Mittwoch, 12. Februar 2020

Beim BVG müssten sich meines Erachtens von den letzten 15 Jahren die "Anzeigen " Stapeln,angefangen beim Hochverrat bis-hin zum Diebstahl und Veruntreuung von Staatsgeldern ....Die meisten dieser Gauner besitzen sogar einen Diplomatenpass und können somit von niemandem belangt werden . Gegen diese Regierungs Mafia ,sind die echten Mafiosi kleine Wichte ....

AfD stellt Strafanzeige gegen Kanzlerin Merkel und warum das wahrscheinlich nichts bringt

von aikos2309
Der Bundesvorstand der Alternative für Deutschland hat beschlossen, eine rechtliche Abmahnung mit Unterlassungserklärung gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel wegen Amtsmissbrauchs einzureichen. Zeitgleich stellt die AfD Strafanzeige nach Paragraph 106 des Strafgesetzbuches gegen Merkel wegen Nötigung des thüringischen Ministerpräsidenten Thomas Kemmerich.
Die Alternative für Deutschland begründet die rechtlichen Schritte mit den Äußerungen Merkels zu innerdeutschen parteipolitischen Fragen während einer Pressekonferenz am 6. Februar 2020 bei einem offiziellen Staatsbesuch in Südafrika.
Angela Merkel sagte: „Die Wahl dieses Ministerpräsidenten war ein einzigartiger Vorgang, der mit einer Grundüberzeugung für die CDU und auch für mich gebrochen hat, dass nämlich keine Mehrheiten mit Hilfe der AfD gewonnen werden sollen.
Da dies in der Konstellation, in der im dritten Wahlgang gewählt wurde, absehbar war, muss man sagen, dass dieser Vorgang unverzeihlich ist und deshalb das Ergebnis rückgängig gemacht werden muss. Zumindest gilt für die CDU, dass sich die CDU nicht an einer Regierung unter dem gewählten Ministerpräsidenten beteiligen darf.“ (Pressekonferenz von Angela Merkel mit Cyril Ramaphosa am 6. Februar 2020 in Pretoria, Südafrika.) Den originalen Wortlaut finden Sie auf der Seite der Bundesregierung: https://www.bundeskanzlerin.de/bkin-de/aktuelles/pressekonferenz-von-bundeskanzlerin-merkel-und-dem-praesidenten-der-republik-suedafrika-cyril-ramaphosa-1719738
„Da Frau Merkel keine relevante Funktion mehr in der CDU bekleidet und im afrikanischen Ausland erkennbar auch nicht als CDU-Mitglied, sondern als deutsche Regierungschefin unterwegs gewesen ist, liegt hier ein klarer Fall von Amtsmissbrauch mit Verletzung der Chancengleichheit der Parteien vor“, erklärt AfD-Bundessprecher Prof. Dr. Jörg Meuthen. AfD-Bundessprecher Tino Chrupalla fügt hinzu: „Es ist nicht das erste Mal, dass sich die Kanzlerin nicht an Recht und Gesetz hält.“
Björn Höcke legt auf seinem Facebook-Profil noch mal nach:
Die Einflußnahme der Bundeskanzlerin auf die Regierungsbildung in einem Bundesland, die den gewählten Ministerpräsidenten und Angehörigen einer anderen Partei – der FDP – zum Rücktritt genötigt hat, ist nicht hinnehmbar. Diesen Ministerpräsidenten habe auch ich in freier Entscheidung als Abgeordneter mitgewählt (Deutschland: Ist das Merkel-Regime am Ende?).
Wie die »Welt am Sonntag« berichtete, hatte Merkel den sofortigen Rückzug von Kemmerich dadurch erzwungen, daß sie mit der Beendigung der beiden Landesregierungen mit CDU- und FDP-Beteiligung drohte. Das verfügte sie in ihrer Eigenschaft als Bundeskanzlerin, denn sie ist keine CDU-Vorsitzende mehr. Und selbst dann wäre es immer noch die freie Entscheidung der jeweiligen Fraktionen.
Besondere Autorität verlieh der Bundeskanzlerin offenbar die Erklärung des Koalitionsausschusses, an dem sie federführend teilnahm. Die offenbar sehr wirkungsvolle Drohkulisse entstand unter dem zusätzlichen Eindruck von unmittelbarer Gewaltandrohungen gegen den Ministerpräsidenten, seine Frau und seine Kinder sowie Anschlägen gegen FDP-Einrichtungen. Auf eine öffentliche Verurteilung dieser Gewalt durch die Kanzlerin warten wir bis heute.
