Montag, 2. Dezember 2019

Dieser Bitte schließe ich mich uneingeschränkt an !!

Die Bringschuld der US gegenüber Deutschland

Autor Dieter Zimmermann nennt die Dinge beim Namen.
Übernommen von Blog Das Adelinde-Gespräch.
Thom Ram, 02.12.07
.
Was längst fällig wäre – wurde es je von einer in der BRD
 verantwortlichen Regierung versucht? -,
 das übernimmt der deutsche Jurist Dieter Zimmermann als Privatmann: 
 Er fordert in einem

Offenen Brief an den US-Präsidenten Donald Trump

die längst geschuldete Wiederherstellung der nationalen Souveränität.

.

Mutterstadt, 23. Februar 2019,

an Mr. Donald Trump, President of the United States,

 The White House, 1600 Pennsylvania Avenue NW, Washington DC 20500 – USA

.

Vorteilswahrung und Recht und Pflicht der USA, 

die nationale Unabhängigkeit Deutschlands wieder herzustellen

.

Sehr geehrter Herr Präsident Do­nald Trump,

die Mehrzahl der Deutschen sieht in Ihnen den mutigen Kämpfer

 gegen Lüge und Betrug und hofft daher, dass Sie bei diesem 

Kampf den Deutschen in ihrem Bemühen beistehen,

 die nationale Unabhängigkeit Deutschlands wieder zu erlangen.

Ich will mich kurz vorstellen: Ich bin 73 Jahre alt, war als Jurist tätig,

 bin verheiratet und habe zwei Kinder. Ich gehöre keiner Partei an

 und bin auch nicht Anhänger einer Ideologie, doch als Deutscher sehr davon

 betroffen, dass Deutschland seit 1945 seine nationale Einheit und Souveränität

 noch immer nicht zurück erlangt hat.

Letzter Anstoß für meinen Brief war Ihre Entscheidung, 

die US-amerikanischen Truppen aus Syrien abzuziehen und dies mit der

 Begründung, so war zu lesen, dass die USA nicht weiter der Weltpolizist 

sein können und dass die Terrormiliz IS besiegt ist.

 Ihre Entscheidung ist sehr zu begrüßen, 

weil dadurch die Möglichkeit geschaffen wird, zu einem friedlichen und

 wirtschaftlich gedeihlichen Ausgleich nicht nur mit Syrien zu kommen.

Dieser Entscheidung kommt aber in noch viel weiterem Rahmen

 große Bedeutung zu. Denn auch der Abzug der US-amerikanischen 

Besatzungstruppen auf deutschem Boden entspräche einem solchen allseits 

Gewinn bringenden Ausgleich. Die USA gewönnen mit dem Abzug

 ihrer Streitkräfte aus Deutschland und mit einer nachfolgenden 

Souveränität Deutschlands einen von fremder Einmischung und Reglementierung

 unabhängigen und verlässlichen Vertragspartner. 

Bilaterale Verträge, die Sie sich, sehr geehrter Herr Präsident Trump,

 ja auch wünschen, könnten dann zum Nutzen der USA und 

Deutschlands geschlossen werden.

Anfang der 1950er Jahre hatte Ba­ron Ismay, erster Generalsekretär der NATO,

 erklärt, der Zweck der North Atlantic Treaty Organizati­on sei es,

 „die Russen draußen, die Amerikaner drinnen und die Deutschen unten zu halten.“

 Inzwischen haben sich die politischen Verhältnisse geändert,

 der erklärte Zweck ist hinfällig geworden.

Die Sowjetunion ist zusammengebrochen, und auch das heutige

 Russland ist keine Bedrohung Europas und der USA, 

so sehr auch die Medienwelt Gegenteiliges berichtet.

 Ein Rückzug des US-amerikanischen Militärs aus 

Deutschland wäre daher folgerichtig, zumal dieser weitaus weniger kosten

 würde als ein Verbleib des US-amerikanischen 

Militärs mitsamt seinen Stützpunkten und Kommandostellen. 

