Samstag, 8. Februar 2020

Und es geht munter weiter und wird noch schlimmer ...

zur Auffrischung: Marrakesch-Plan: Globale Pakt für Migration…die fünf zentralen Verbrechen des Merkel-Regimes…Teil 3

von deutschelobby

Ferdinand Kirchhof

Teil 1: Merkel brach die Asylgesetze, indem sie sowohl die im Grundgesetz verankerte Drittstaatenregelung als auch die europäische Dublin-Verordnung missachtete.

 

«Der Bund hat im Rahmen seiner Kompetenzen dafür Sorge zu tragen, dass elementare Gefährdungen für den Bundesbestand unterbleiben und wirksam abgewehrt werden. Dem kann pauschal nicht entgegengehalten werden, die Bundesregierung sei aus Gründen des Schutzes der Menschenwürde zu Grenzöffnungen verfassungsrechtlich verpflichtet. Das Verfassungsrecht hat mit Art. 16 a GG zwar eine klare Entscheidung für das Grundrecht auf Asyl getroffen; es gewährt gem. Abs. 2 aber kein subjektives Recht bei Einreise über einen sicheren Drittstaat.»

Prof. Udo Di Fabio.Udo Di Fabio ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht

Wie Merkel Deutschland zu einem Magnet für Wirtschaftsmigranten aus der ganzen Welt machte und inwieweit sie dabei gegen ihre verfassungsmässigen Pflichten als Bundeskanzlerin verstiess, soll in fünf Teilen erklärt werden:

Teil 1 - Bruch der Asylgesetze


Teil 2: Merkel brach die Einreisegesetzeda vor allem 2015 keine ausreichendenden und der Ausnahmesituation entsprechenden Kontrollen an den deutschen Aussengrenzen stattfanden. Das führte dazu, dass hunderttausende Neuankömmlinge gar nicht erst registriert wurden.

 

merkverrat
«Auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland kann der Schutz der Würde des Menschen nur dann wirksam gewährleistet sein, wenn die Kontrolle über die Einreise in das Staatsgebiet nicht verloren geht. Es unterliegt einem Missverständnis, wer glaubt, dass die Menschenrechte wegen ihrer universellen Geltung die staatliche oder supranationale Rechtsordnung suspendieren oder gar derogieren (abschaffen)
könnten.»
«Das Grundgesetz setzt die Beherrschbarkeit der Staatsgrenzen und die Kontrolle über die auf dem Staatsgebiet befindlichen Personen voraus. [...] Der Bund ist aus verfassungsrechtlichen Gründen im Sinne der demokratischen Wesentlichkeitsrechtsprechung nach dem Lissabon-Urteil des BVerfG verpflichtet, wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist.»
Prof. Udo Di Fabio, ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht»

 

Teil 2 - Bruch der Einreisegesetze


Teil 3: Völkermord an den Deutschen....Merkel und die deutsche Regierung bewegen sich beunruhigend nahe an dem, was die UN als das Verbrechen «Völkermord» definiert. Denn um diese Definition zu erfüllen, muss kein Mensch einer Gruppe ermordet werden. Es reicht schon die gezielte Dezimierung an sich -z.B. wenn ein Volk bewusst unter Lebensbedingungen gestellt wird, die auf dessen dauerhaftes Verschwinden abzielen.

 

