Verhalten verstößt gegen bestehende und eindeutige Verbote.

Zwischen den Ermittlungen des US-Kongresses gegen den amerikanischen Präsidenten Donald J. Trump und dem israelischen Premierminister Benjamin Netanyahu, der gerade angeklagt wurde, gibt es auffällige Ähnlichkeiten und wichtige Unterschiede.
Die auffälligste Ähnlichkeit ist, dass gegen beide wegen Handlungen ermittelt wird, die ihre Legislative nicht ausdrücklich unter Strafe gestellt hat. Darüber hinaus würde kein Gesetzgeber in einem rechtsstaatlichen Land jemals ein allgemeines Gesetz erlassen, das ein solches Verhalten kriminalisiert. Die Untersuchungen dieser beiden umstrittenen Führer basieren auf der Anwendung allgemeiner Gesetze, die bisher noch nie für das fragliche Verhalten galten, und deren Ausweitung auf bestimmte politische Persönlichkeiten.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Empfohlener Beitrag

Verfassungswidrigkeit im potentiell angelegten Verfassungsstaat (seit 1990) Da die Ordnung des Grundgesetzes theoretisch jederzeit durch die zu schaffende Verfassung abgelöst werden kann, sollten als verfassungswidrig daher heute jene Parteien angesehen werden, die der freien Willensbildung des Volkes, soweit sie über den vom Grundgesetzes nur noch kommissarisch gestecken Rahmen hinausgeht, im Widerspruch zum „Befreiungsauftrag“ des Art. 146 keinen Raum gewähren, indem sie nicht nur Bestrebungen nach einer neuen Ordnung von vornherein als unzulässig deklarieren und – in Regierungsverantwortung – bekämpfen, sondern vor allem auch den Willensbildungs-, Diskussions- und Einigungsprozess durch massive Einschränkungen von Meinungs- und Versammlungsfreiheit unter Einsatz geheimdienstlicher Mittel nahezu vollständig unmöglich machen. In Anbetracht der zunehmenden und begründeten Kritik am Agieren des Bundesamtes für Verfassungsschutz bedarf es dringend einer ergebnisoffenen Diskussion über die Aufgaben und die Existenzberechtigung eines solchen Inlandsgeheimdienstes, der, immer noch im abzulösenden „Grundgesetz-Staat“ verhaftet, die Transformation Deutschlands in den Verfassungsstaat freier, selbstbestimmter Deutscher faktisch nicht zulassen kann, ohne sich selbst ad absurdum zu führen.

Absurdum: Das sollte sich jeder Deutsche einmal verinnerlichen! Angefangen beim Grundgesetz bis hin zum "Verfassungsschutz" Ein Re...