Die nicht verbrauchten Milliardenbeträge könnten sinnvoller

 in den USA investiert werden. Sie selbst, sehr geehrter Herr Präsident, 

sprachen anfänglich völlig zu Recht davon, dass die NATO „obsolet“ geworden sei.

Daß die weitere Stationierung des US-amerikanischen Militärs 

nicht länger in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) gerechtfertigt ist,

 ergibt sich im übrigen nicht allein aus rechtlichen, sondern mehr noch

 aus sittlich-moralischen Gründen, die nur zu gern verschwiegen werden,

 vor allem von den deutschen Politikern und von der deutschen Presse.

Zu erinnern ist daran, daß die USA in den beiden Weltkriegen von

 1914-1918 und von 1939-1945 die Entscheidung herbeigeführt haben und 

deshalb für die daraus entstandenen Folgen verantwortlich sind. 

Genau besehen, tragen die USA gleich mehrfache Verantwortung

 gegenüber Deutschland. Zum einen griffen die USA beide Male

 gegen das Deutsche Reich in den Krieg ein, obgleich das Deutsche Reich 

die USA in keiner Weise bedroht hatte.

Auch unterstützten die USA beide Male die Alliierten mit massenhaften

 Gü­terlieferungen und hohen Krediten, so dass hauptsächlich hierdurch 

das Deutsche Reich schließlich in beiden Weltkriegen unterlag.

Ferner hatten die USA entscheidenden Anteil an der Fortsetzung

 des Ersten Weltkriegs, als England und Frankreich 1916/1917 

am Ende ihrer Kräfte waren und einem Friedensangebot 

der deutschen Reichsregierung zugestimmt hätten, 

wären sie von den USA davon nicht abgebracht worden.

Dadurch nahmen die USA auch großen Einfluss auf das Zustandekommen

 des Versailles Friedensdiktats von 1919, das den Deutschen größtes Unrecht,

 bitterste Demütigung, schweres Leiden und unermesslichen Schaden zufügte.

Schon die Waffen ­Stillstand Vereinbarungen von 1918, aufgrund deren

 allein das Deutsche Reich den Krieg beendet hatte, wurden von

 US-Präsident Wilson gebrochen. 

Nicht mehr galt plötzlich das Selbstbestimmungsrecht für Deutschland.

Das Deutsche Reich verlor dadurch

  • Elsaß-Lothringen,

  • Eupen-Malmedy,

  • Nordschleswig,

  • Westpreußen mit Posen,

  • Danzig,

  • das Memelland,

  • Teile Ostschlesiens und

  • das Hultschiner Ländchen.

Das Versprechen, dass jede kriegführende Nation für ihre Kriegsschulden

 selber aufkommen solle, wurde ebenfalls gebrochen. 

Dafür aber wurden Deutschland Milliarden-summen an Reparationszahlungen

 auferlegt. Das trieb das Deutsche Reich in die Inflation, 

seine Wirtschaftskraft erlahmte, Millionen von Arbeitslosen waren die Folge,

 Hungersnot und eine wachsende Verelendung der deutschen Bevölkerung.


Schwere Schuld lud sich US-Präsident Wilson außerdem auf, 

weil er in völliger Unkenntnis europäischer Geschichte leichtfertig 

der Zerschlagung der Donaumonarchie Österreich-Ungarn zustimmte

 und damit eine Schutzmacht zerstörte, die dem Osten und Südosten

 Europas Ruhe und Sicherheit gab, und Wilson war es auch, 

der zur reichs feindlichen Gründung der Tschechoslowakei 

unter jeder Missachtung des Selbst­bestimmungsrechts der Völker 

wesentlich beigetragen hatte und damit einem staatlichen Kunstgebilde zustimmte,

 das als Aufmarschgebiet gegen das Deutsche Reich zur ständigen

 Bedrohung und Fügsamkeit Deutschlands geschaffen wurde.

Noch verantwortungsloser, verbrecherischer verhielten sich die USA zu Beginn,

 während und am Ende des Zweiten Weltkriegs gegenüber Deutschland.

