zur Auffrischung: Marrakesch-Plan: Globale Pakt für Migration…die fünf zentralen Verbrechen des Merkel-Regimes…Teil 3von deutschelobby |
Teil 1: Merkel brach die Asylgesetze, indem sie sowohl die im Grundgesetz verankerte Drittstaatenregelung als auch die europäische Dublin-Verordnung missachtete.
«Der Bund hat im Rahmen seiner Kompetenzen dafür Sorge zu tragen, dass elementare Gefährdungen für den Bundesbestand unterbleiben und wirksam abgewehrt werden. Dem kann pauschal nicht entgegengehalten werden, die Bundesregierung sei aus Gründen des Schutzes der Menschenwürde zu Grenzöffnungen verfassungsrechtlich verpflichtet. Das Verfassungsrecht hat mit Art. 16 a GG zwar eine klare Entscheidung für das Grundrecht auf Asyl getroffen; es gewährt gem. Abs. 2 aber kein subjektives Recht bei Einreise über einen sicheren Drittstaat.»
Prof. Udo Di Fabio. ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht
Wie Merkel Deutschland zu einem Magnet für Wirtschaftsmigranten aus der ganzen Welt machte und inwieweit sie dabei gegen ihre verfassungsmässigen Pflichten als Bundeskanzlerin verstiess, soll in fünf Teilen erklärt werden:
Teil 1 - Bruch der Asylgesetze
Teil 2: Merkel brach die Einreisegesetze, da vor allem 2015 keine ausreichendenden und der Ausnahmesituation entsprechenden Kontrollen an den deutschen Aussengrenzen stattfanden. Das führte dazu, dass hunderttausende Neuankömmlinge gar nicht erst registriert wurden.
«Auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland kann der Schutz der Würde des Menschen nur dann wirksam gewährleistet sein, wenn die Kontrolle über die Einreise in das Staatsgebiet nicht verloren geht. Es unterliegt einem Missverständnis, wer glaubt, dass die Menschenrechte wegen ihrer universellen Geltung die staatliche oder supranationale Rechtsordnung suspendieren oder gar derogieren (abschaffen)
könnten.»
«Das Grundgesetz setzt die Beherrschbarkeit der Staatsgrenzen und die Kontrolle über die auf dem Staatsgebiet befindlichen Personen voraus. [...] Der Bund ist aus verfassungsrechtlichen Gründen im Sinne der demokratischen Wesentlichkeitsrechtsprechung nach dem Lissabon-Urteil des BVerfG verpflichtet, wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist.»
könnten.»
«Das Grundgesetz setzt die Beherrschbarkeit der Staatsgrenzen und die Kontrolle über die auf dem Staatsgebiet befindlichen Personen voraus. [...] Der Bund ist aus verfassungsrechtlichen Gründen im Sinne der demokratischen Wesentlichkeitsrechtsprechung nach dem Lissabon-Urteil des BVerfG verpflichtet, wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist.»
Prof. Udo Di Fabio, ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht»
Teil 2 - Bruch der Einreisegesetze
Teil 3: Völkermord an den Deutschen....Merkel und die deutsche Regierung bewegen sich beunruhigend nahe an dem, was die UN als das Verbrechen «Völkermord» definiert. Denn um diese Definition zu erfüllen, muss kein Mensch einer Gruppe ermordet werden. Es reicht schon die gezielte Dezimierung an sich -z.B. wenn ein Volk bewusst unter Lebensbedingungen gestellt wird, die auf dessen dauerhaftes Verschwinden abzielen.
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Noch 1987 hat das Bundesverfassungsgericht die Pflicht zur Erhaltung des deutschen Volkes als Verfassungsauftrag hervorgehoben und wortwörtlich verfügt:
«Das Festhalten an der deutschen Staatsangehörigkeit in Art. 116 (1), 16 (1) GG und damit an der bisherigen Identität des Staatsvolkes des deutschen Staates ist normativer Ausdruck dieses Verständnisses und die- ser Grundentscheidung. Aus dem 9 Wahrungsgebot folgt insbesondere w die verfassungsrechtliche Pflicht, die Identität des deutschen Staatsvolkes zu erhalten.» (Neue Juristische Wochenschrift, Heft 2, S. 1313 f., 1988)
Erfüllt die Politik der letzten Jahrzehnte, Deutschland zu einer vollständig multikulturellen Gesellschaft umzubauen, dann nicht den Tatbestand der Verfassungsfeindlichkeit?