deutschen Staatsvolkes⇑⇑
Noch 1987 hat das Bundesverfassungsgericht die Pflicht zur Erhaltung des deutschen Volkes als Verfassungsauftrag hervorgehoben und wortwörtlich verfügt:
«Das Festhalten an der deutschen Staatsangehörigkeit in Art. 116 (1), 16 (1) GG und damit an der bisherigen Identität des Staatsvolkes des deutschen Staates ist normativer Ausdruck dieses Verständnisses und die- ser Grundentscheidung. Aus dem 9 Wahrungsgebot folgt insbesondere w die verfassungsrechtliche Pflicht, die Identität des deutschen Staatsvolkes zu erhalten.» (Neue Juristische Wochenschrift, Heft 2, S. 1313 f., 1988)
Erfüllt die Politik der letzten Jahrzehnte, Deutschland zu einer vollständig multikulturellen Gesellschaft umzubauen, dann nicht den Tatbestand der Verfassungsfeindlichkeit?
Alle Völker besitzen bestimmte Rechte, deshalb spricht man ja auch von einem «Völkerrecht». Subjekte (also Träger oder Inhaber) dieses Völkerrechts sind zwar meistens Staaten, können aber auch internationale Organisationen oder Völker sein, wie zum Beispiel die Palästinenser. Zu den wichtigsten Rechten eines Volkes gehört natürlich das Recht auf seinen Bestand, so wie das wichtigste Recht des menschlichen Individuums das Recht auf Leben ist. Beispielsweise ist es strikt verboten, «eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören». Ja, dies ist das schwerste Verbrechen des sogenannten Völkerstrafrechts überhaupt, nämlich Völkermord (1).
Für den Begriff «Völkermord» kommt es nach UN-Definition jedoch nicht unbedingt auf ein Staatsgebiet, auf physische Pogrome oder auf eine vollständige Zerstörung eines Volkes an. Zur Erfüllung
des Völkermord-Straftatbestandes genügt die teilweise und gezielte Zerstörung einer «nationalen, ethnischen, rassischen oder religiösen» Gruppe, einer Gruppe also, die sich über ihre Herkunft und Abstammung definiert. Um den Straftatbestand des Völkermordes zu erfüllen, muss kein Mensch dieser Gruppe ermordet werden. Verboten ist vielmehr die gezielte Dezimierung an sich - wodurch auch immer. So reicht es beispielsweise, wenn ein Volk bewusst unter Lebensbedingungen gestellt wird, «die auf die völlige oder teilweise physische Zerstörung der Gruppe abzielen», j also zum Beispiel durch «die Anordnung von Massnahmen zur Geburtenverhinderung» (l). Dazu gehört auch die «Verhängung von Massnahmen, die auf die Gebur- j tenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind.»
dgfgfgd«Für eine aktiv gestaltende Migrationspolitik ergibt sich daraus
zunächst, welche Ziele sie (Anm.: Die Regierung) nicht verfolgen darf: Sie darf nicht die Überwindung des Nationalstaates durch eine multikulturelle Gesellschaft oder gar einen Vielvölkerstaat anstreben. Die Entstehung ethnisch-religiöser und sprachlicher Parallelgesellschaften darf weder geplant noch in Kauf genommen werden»
«Damit wäre es, um den Extremfall zu bezeichnen, unvereinbar, wenn die Migrationspolitik dazu führt, dass in Deutschland eine kulturell hier nicht verwurzelte Mehrheitsbevölkerung entsteht. [...] Bleibt die Geburtenrate der Deutschen so niedrig wie bisher und die der Immigranten so hoch, wie sie in ihren Herkunftsländern ist, wird der Extremfall immer wahrscheinlicher. Und wenn die Grenzen für alle Immigrationswilligen ohne Obergrenze geöffnet bleiben, wird dieser Fall in absehbarer Zukunft sogar mit Gewissheit eintreten. [...] Die Verfassung lässt dem Gesetzgeber die Möglichkeit offen, durch Einbürgerungen auch die Zusammensetzung des Staatsvolkes zu verändern. Aber diese Ermächtigung bedeutet nicht, dass Regierung und Parlament durch politische Entscheidungen eine völlig neue ethnisch-kulturelle Struktur des Staatsvolkes herbeiführen dürfen.»
Prof. Dietrich Murmiek, Rechtsuissenschaftler

Teil 3 - Völkermord an den Deutschen



Zunehmende Kriminalität

Teil 4: Rechtsbankrott..Aufgrund von Merkels verfassungswidriger Asyl- und Grenzpolitik ist das Rechtssystem mittlerweile völlig überlastet und damit auch immer weniger in der Lage, das Grundgesetz überhaupt durchzusetzen und die Bürger wirkungsvoll zu schützen.