Die Planungen der USA liefen nun darauf hinaus, wie sie etwa gemäß

 der Denkschrift Kauf­mans: „Germany must perish“ das deutsche Volk auslöschen 

könnten. Für die USA war das Versailles Friedensdiktat von 1919 nicht zu hart,

 sondern nicht hart genug. Die USA sahen in dem Diktat den Fehler,

 dass es die nationale Identität der Deutschen nicht antastete.

Deshalb wurden kurz nach dem Kriegseintritt der USA gegen das Deutsche Reich 

bereits am 11.12. 1941 in Washington Pläne zur Teilung Deutschlands und zur

 Umerziehung der Deutschen erörtert. In den folgenden Konferenzen wurde 

dann die Nachkriegsentwicklung in Deutschland im wesentlichen festgelegt.

 Den Anfang machte die Konferenz von Casablanca 1943, 

auf der US-Präsident Roosevelt erklärte, nur mit einer „bedingungslosen

 Kapitulation“ des Deutschen Reiches den Krieg beenden zu wollen,

 womit sich die Absicht der USA verband, einen Vernichtungskrieg 

gegen das Deutsche Reich zu führen.

Dieses Kriegsziel verlängerte den Zweiten Weltkrieg um mindestens

 ein Jahr und verschuldete den Tod von wenigstens zwei Millionen

Soldaten und Zivilisten.

Außerdem sah Roosevelt in der „bedingungslosen Kapitulation“,

 wobei ihm Churchill, der englische Premierminister,

 begeistert zustimmte, das vermeintliche Recht, mit dem besiegten Deutschland

 willkürlich verfahren zu können und von keinerlei Völkerrechts Regelungen

 eingeschränkt zu sein, auf die sich die Deutschen berufen könnten.

 Roosevelt war es dann wiederum, der auf der Konferenz von Quebec 1943 vorschlug,

 den Zweiten Weltkrieg ohne Friedensvertrag mit Deutschland zu beenden.

 Denn ein solcher Friedensvertrag hätte das Völkerrecht zumindest

 in Ansätzen zu beachten, und die Hauptsiegermächte wollten doch

 frei und uneingeschränkt über ihre Beute verfügen.

Weiter ergibt sich die Hauptschuld der USA am Zweiten Weltkrieg 

und an den alliierten Verbrechen gegen das deutsche Volk aus den

Abmachungen auf der Konferenz von Te­heran im November 1943,

 als Roose­velt die Zerstückelung Deutschlands konkretisierte.

Noch bevor es dann zur folgenden Konferenz in Jalta kam,

 schrieb Roosevelt an Stalin am 4. 10. 1944:

Unsere drei Länder, die USA, die UDSSR und Eng­land, führen einen


erfolgreichen Krieg gegen Deutschland,


und wir können uns gewiss mit dem gleichen Erfolg zusammenschließen,


um eine Nation zu zermalmen, die – dessen bin ich in meinem Herzen überzeugt – ein ebenso großer Feind Rußlands wie Amerikas ist“;

siehe “Die Jalta-Dokumente”, Göt­tinger Verlagsanstalt, 1957, Seite 16.

Hier zeigt sich einmal mehr, dass Roosevelt nicht nur das Deutsche Reich

 und seine Führung besiegen wollte, sondern dass hinter seinem Krieg gegen

 Deutschland seine Absicht stand, den deutschen Staat und dazu auch

 das ganze deutsche Volk zu zermalmen, zu vernichten! 

Nach dem Krieg verfolgten die USA diese Absicht mit verlogener Propaganda 

und soziologisch-psychologischen Waffen weiter, und heute, nach 74 Jahren,

 sind die USA ihrem Ziel der Zermalmung, der Auflösung, 

dem Untergang des deutschen Volkes sehr nahe gekommen.