«Das Festhalten an der deutschen Staatsangehörigkeit in Art. 116 (1), 16 (1) GG und damit an der bisherigen Identität des Staatsvolkes des deutschen Staates ist normativer Ausdruck dieses Verständnisses und die- ser Grundentscheidung. Aus dem 9 Wahrungsgebot folgt insbesondere w die verfassungsrechtliche Pflicht, die Identität des deutschen Staatsvolkes zu erhalten.» (Neue Juristische Wochenschrift, Heft 2, S. 1313 f., 1988)
Erfüllt die Politik der letzten Jahrzehnte, Deutschland zu einer vollständig multikulturellen Gesellschaft umzubauen, dann nicht den Tatbestand der Verfassungsfeindlichkeit?
Alle Völker besitzen bestimmte Rechte, deshalb spricht man ja auch von einem «Völkerrecht». Subjekte (also Träger oder Inhaber) dieses Völkerrechts sind zwar meistens Staaten, können aber auch internationale Organisationen oder Völker sein, wie zum Beispiel die Palästinenser. Zu den wichtigsten Rechten eines Volkes gehört natürlich das Recht auf seinen Bestand, so wie das wichtigste Recht des menschlichen Individuums das Recht auf Leben ist. Beispielsweise ist es strikt verboten, «eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören». Ja, dies ist das schwerste Verbrechen des sogenannten Völkerstrafrechts überhaupt, nämlich Völkermord (1).
Für den Begriff «Völkermord» kommt es nach UN-Definition jedoch nicht unbedingt auf ein Staatsgebiet, auf physische Pogrome oder auf eine vollständige Zerstörung eines Volkes an. Zur Erfüllung
des Völkermord-Straftatbestandes genügt die teilweise und gezielte Zerstörung einer «nationalen, ethnischen, rassischen oder religiösen» Gruppe, einer Gruppe also, die sich über ihre Herkunft und Abstammung definiert. Um den Straftatbestand des Völkermordes zu erfüllen, muss kein Mensch dieser Gruppe ermordet werden. Verboten ist vielmehr die gezielte Dezimierung an sich - wodurch auch immer. So reicht es beispielsweise, wenn ein Volk bewusst unter Lebensbedingungen gestellt wird, «die auf die völlige oder teilweise physische Zerstörung der Gruppe abzielen», j also zum Beispiel durch «die Anordnung von Massnahmen zur Geburtenverhinderung» (l). Dazu gehört auch die «Verhängung von Massnahmen, die auf die Gebur- j tenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind.»
Für den Begriff «Völkermord» kommt es nach UN-Definition jedoch nicht unbedingt auf ein Staatsgebiet, auf physische Pogrome oder auf eine vollständige Zerstörung eines Volkes an. Zur Erfüllung
des Völkermord-Straftatbestandes genügt die teilweise und gezielte Zerstörung einer «nationalen, ethnischen, rassischen oder religiösen» Gruppe, einer Gruppe also, die sich über ihre Herkunft und Abstammung definiert. Um den Straftatbestand des Völkermordes zu erfüllen, muss kein Mensch dieser Gruppe ermordet werden. Verboten ist vielmehr die gezielte Dezimierung an sich - wodurch auch immer. So reicht es beispielsweise, wenn ein Volk bewusst unter Lebensbedingungen gestellt wird, «die auf die völlige oder teilweise physische Zerstörung der Gruppe abzielen», j also zum Beispiel durch «die Anordnung von Massnahmen zur Geburtenverhinderung» (l). Dazu gehört auch die «Verhängung von Massnahmen, die auf die Gebur- j tenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind.»
«Für eine aktiv gestaltende Migrationspolitik ergibt sich daraus
zunächst, welche Ziele sie (Anm.: Die Regierung) nicht verfolgen darf: Sie darf nicht die Überwindung des Nationalstaates durch eine multikulturelle Gesellschaft oder gar einen Vielvölkerstaat anstreben. Die Entstehung ethnisch-religiöser und sprachlicher Parallelgesellschaften darf weder geplant noch in Kauf genommen werden»
«Damit wäre es, um den Extremfall zu bezeichnen, unvereinbar, wenn die Migrationspolitik dazu führt, dass in Deutschland eine kulturell hier nicht verwurzelte Mehrheitsbevölkerung entsteht. [...] Bleibt die Geburtenrate der Deutschen so niedrig wie bisher und die der Immigranten so hoch, wie sie in ihren Herkunftsländern ist, wird der Extremfall immer wahrscheinlicher. Und wenn die Grenzen für alle Immigrationswilligen ohne Obergrenze geöffnet bleiben, wird dieser Fall in absehbarer Zukunft sogar mit Gewissheit eintreten. [...] Die Verfassung lässt dem Gesetzgeber die Möglichkeit offen, durch Einbürgerungen auch die Zusammensetzung des Staatsvolkes zu verändern. Aber diese Ermächtigung bedeutet nicht, dass Regierung und Parlament durch politische Entscheidungen eine völlig neue ethnisch-kulturelle Struktur des Staatsvolkes herbeiführen dürfen.»