«Die Regierung darf nicht sehenden Auges Zustände herbeiführen, in denen die Polizei nicht mehr in der Lage ist, flächendeckend das Gewaltverbot durchzusetzen und die Menschen gegen Übergriffe anderer wirksam zu schützen. [...] Sie darf nicht zulassen, dass Zustände entstehen, in denen durch Konfliktpotentiale aus Einwanderungsgruppen, wie sie in Frankreich sichtbar wurden, die innere Sicherheit derart bedroht wird, dass dann massive Freiheitseinschränkungen notwendig werden, um die Gefahren unter Kontrolle zu halten (Verstärkung der Tendenz zum Überwachungsstaat, Erleichterung polizeilicher Eingriffe bis hin zu Notstandsmassnahmen).»
Prof. Dietrich Mursmek, Rechtmissemchafller
Peter Gatweikrsu

Teil 4 - Rechtsbankrott.


rderung
Teil 5: Zusammenbruch des Sozialstandards...Obwohl die Staatskasse Deutschlands schon vor der sogenannten «Flüchtlingskrise» angeschlagen war und die Armut stieg, bürdete Merkels «Willkommensruf» den Deutschen Kosten auf, die auf Dauer schlicht nicht finanzierbar sein werden. Es werden zwangsläufig noch drastischere Absenkungen des Sozialstandards notwendig sein, um alle Menschen in Deutschland versorgen zu können.
lockte der Staatssender Deutsche Welle Flüchtlinge an?
Der deutsch-pakistanische Journalist Shams Ul-Haq hielt sich in den Monaten vor Beginn der Flüchtlingswelle 2015 verstärkt in Irak, Pakistan und Syrien auf. Er schreibt in seinem Buch «Die Brutstätte des Terrors» über den Sender Deutsche Welle, der im Auftrag der Bundesregierung im Ausland auch in den jeweiligen Landessprachen Fernseh- und Radiosendungen ausstrahlt: «Mich wunderte bereits damals, dass der Sender in dieser Zeit Deutschland so besonders lobte [...]. Eine,reiche Nation1, die ausländische Zuwanderer,dringend benötige1 [...].» Der Ausspruch «Frau Merkel schenkt den Flüchtlingen ein Haus » stammte laut Ul- Haq ursprünglich von der Deutschen Welle. «Ein Journalist des Senders verkündete, dass in Deutschland für jeden Flüchtling eine Unterkunft zur Verfügung stünde. Dafür würde sich Frau Merkel persönlich verbürgen. Diese Aussage sorgte [...] für eine wahre Flut an Flüchtlingen, die nur nach Deutschland wollten.»

Teil 5 - Zusammenbruch des Sozialstandards.



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Uber 1000 Strafanzeigen gegen Merkel wegen «Hochverrats»

Seit dem Beginn des Flüchtlingszuzugs im Jahr 2015 sind bei der Bundesanwaltschaft mehr als 1000 Strafanzeigen wegen «Hochverrats» gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel eingegangen. Diese wurden jedoch alle von der Bundesanwaltschaft als «haltlos» abgewiesen. Doch warum?

Hochverrat begeht nach § 81 Strafgesetzbuch

«(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt
1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen

oder

2. die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

beruhende verfassungsmässige Ordnung zu ändern [...]»
Dass der Bestand Deutschlands in Gefahr gerät und damit Nr.i erfüllt ist, wurde mittlerweile öffentlich zugegeben, zum Beispiel vom bayrischen Justizminister Bausback, den die FAZ online am 13.10.2015 zitierte. Die verfassungsmässige Ordnung gem. Nr. 2 kann durch die Eröffnung des Flüchtlingszustroms ebenfalls verändert, wenn nicht vollständig untergraben und aufgehoben werden. Damit ist der Vorwurf des Hochverrats nicht so «haltlos», wie es die Bundesanwaltschaft darstellt.

deutschelobby | 8. Februar 2020 um 19:58

Massenmigration: „Das Problem ist doch, dass alle nach Europa gebracht werden“ – Warum hört Merkel nicht auf ihren Chefberater?