Insbesondere die oben angegebenen „Jalta-Dokumente“ zeigen in

 erschütternder Weise, wie höhnisch, menschen verachtend, gehässig,

 gewissenlos Roosevelt, Churchill und Stalin über Deutschland und das

 deutsche Volk sprachen und verfügten. Umso krasser tritt die Heuchelei

 und Verlogenheit Roosevelts zutage, der in seinen Reden,

 in seiner Atlan­tic-Charta stets höchste christliche Werte anrief,

 die allein sein Handeln bestimmen würden und die es im Kriege

 gegen das unchristliche, barbarische, kulturlose Deutschland zu sichern gälte.

Nicht eine Minute lang besannen sich die drei

 „Großen“ über das riesige, in der Menschheitsgeschichte unerhörte

 und einmalige Ausmaß ihres geplanten Verbrechens der Vertreibung

 von über 16 Millionen Deutschen aus ihrer viel hundertjährigen ostdeutschen Heimat.

Allen dreien war nicht nur bewusst, dass diese Vertreibung völkerrechtswidrig ist,

 dass sie gegen die Haager Landkriegsordnung verstößt, 

dass sie eine grobe Verletzung selbst der von Roosevelt und Churchill 1941

 so feierlich verkündeten „Atlantic-Charta“ bedeutet, die unter anderem verlangt,

 dass Gebietsveränderungen nur aufgrund des Selbstbestimmungsrechts 

der betroffenen Völker vorgenommen werden dürfen; alle drei wussten auch

 aufgrund der vorangegangenen Verbrechen an den Volksdeutschen noch vor 1939, 

welchen Leidensweg sie den Ostdeutschen eröffneten, würden sie der

 Vertreibung zustimmen, sie sahen die millionenfachen

 Todesqualen voraus, wie sie dann auch erfolgten, – 

und doch gaben sie ihr Einverständnis zur Vertreibung.

Sie wussten, dass sie mit ihrer Zustimmung zur Vertreibung den 

strafrechtlichen Tatbestand des Völkermords erfüllen,

 haben diesen Völkermord in ihre Überlegungen auch kühl mit einbezogen, 

denn je weniger Vertriebene in Restdeutschland unterzubringen seien,

 desto weniger stellte sich ihnen dann als den Besatzungsmächten auch die 

Frage der Versorgung dieser Millionen von Vertriebenen, 

wie ja auch Churchill in Jal­ta in höchster Menschenverachtung zu verstehen gab,

 nicht die Absicht zu haben, die Tötung von Deutschen von ein oder zwei Millionen

 oder noch mehr „irgendwie zu begrenzen“, – das alles wussten die „Großen Drei“

 durchaus, aber sie stimmten der Vertreibung von 16 Millionen Menschen

 zu und zählen somit zu den großen Verbrechern in der Menschheitsgeschichte.

Gegen die Übermacht unterlagen die Deutschen. Es kam zur Kapitulation

 der Deutschen Wehrmacht am 8. und 9.Mai 1945, nicht aber zur Kapitulation 

der deutschen Reichsregierung. Diese bestand unter dem Hitler-Nachfolger,

 Großadmiral Karl Dönitz, fort. Wegen der von England betriebenen

 völkerrechtswidrigen Absetzung verlor die Reichsregierung jedoch 

am 23.5. 1945 ihre Handlungsfähigkeit.

 Das Deutsche Reich ist dadurch aber nicht untergegangen,

 sondern besitzt als fortdauerndes Völkerrechtssubjekt nach wie vor Rechtsfähigkeit.

Dies bestätigte auch das Bundes­verfassungsgericht mit Urteil vom

 31. 7. 1973. Da heißt es:

Es wird daran festgehalten, dass das Deutsche Reich


den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der


Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland


durch die Alliierten noch später untergegangen ist;


es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat


 mangels Organisation nicht handlungsfähig.


Die BRD ist nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches.

(Urteile 2 BvI.6/56, 2BvF 1/73,2 BvR 373/83;


BVGE 2,266 (277); 3,288 (319ff;5.85 (126); 6, 309, 336 und 363).