Das ist nichts anderes als ein Putsch der Bundeskanzlerin gegen ein Verfassungsorgan des Landes Thüringen. Danach können wir nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. Deswegen ist es wichtig, daß mit der Anzeige der Widerstand gegen diese Methoden dokumentiert wird (Demokratie-Putsch: Ab sofort bestimmt das zentrale Polit-Büro, wie gewählt zu werden hat).
Warum die Strafanzeige der AfD gegen Merkel nichts bringt
Aus der FDP war zu hören, dass Merkel den Rücktritt Kemmerichs mit der Drohung erzwungen habe, ansonsten sämtliche Landesregierungen beenden zu wollen, an denen CDU und Liberale beteiligt seien, schrieb die „Welt am Sonntag“. Das habe sie in ihrer Eigenschaft als Bundeskanzlerin verfügt, denn sie ist keine CDU-Vorsitzende mehr. Und selbst dann wäre es immer noch die freie Entscheidung der jeweiligen Fraktionen.
Die Strafanzeige gegen Merkel wird jedoch wirkungslos bleiben, vermutlich von den Gerichten gar nicht erst angenommen werden. Entgegen der Grundidee der Gewaltenteilung unterliegt die Justiz der BRD der Leitung des Justizministeriums und damit den Weisungen aus dem Bundeskabinett der Merkel-Regierung der BRD. Kein Staatsanwalt wird daher Klage gegen Merkel erheben (Neues aus dem Narrenhaus Bananenrepublik Deutschland (Videos)).
Die Kanzlerin ist zudem durch politische Immunität geschützt. Strafanzeige gegen Merkel könnte erst erhoben werden, wenn ihre Immunität durch den Bundestag aufgehoben würde. Dies wird ebenfalls nicht geschehen, da wir es bei CDUFDPCSULinkeGrüneSPD mit einer Einheitspartei zu tun haben („Verschmelzung von Staats- und Parteiapparat“ - Merkel fungiert in Berlin wie Honecker zu DDR-Zeiten).
§106 StGB: Knast für Merkel + Co.?
Strafgesetzbuch §106: Wer Mitgliedern eines Verfassungsorgans rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel nötigt, seine Befugnisse nicht oder in einem bestimmten Sinne auszuüben, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
§ 106
Nötigung des Bundespräsidenten und von Mitgliedern eines Verfassungsorgans
(1) Wer
1.den Bundespräsidenten oder
2.ein Mitglied
a)eines Gesetzgebungsorgans des Bundes oder eines Landes,
b)der Bundesversammlung oder
c)der Regierung oder des Verfassungsgerichts des Bundes oder eines Landes
rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel nötigt, seine Befugnisse nicht oder in einem bestimmten Sinne auszuüben, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft („Merkels antidemokratische Solidarität mit der SED ist ungebrochen“).
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
Stephan Brandner fordert auch Ermittlungen gegen Mitglieder des Koalitionsausschusses
Der stellvertretende AfD-Bundessprecher Stephan Brandner sieht in dem Ergebnis des Koalitionsausschusses vom 8. Februar 2020 eine strafrechtlich relevante Nötigung von Thomas Kemmerich nach Paragraf 106 Strafgesetzbuch. In dem Papier des Koalitionsausschusses heißt es: „Die Wahl des Ministerpräsidenten in Thüringen mit einer Mehrheit, die nur durch Stimmen der AfD zustande kam, ist ein unverzeihlicher Vorgang. Die Koalitionspartner erwarten, dass der gewählte Ministerpräsident Thomas Kemmerich heute daraus die einzig richtige Konsequenz zieht und von seinem Amt zurücktritt.“
Dazu erklärt Brandner: „Der Verdacht steht hier sehr eindeutig im Raum, dass Thomas Kemmerich durch die Mitglieder des Koalitionssauschusses genötigt wurde, sein Amt als Ministerpräsident Thüringens abzugeben. Die Staatsanwaltschaft muss nun ermitteln, ob die Tatbestandsmerkmale insbesondere des Paragrafen 106 StGB vorliegen und gegebenenfalls die mutmaßlichen Täter aus CDU/CSU und SPD anklagen.“ (Merkel hat ihre neue DDR ganz nach Plan nun installiert).
Literatur:
Quellen: PublicDomain/journalistenwatch.com/watergate.tv am 12.02.2020
aikos2309 | 12. Februar 2020 um 08:21 | URL: https://wp.me/p5eM0T-r60

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