von aikos2309
Pro Tag passieren nach wie vor 450 „Flüchtlinge“ die deutsche Grenze. Täglich! Günter Nooke, Afrikabeauftragter des Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, ist angeblich Angela Merkels Ansprechpartner Nr. 1, wenn es um diese anhaltende Massenmigration aus Afrika geht. Altersstarrsinn oder Allmachtsphatasien? Warum hört Merkel nicht darauf, was ihr Freund Nooke sagt?
Nichts ist vorbei. Nichts ist geregelt. Die Balkanroute, die uns bislang als geschlossen verkauft wurde, ist offen wie ein Scheunentor. Die türkisch-bulgarische Landesgrenze gilt hierbei als neue Lieblingsroute. Das Lieblingsmigrationsziel Deutschland indes bleibt unverändert die Nummer 1. (Titelbild: Fluchtroute Serbien in Richtung Ungarn)
Die aktuellen Zahlen zur sogenannten „Flüchtlingskrise“ sind so alarmierend, dass Dieter RomannChef der Bundespolizei von einer „ernstzunehmenden grenzpolizeilichen Situation“ spricht und mit seinen Worten einmal mehr an das Jahr 2015 erinnert, als Merkel genau solche Stimmen ignorierte und die Schicksalsweiche eigenmächtig und selbstherrlich durch ihre Grenzöffnung für dieses Land stellte (Verfassungsrechtler hält Merkels Migrationspolitik für Verfassungsbruch).
Die aktuellen Migrationszahlen, die Asylzahlen, die Zahlen der unerlaubten Einreisen in die EU würden deutlich aufzeigen, dass wir keinen sicheren Schengen-Außengrenzschutz haben, so Romann im Polizeipodcast „Funkdisziplin“.
In Zahlen bedeutet das: Täglich überschreiten weiterhin 450 sogenannte „Flüchtlinge“ die Grenzen Deutschland. Das sind 3.150 Personen pro Woche, 12.600 pro Monat und somit 151.200 pro Jahr, die vor allem aus Syrien, Irak, Afghanistan und den Ländern Zentral- und Westafrikas nach Deutschland fluten.
Wie prekär die Situation ist, das muss Bundeskanzlerin Angela Merkel klar sein. Denn: ihrem Chefberater und vertrauten Weggefährten, Günter Nooke, Afrika-Beauftragter des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, ist es mehr als klar. Das zumindest schreibt Gabor Steingart in seinem Gastbeitrag für das Focus Magazin und zitiert Nooke:
„Mein Bild von Afrika und Europa ist das von Weggefährten. Das heißt, man ist schicksalhaft miteinander verbunden. Man gewinnt und verliert gemeinsam, man überlebt vielleicht sogar nur gemeinsam. Diese große Herausforderung ist noch nicht allen ganz bewusst.“ Ob Nooke hier auch seine Freundin Angela Merkel mit einschließt, teilt er nicht mit, zeigt sich aber davon überzeugt, dass das Überleben Europas, wie wir es hier gewohnt sind, mehr davon abhänge, wie die Entwicklung in Afrika verläuft als vom Klimawandel (Geheimpapier der Regierung enthüllt: Der Migrantendruck erhöht sich immer mehr).
 