Es folgte die Konferenz im zerbombten Potsdam vom 17.7-2.8 1945 

mit den drei Siegermächten USA, Sowjetunion und England. 

Und Achtung! Mit einem Friedensvertrag Vorbehalt erlegten sich 

die Unterzeichnerstaaten USA, Sowjet-union und England die Selbstverpflichtung auf,

 offen stehende Fragen mit dem Deutschen Reich, also mit der deutschen

 Reichsregierung und nicht mit der Regierung der Bundesrepublik Deutschland,

 in einer noch zu vereinbarenden Friedenskonferenz zu regeln.

Als dem Hauptschuldigen am Zweiten Weltkrieg sind vor allem die USA gehalten,

 zu dieser Verpflichtung zu stehen und sie einzulösen.

 Diese kommende europäische Friedenskonferenz gäbe den USA nicht nur die

 Möglichkeit, sich ihren Verbrechen gegenüber dem deutschen Volk zu stellen,

 sie bedeutete für die USA auch eine sittlich-moralische Selbstreinigung,

 wenn sie Schuld und Verantwortung nicht länger leugneten,

 wenn sie sich um Aufrichtigkeit, Ehrlichkeit und Gerechtigkeit bemühten

 und den Schaden beheben würden, den sie Deutschland 

und dem deutschen Volk zugefügt haben.

Was haben die Deutschen den US-Amerikanern getan, dass sie die Deutschen

 auf das grausamste und unmenschlichste behandelten? 

Wie keinem anderen Land sind die USA Deutschland zur Dankbarkeit verpflichtet,

 da es vornehmlich die Deutschen waren, wie ja auch Ihre deutschen Vorfahren, 

sehr geehrter Herr Präsident, die die USA in schwerer Arbeit aufbauten 

und damit zur Weltgeltung der USA beitrugen.

Doch zum Dank führten die USA mit größtem Einsatz zwei Weltkriege

 gegen das Deutsche Reich, bewirkten die USA die beiden militärischen Niederlagen

 Deutschlands und brachten damit größtes Unglück und Elend über das deutsche Volk.

Die USA sind es daher, die sich den Deutschen gegenüber zutiefst schuldig

 gemacht haben und ihnen am meisten zur Wiedergutmachung verpflichtet sind.

 Diese Wiedergutmachung jedoch ist nur in einem gerechten Frieden zu finden, 

der Deutschland wieder gibt, was ihm widerrechtlich genommen wurde.

Albert Schweitzer sagte anlässlich der Verleihung des Friedensnobelpreises

 am 4.11.1954 in Oslo:

In schlimmster Weise vergeht man sich gegen das Recht des geschichtlich


 Gegebenen, und überhaupt gegen jedes menschliche Recht,


wenn man Völkerschaften das Recht auf das Land, das sie bewohnen,


in der Art nimmt, dass man sie zwingt, sich anderswo anzusiedeln.

Daß sich die Siegermächte am Ende des Zweiten Weltkrieges


dazu entschlossen, vielen Millionen von Menschen dieses Schicksal,


und dazu noch in härtester Weise, aufzuerlegen, lässt ermessen,


wie wenig sie sich der ihnen gestellten Aufgabe einer gedeihlichen


und einigermaßen gerechten Neuordnung der Dinge bewusst wurden.


Vorzubereiten ist daher eine Friedenskonferenz im Sinne der schon in der

 Atlantik-Charta niedergeschriebenen Prinzipien, 

die von 33 Vereinten Nationen am 1. Januar 1942 feierlich unterzeichnet wurden. 

Eine solche Friedenskonferenz ist auch deshalb zwingend, 

weil wegen der sogenannten Feindstaatenklauseln Artikel 53 

und Artikel 107 der UN-Charta das auch nach dieser Charta fortbestehende 

Deutsche Reich sich mit insgesamt 47 Staaten gegenwärtig noch immer im

 Kriegszustand befindet.