zunächst, welche Ziele sie (Anm.: Die Regierung) nicht verfolgen darf: Sie darf nicht die Überwindung des Nationalstaates durch eine multikulturelle Gesellschaft oder gar einen Vielvölkerstaat anstreben. Die Entstehung ethnisch-religiöser und sprachlicher Parallelgesellschaften darf weder geplant noch in Kauf genommen werden»
«Damit wäre es, um den Extremfall zu bezeichnen, unvereinbar, wenn die Migrationspolitik dazu führt, dass in Deutschland eine kulturell hier nicht verwurzelte Mehrheitsbevölkerung entsteht. [...] Bleibt die Geburtenrate der Deutschen so niedrig wie bisher und die der Immigranten so hoch, wie sie in ihren Herkunftsländern ist, wird der Extremfall immer wahrscheinlicher. Und wenn die Grenzen für alle Immigrationswilligen ohne Obergrenze geöffnet bleiben, wird dieser Fall in absehbarer Zukunft sogar mit Gewissheit eintreten. [...] Die Verfassung lässt dem Gesetzgeber die Möglichkeit offen, durch Einbürgerungen auch die Zusammensetzung des Staatsvolkes zu verändern. Aber diese Ermächtigung bedeutet nicht, dass Regierung und Parlament durch politische Entscheidungen eine völlig neue ethnisch-kulturelle Struktur des Staatsvolkes herbeiführen dürfen.»
Prof. Dietrich Murmiek, Rechtsuissenschaftler
Teil 3 - Völkermord an den Deutschen
Teil 4: Rechtsbankrott..Aufgrund von Merkels verfassungswidriger Asyl- und Grenzpolitik ist das Rechtssystem mittlerweile völlig überlastet und damit auch immer weniger in der Lage, das Grundgesetz überhaupt durchzusetzen und die Bürger wirkungsvoll zu schützen.
«Die Regierung darf nicht sehenden Auges Zustände herbeiführen, in denen die Polizei nicht mehr in der Lage ist, flächendeckend das Gewaltverbot durchzusetzen und die Menschen gegen Übergriffe anderer wirksam zu schützen. [...] Sie darf nicht zulassen, dass Zustände entstehen, in denen durch Konfliktpotentiale aus Einwanderungsgruppen, wie sie in Frankreich sichtbar wurden, die innere Sicherheit derart bedroht wird, dass dann massive Freiheitseinschränkungen notwendig werden, um die Gefahren unter Kontrolle zu halten (Verstärkung der Tendenz zum Überwachungsstaat, Erleichterung polizeilicher Eingriffe bis hin zu Notstandsmassnahmen).»
Prof. Dietrich Mursmek, Rechtmissemchafller
Prof. Dietrich Mursmek, Rechtmissemchafller
Teil 4 - Rechtsbankrott.
Teil 5: Zusammenbruch des Sozialstandards...Obwohl die Staatskasse Deutschlands schon vor der sogenannten «Flüchtlingskrise» angeschlagen war und die Armut stieg, bürdete Merkels «Willkommensruf» den Deutschen Kosten auf, die auf Dauer schlicht nicht finanzierbar sein werden. Es werden zwangsläufig noch drastischere Absenkungen des Sozialstandards notwendig sein, um alle Menschen in Deutschland versorgen zu können.
lockte der Staatssender Deutsche Welle Flüchtlinge an?
Der deutsch-pakistanische Journalist Shams Ul-Haq hielt sich in den Monaten vor Beginn derFlüchtlingswelle 2015 verstärkt in Irak, Pakistan und Syrien auf. Er schreibt in seinem Buch «Die Brutstätte des Terrors» über den Sender Deutsche Welle, der im Auftrag der Bundesregierung im Ausland auch in den jeweiligen Landessprachen Fernseh- und Radiosendungen ausstrahlt: «Mich wunderte bereits damals, dass der Sender in dieser Zeit Deutschland so besonders lobte [...]. Eine,reiche Nation1, die ausländische Zuwanderer,dringend benötige1 [...].» Der Ausspruch «Frau Merkel schenkt den Flüchtlingen ein Haus » stammte laut Ul- Haq ursprünglich von der Deutschen Welle. «Ein Journalist des Senders verkündete, dass in Deutschland für jeden Flüchtling eine Unterkunft zur Verfügung stünde. Dafür würde sich Frau Merkel persönlich verbürgen. Diese Aussage sorgte [...] für eine wahre Flut an Flüchtlingen, die nur nach Deutschland wollten.»
Der deutsch-pakistanische Journalist Shams Ul-Haq hielt sich in den Monaten vor Beginn der
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