Dienstag, 6. Oktober 2020

Top-Anwalt: Die Verantwortlichen für den Corona-Betrugsskandal müssen wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit strafrechtlich verfolgt werden (Videos)

 

von aikos2309

Top-Anwalt Dr. Reiner Fuellmich: „Die Verantwortlichen für [den Corona-Betrugsskandal] müssen wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit strafrechtlich verfolgt und auf zivilrechtlichen Schadenersatz verklagt werden.“

„Auf politischer Ebene muss alles getan werden, um sicherzustellen, dass niemand wieder in der Lage sein wird, die Menschheit zu betrügen oder uns mit ihren korrupten Agenden zu manipulieren.“

Die Strategie hinter der geplanten US-Sammelklage begleiten die schon aus dem Berliner „Corona-Ausschuss“ bekannten Rechtsanwälte. Allen voran Rechtsanwalt Dr. Reiner Fuellmich, LL.M. (UCLA) aus Göttingen. Er ist seit 26 Jahren als Prozessanwalt aktiv, zugelassen in Deutschland und Kalifornien. Er ist Gründungsmitglied der Stiftung „Corona-Ausschuss“.

Mit ihm arbeiten Rechtsanwältin Antonia Fischer und Rechtsanwalt Dr. Justus Hoffmann aus Berlin sowie Rechtsanwältin Cathrin Behn und Rechtsanwalt Tobias Weissenborn aus Göttingen federführend auf der deutschen Seite.

Daneben ist eine Reihe von Anwälten tätig, die nicht nach außen in Erscheinung treten können, weil die Kanzleien, in welchen sie beschäftigt sind, Bedenken haben, Mainstream-Mandate und Mandate der öffentlichen Hand zu verlieren, wenn ihre Corona-Schadensersatz-Tätigkeit bekannt wird.

Rechtsanwältin Fischer wird sich zudem als Medizinrechtlerin um die Aufarbeitung der Corona-Folgen wegen z. B. verschobener Operationen, Therapien etc. kümmern. Dr. Hoffmann ist bereits aktiv in der „Task Force Masken“.

Beide sind wie Dr. Fuellmich Mitglieder im anwaltlichen Corona-Ausschuss. Rechtsanwalt Marcel Templin ist ebenfalls in Berlin als Rechtsanwalt zugelassen und als Lehrbeauftragter auch in der juristischen Ausbildung engagiert. Im Haftungsrecht arbeitet er seit Jahren deutschlandweit mit Kolleginnen und Kollegen zusammen, und er organisiert und koordiniert diese Zusammenarbeit für den Corona-Schadensersatz (Corona – Die erlogene Evidenz).

Was steckt hinter den Schadensersatzforderungen

Gemäß der gesetzlichen Regelung des Art. 34 GG und des § 839 BGB schuldet die öffentliche Hand Schadensersatz für schuldhaft pflichtwidrig verursachte Schäden. Dies sind insbesondere (aber nicht nur) diejenigen meßbaren Einkommensschäden, die Unternehmen und Selbständigen infolge des Lockdowns und anderer Maßnahmen, wie z.B. der Maskenpflicht entstanden sind.

Diese Schäden sind auch messbar, z.B. in Form einer Gegenüberstellung des Einkommens in den Monaten März bis Juni 2019 einerseits und März bis Juni 2020 andererseits. Das vorwerfbar schuldhaft pflichtwidrige Handeln besteht in der Verhängung der Maßnahmen aufgrund der ungeprüft übernommenen Behauptung bzw. der Zusicherung, dass die PCR-Tests klare Aussagen darüber treffen können würden, ob eine Person wirklich mit Covid 19 infiziert ist. In Wahrheit aber belegen die inzwischen vorliegenden Studien und Aussagen, u.a. von Immunologie-Professoren, dass dieser Test in keiner Weise geeignet ist, eine Infektion nachzuweisen.

Vielmehr zeigt ein positiver Test (abgesehen von den sehr hohen Zahl falsch-positiv Ergebnissen) nur an, dass ein Fragment eines Moleküls entdeckt wurde. Niemand kann derzeit sagen, ob und was für ein Virusfragment erkannt wurde, niemand kann sagen, ob es ein totes oder lebendes Fragment ist. Vielmehr ist es ohne Weiteres möglich, dass der Test lediglich ein Fragment eines Abwehrkampfes des Körpers aus einer vorangegangenen Erkältung erkennt und dann „positiv anschlägt“.

Fest steht jedenfalls: Die Behauptung oder Zusicherung, dass ein solches positives Testergebnis bedeute, dass die getestete Person mit Covid 19 infiziert ist, ist eine falsche Tatsachenbehauptung (sogar Papayas und Ziegen sollen bereits positiv getestet worden sein, wie der tansanische Präsident, ein Chemiker öffentlich erklärte).