Da im fortgel­tenden SHAEF-Gesetz Nr. 3. (veröffentlicht von der

 US-Militärregierung für Deutschland – Kontrollgebiet des obersten 

Befehlshabers bestätigt am 15. 1. 1944) diese Staaten die USA als

 Oberbefehlshaber und Hauptsieger­macht des Zweiten Weltkrieges

 anerkennen und damit auch als die maßgebliche und federführende Macht

 bei den Friedensverhandlungen mit dem Deutschen Reich, sind die USA

 aufgerufen, zur Sicherung des Weltfriedens den Abschluss eines Friedensvertrages

 mit dem Deutschen Reich als dem Kriegsgegner und rechtmäßigen Vertragspartner 

endlich herbeizuführen. Hierbei ist das ebenfalls fortbestehende

 SHAEF-Gesetz Nr. 52, Artikel VII, Nr. 9, Abschnitt c in Verbindung 

mit dem I. Londoner Protokoll vom 12. 9. 1944 zu beachten, wonach der Staat

 „Deutsches Reich“ zumindest in den Grenzen vom 31.12. 1937 wieder herzustellen ist.

Der offizielle Anstoß zu einer solchen Friedenskonferenz kommt von deutscher Seite,

 wenn die USA ihre Unterstützung zuvor zusagen. Deut­scherseits wird ein

 Grundlagenbe­richt und ein Lösungsvorschlag ausgearbeitet und vorgetragen werden.

Der Grundlagen-bericht stellt die nicht zu verfälschenden Tatsachen fest, dass

– zwar die Deutsche Wehrmacht 1945 bedingungslos kapitulierte,

 nicht aber das Deutsche Reich, das laut Urteil des

 Bundesverfassungsge­richts vom 31.7. 1973 bis heute fortbesteht;

– die deutsche Reichsregierung am 23.5. 1945 unter entwürdigenden

 Umständen auf Drängen der So­wjetunion und der USA durch englisches Militär 

gegen zwingendes Kriegsvölkerrecht verhaftet und abgesetzt wurde;

– das Deutsche Reich somit erst dadurch und in rechtswidriger Weise

 um seine Handlungsfähigkeit gebracht worden ist;

– die Regierungen dieses fremd bestimmten Staates BRD über

 völ­kerrechtsgemäßes Staatsgebiet des Deutschen Reiches

 zugunsten nicht deutscher Staaten weder nach Völ­ker- noch nach Reichsrecht 

verfügen durften, so dass solche Verträge und Vereinbarungen rechtswidrig

 und nichtig sind;

– die Ansprüche des Deutschen Reiches auf Herausgabe seiner

 ihm geraubten Gebiete nach dem Ersten und Zweiten Weltkrieg

 wie auch auf Entschädigung für daraus gezogenen

 Nutzen völkerrechtlich nicht verjähren und unverzichtbar sind.

Der Lösungsvorschlag hat zum Gegenstand:

– Aufhebung des Schuldvorwurfes bezüglich des Ersten und Zweiten Weltkrieges;

 Rückgabe der vom Deutschen Reich abgetrennten Gebiete durch die Verträge von

 Versail­les und St. Germain von 1919 und durch die Potsdamer Beschlüsse von 1945;

– Entschädigung der deutschen Heimatvertriebenen und des Deutschen Reiches durch die Vertreiberstaaten;

– Rückgabe geraubten Eigentums der Deutschen und des Deutschen Reiches 

(Stichwort: “Beutekunst”);

– Rückgabe des geraubten deutschen Archivmaterials;

– Streichung der Artikel 53 und 107 der UN-Satzung (sog.

 Feindstaaten­klauseln) und der im sogenannten am 12. 9. 1990

 abgeschlossenen Zwei-Plus-Vier-Vertrag übernommenen 

Bestimmungen des Überleitungsvertrags von 1954 sowie sonstiger 

die Souveränität des Deutschen Reiches einschränkender Maßregelungen.