„Das, wovon ich spreche, sind die vielen jungen Menschen, die eine Perspektive für sich und ihre Familien brauchen. Es geht nicht um Hunderttausende oder eine Million Menschen. In den nächsten 20, 30 Jahren geht es vielleicht um 100 und mehr Millionen Menschen. Das zwingt uns dazu, die Afrikapolitik in einer anderen Dimension zu sehen. Wir müssen diese schicksalhafte Verbindung zwischen Europa und Afrika erkennen.“
Für Nooke heißt dies jedoch nicht, die Tore und Schleusen zu öffnen und das Millionenheer von Afrikanern zur Übersiedlung nach Europa einzuladen. Der 61-jährige ehemalige Grüne, seit geraumer Zeit jedoch mit einem CDU-Parteibuch ausgestattet, empfiehlt zwar eine sogenannte „Seenotrettung der Flüchtlinge“, aber: Er rät dringend ab, die geborgenen Menschen nach Europa zu bringen:
„Das Problem der Seenotrettung im Mittelmeer ist doch, dass alle nach Europa gebracht werden. Warum werden die nicht nach Afrika zurückgebracht? Dann würde das doch sofort anders laufen.“
Nicht nur Steingart hofft, dass den Worten von Nooke jene Bedeutung geschenkt werden,  die ihnen gebührt. Ob Merkel tatsächlich von ihrem Tun – ob Alterstarrsinn, links-grüne Totalverblendung oder wie auch immer diese Krankheit heißt – ablässt und unserem Land eine Minimalchance lässt, das drohende Unheil abzuwenden, ist trotz dieser alarmierenden Zahlen alles andere als sicher (Migration: Ist der 'Große Austausch' eine Verschwörungstheorie?)
Zahl von Migranten auf Balkanroute erheblich gestiegen
Die Zahl der illegalen Grenzübertritte in die Westbalkanstaaten ist zwischen 2017 und 2019 erheblich gestiegen.
Das geht aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor, über welche der "Focus" berichtet. Demnach flohen im vergangenen Jahr 81.337 Menschen vor allem nach Nord-Mazedonien, Serbien, Slowenien und Albanien.
Das sind 84 Prozent mehr als 2017.
Für Vize-Fraktionschef Stephan Thomae (FDP) zeigt die Entwicklung, dass die Bundesregierung und andere europäische Regierungen die Schleuserkriminalität nicht ausreichend bekämpfen. "Frontex muss sich endlich zu einer echten Grenzagentur und Europol zu einem europäischen Bundeskriminalamt weiterentwickeln", sagte Thomae (EU-Gericht fördert Migration, EU-Parlament beschimpft die Europäer als Rassisten).
An Ungarns Grenzen staut es sich wieder – alle wollen nach Deutschland
Die Geschichte in Ost/-Südosteuropa scheint sich zu wiederholen: Während im bosnischen Staatsfernsehen gestern Bilder langer Karawanen von „Flüchtlingen“ zu sehen waren, die sich entlang der Landstraßen Richtung Kroatien bewegen, wächst auch der Druck auf die ungarische Südgrenze: Nachdem es zu Warnschüssen bei illegalen Grenzübertrittsversuchen gekommen war, versammelten sich bei Tompa vorgestern hunderte illegale Migranten. Ungarn riegelte den Grenzübergang ab.
Ministerpräsident Victor Orbans Chefberater für Innere Sicherheit, György Bakondi, erklärte, dass es seit Jahresbeginn schon rund 4100 illegale Versuche zum Grenzübertritt gegeben habe. Neben der bisher üblichen Flüchtlingsroute Bosnien-Herzegowina-Kroatien-Slowenien strömen immer mehr sogenannte Flüchtlinge über Serbien zur ungarischen Grenze oder an das ungarisch-serbisch-rumänische Grenzdreieck, wie die österreichische „Kronen-Zeitung“ berichtet (Einreise per Flugzeug: Regierung erklärt Flüchtlingszahlen zur Geheimsache (Video)).
„Danke Merkel!“
Anscheinend funktioniert die digitale Vernetzung der Migranten so gut, dass diese immer ganz genau up-to-date-sind, „an welchen Grenzabschnitten die größten Chancen für ein Durchkommen bestehen“, so die Zeitung. Dies deute auf professionelle „Fluchtbegleitung“ durch Schlepper hin, die das Grenzüberwachungssystem gemeinsam mit den Migranten auf Schwächen testen wollten. In manchen Grenzabschnitten hat etwa der Grenzzaun Lücken oder ist beschädigt, was sich prompt herumspricht.
Die meisten der Migranten sind (angebliche) Syrer und Afghanen – und sie versuchen die Ungarn um Nachsicht zu bitten, mit dem ganz unverhohlenen Bekenntnis, was ihr eigentliches Reiseziel ist: natürlich Deutschland. Ein Syrer sagte in einem auf Twitter geteilten Video gegenüber einem ungarischen Journalisten:
„Wir wollen nicht nach Ungarn. Wir wollen erreichen, dass die ungarischen Kräfte uns Richtung Deutschland bzw. Frankreich und Niederlanden durchlassen. Wir haben zu essen und zu trinken mit. Wir werden hier ein Lager machen und so lange bleiben, bis sie uns passieren lassen“. Der Merkel-Sogeffekt wirkt also nach wie vor Wunder (EU-Papier beweist! Es ging nie um „Flüchtlinge“, sondern um eine geplante „Neuansiedlung“).
Literatur:
Quellen: PublicDomain/journalistenwatch.com/mmnews.de am 08.02.2020

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