Dies hätten die für die Maßnahmen Verantwortlichen nicht nur erkennen können, sondern auch erkennen müssen, wenn sie sich nicht bloß einseitig informiert hätten, wie dies hier ganz offensichtlich geschehen ist (Wissenschaftlicher Ex-Leiter von Pfizer: Eine „Zweite Covid-19-Welle“ gibt es nicht, die Daten basieren auf falsch-positiven Tests, die Pandemie ist vorbei! (Video)).


Wie kann ich meine Ansprüche gerichtlich, und zwar ggf. auch im Rahmen einer Sammelklage (class action) in den USA geltend machen?

Eine Schadensersatzklage einer einzelnen Person oder eines einzelnen Unternehmens vor einem deutschen Gericht ist gerade, wenn es um „Corona“ geht, doppelt riskant. Dies zum einen wegen des in der Regel hohen Streitwertes (es wird bei einem kleinen Unternehmen vielleicht nur um € 10.000,– gehen, aber bei einem größeren leicht um € 500.000 oder mehr) und des damit verbundenen Kostenrisikos.

Zum anderen aber zeigt die Erfahrung der Prozeßanwälte in Fällen mit strukturellem Ungleichgewicht (viele einzelnen Verbraucher, Anleger oder kleine und mittelständische Unternehmer gegen einen großen, sogar auch noch einen betrügenden, Konzern), dass die politische Unabhängigkeit der deutschen Justiz gerade in solchen Fällen nicht gewährleistet ist: In den VW-Dieselbetrugsfällen haben nach unserer Erfahrung sachfremde Erwägungen durch Gerichte am Sitz des beklagten Konzerns in Niedersachsen, häufig rechtsstaatliche Überlegungen und die Anwendung des geltenden Rechts ausgeschaltet.

In den Deutsche Bank-Fällen hat die vorgebliche „Systemrelevanz“ häufig zum selben Ergebnis geführt. Auch hier wieder durch Gerichte am Bankenstandort Frankfurt am Main.

Deshalb gibt es seit Langem Bestrebungen, auch in das deutsche Recht eine echte Sammelklage einzuführen, wo eine Person repräsentativ für alle in gleicher Weise Geschädigten klagt.

Die EU fordert die Möglichkeit einer Sammelklage in allen EU-Ländern ein, bislang leider erfolglos. Eine echte Sammelklage gibt es derzeit nur in den USA und heißt dort/class action/.

Und nun gibt es, wie Dr. Fuellmich in seinem Video darlegt, die Möglichkeit, dort, in den USA eine Sammelklage gegen die Hersteller und Verkäufer des defekten Produkts PCR-Tests anhängig zu machen. Denn der deutsche Drosten-Test wurde aufgrund einer Empfehlung der WHO als einer der ersten weltweit, und zwar auch in die USA verkauft und dort benutzt (Belgien: Ärzte beschuldigen in einem unglaublich, offenen Brief die WHO, die Covid-19-Pandemie durch eine gezielte „Infodemie“ erzeugt zu haben).

Dies ist die Gelegenheit auch für deutsche Geschädigte, ihre Ansprüche aufzubereiten und dann im Rahmen einer class action ihre Schadenersatzansprüche in den USA geltend zu machen.

Schon die Androhung einer solchen Sammelklage mit einer Vielzahl von Klägerinnen und Klägern einer entsprechend hohen Schadenssumme wird sicherlich sein, dass die betroffenen Unternehmen endlich Gehör bei den Verantwortlichen finden – money talks!

Wie kann ich mich als Betroffene/r der Sammelklage anschließen?

Wenn Sie sich der Sammelklage anschließen wollen, dann können Sie mit dem Formular Ihre Ansprüche anmelden. Dazu brauchen wir insbesondere Ihre Unternehmensdaten und zunächst eine Schätzung des erlittenen Schadens.

Das Mandatsverhältnis wird durch eine Vergütungsvereinbarung geschlossen, welche Sie mit einer Bestätigungsemail im Anschluss übersandt bekommen.

Als Gebühr fällt – da möglichst vielen Menschen der Zugang ermöglicht werden soll – nur eine Pauschale in Höhe von 800 Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer an. Davon wird unsere Arbeit zur Durchsetzung der Ansprüche durch die beteiligten Anwältinnen und Anwälte im In- und Ausland vollständig bezahlt.

  

In den allermeisten Fällen liegt diese Pauschale damit deutlich unter den gesetzlichen Gebühren für die außergerichtliche Beratung und Vertretung, welche sich normalerweise an der Höhe des Streitwertes (= Höhe der Schadensersatzforderung) bemisst.

Um sicherzustellen, dass die für Sie tätigen Anwältinnen und Anwälte, insbesondere diejenigen, welche in den USA das Klageverfahren führen, einen wirtschaftlichen Anreiz bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen haben, wird aber im Erfolgsfall eine Pauschale von 10% der für Sie erstrittenen Schadenssumme zu Gunsten der diese Forderung durchsetzenden Anwälte vereinbart (Der Seuchen-Vorwand: Die Corona-Pandemie ist ein abgekartetes Spiel zur Etablierung einer „Neuen Weltordnung“).

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