Dieser Lösungsvorschlag entspricht dem internationalen Vertragsvöl­kerrecht,

 folgt geschichtlichen Tatsachen, und er fordert nur, was Deutschland

 und dem deutschen Volk zusteht und in rechtswidriger Weise 

weggenommen wurde. Diese Forderungen gegenüber den vier

 Haupt Kriegsgegnern Deutschlands sind umso berechtigter,

 als Deutschland nach den beiden Weltkriegen insbesondere von diesen

 vier Hauptkriegsgegnern ausgeplündert und ausgeraubt wurde 

und dadurch Wertverluste in Billionen höhe erlitt.

Im Zuge dieser Vorbereitungen für die längst fällige Friedenskonferenz 

ist die Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches wieder herzustellen, 

weil nur die Regierung des Deutschen Reiches rechtmäßiger 

Vertragspartner ist, nicht aber die Regierung der Bundesrepublik Deutschland.

Daß ein solcher Vertragsschluss nicht mit der Bundesrepublik Deutschland

 (BRD) vorzunehmen ist, ergibt sich zum einen aus dem Protokoll 

der Potsdamer Konferenz und daraus, dass ein Friedensvertrag nur zwischen

 den Kriegsgegnern geschlossen werden kann, und zum anderen deshalb, 

weil am 8/9.5. 1945 mit der Kapitulation der Deutschen Wehrmacht der Staat 

„Deutsches Reich“ nicht untergegangen ist, sondern bis heute als

 Völkerrechtssubjekt fortbesteht, weshalb die Bundesrepublik

 Deutschland nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ist.

Die Wiedererlangung der reichs­staatlichen Handlungsfähigkeit 

hat stufenweise zu erfolgen. Als erstes ist die bundesweite Wahl

 von Abgeordneten für eine ordnende Reichs­versammlung auszuschreiben 

und durchzuführen. Diese bereitet so­ dann Wahlen zum Reichstag 

auf der Grundlage der völkerrechtlich unverändert gültigen

 Weimarer Verfassung von 1919 vor. Der gewählte Reichstag bildet daraufhin

 die Reichsregierung mit allen Verfassungsorganen und stellt somit 

die selbst-herrschaftliche Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches wieder her. 

Zu den ersten Handlungen der neuen Reichsregierung gehört der Abschluss

 eines Friedensvertrages mit den USA, mit Russland und England

 gemäß der von diesen Mächten anlässlich der Potsdamer Konferenz von 1945 

abgegebenen Selbstverpflichtung.

Sehr geehrter Herr Präsident Do­nald Trump,

 in Warschau sprachen Sie am 6. 7. 2017 zur Menschenmenge und sagten:

Unser Kampf für den Westen beginnt nicht auf dem Schlachtfeld,


er beginnt in den Herzen, den Köpfen, den Seelen. (….)


So lasst uns alle kämpfen wie das polnische Volk, für die Familie,


für Freiheit, für unser Land, für Gott.

Ich nehme Sie beim Wort.

 Wir Deutschen wollen wieder frei von fremder Bevormundung,

 frei in unseren Entscheidungen sein, wollen wieder ein eigenständiger Staat,

 wieder eine unabhängige Nation sein, ohne Besatzung und Fremdherrschaft,

 und wir wollen wieder in den angestammten, völkerrechtsgemäßen Grenzen

 unseres Landes leben.

Ich hoffe sehr, dass mein Brief Sie erreicht und günstig 

von Ihnen aufgenommen wird. Öfters war zu lesen, dass Sie den

 Herkunftsort Ihrer Vorfahren, Kallstadt in Rheinland- Pfalz, besuchen wollen.

 Vielleicht ergibt sich hierbei eine kurze Begegnung.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Dieter Zimmermann 


Ein Beitrag zur teutschen Geschichte

von Thom Ram
Ich lösche aufgeführte Absender und Empfänger in der mir zugesandten Mail. Personenschutz. Gebot der Stunde. Ich betone, ich betone dies scharf, und ich betone es zum x-ten Male, und ich tue es nicht in erster Linie, um meine Haut nicht zu gefährden,  ich tue es in erster Linie der Wahrheit verpflichtet, dass in meinem Weltbild […]
.

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