Sonntag, 3. Juni 2018

Faktencheck 9/11 – Spekuliert wurde viel, hier sind die Fakten! (Videos)

von aikos2309
Die Schweizer ExpressZeitung berichtet: «Es geht nicht um Theorien, es geht um empirische Beweise!»
Es gibt unzählige Bücher, die über 9/11 geschrieben wurden, das von Dr. Judy Wood publizierte Buch «Where did the towers go? – Wo sind die Türme geblieben?» stellt jedoch alles bisherige in den Schatten.
ls frühere Professorin in Maschinentechnik, spezialisiert in der Forschung experimenteller Spannungsanalysen und Strukturmechanik, ist sie auch Mitglied der The Society for Experimental Mechanics. Dr. Wood begann noch am Tag von 9/11 die Ereignisse zu hinterfragen, weil ihr sofort auffiel, dass die Bilder im Fernsehen mit den physikalischen Gesetzen unvereinbar waren.
Seither nutzt sie ihr ganzes Wissen um zu beweisen, dass der Einsturz der WTC-Türme nicht so stattgefunden haben kann, wie es dem amerikanischen Publikum erzählt wurde. Sie führte eine umfassende forensische Untersuchung durch, eine Arbeit, die eigentlich die Untersuchungsbehörde hätte machen müssen.
Ihr Buch ist das Resultat einer jahrelangen Arbeit. Es basiert nicht auf Theorien oder Spekulationen, sondern auf verifizierbaren, empirisch belegbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen, welche zu kritischem Denken anregen sollte. Auch ihr Video-Beitrag ist gespickt mit Informationen, von denen die meisten wohl noch nie etwas gehört haben.
Wer diese Aufnahmen gesehen hat, wie sich riesige Stahlträger während des Herunterfallens in Nichts auflösten, der kann unmöglich an die offizielle Version glauben. Sie sagt, die Türme seien nicht eingestürzt, sondern sie wurden schlicht entmaterialisiert und verwandelten sich noch in der Luft zu Staub. Als weiterer Beweis, dass von den 500’000 Tonnen schweren Türmen nur ein minimer Teil am Boden aufschlug, dienen die seismischen Aufzeichnungen.
Sie dokumentiert auch ein Ereignis, welches vom Publikum völlig unerkannt geblieben ist: Die über 1400 Autos in der Nachbarschaft von «ground zero», die auf seltsame Weise verkohlt wurden (im Internet behandelt als «toastet cars»).
Sollte die Staubwolke von den WTC-Türmen herkommend wirklich so heiss gewesen sein, um Autos in Brand zu setzen, wie erklärt man denn, dass die Menschen keine Brandverletzungen erlitten haben? Weshalb brannte das viele Papier in den Strasse nicht? Weshalb blieben die Blätter der Bäume intakt? (Geheimsache Energiewaffe 9/11: Verwandelten sich die Twin Towers des World Trade Center in Staub? (Videos))
Und das kurioseste: Bei vielen Autos fehlte der Motor (aus Gusseisen) gänzlich, als ob auch diese zerstaubt wurden. Und da war noch etwas Verrücktes: Ein riesiger Hurricane raste auf New York zu und so bizarr es scheint, niemand in den Nachrichten hat ihn erwähnt!
Im Mittelpunkt ihrer Forschungsergebnisse stand die Frage, welche Energie, so etwas tun konnte. Sie glaubt, dass an diesem Tag die Technologie der gezielten freien Energie benutzt wurde. Diese Technologie existiert bereits unter dem Namen Strategic Defense Initiative (SDI), wurde jedoch streng geheim gehalten.
Sie stellte auch die oft genannte extreme Hitze infrage und meinte, dass nicht alles, was glühe auch heiss sei. Solche erstaunliche Aussagen führten dazu, dass auch sie, wie Dimitri Khalezov (Mini-Nuke-Theorie), etwas «schräg» angeschaut und wohl nicht so ganz ernst genommen wurde.
Das National Institut of Standards and Technologie (NIST) wurde vom US-Kongress beauftragt, die Zerstörung abzuklären. Die Untersuchung nahm diese jedoch nicht selber vor, sondern stützte sich in ihrem Schlussbericht auf die Analyse von Vertragspartnern.
Basierend auf dem Beweismaterial, das Judy Wood bei ihren wissenschaftlichen Recherchen zusammengetragen hatte, reichte sie beim District Court for the Southern District of New-York eine Klage wegen wissenschaftlichem Betrug ein. Aber auch dieses Gericht weigerte sich, den Fall zu behandeln.
Entgegen den meisten Experten der Wahrheits-Bewegung ist sie der Ansicht, dass die Gebäude weder durch klassisch kontrollierte Sprengung, noch mit Nanothermitsprengung oder gar mit dem Einsatz von Mini-Nukes herbeigeführt werden konnte.
Sie gibt offen zu, dass sie nicht weiss, welche Technologie an diesem Tag angewendet wurde. «Jedermann der verkündet, wie die Zerstörung erfolgte, ohne zuvor abgeklärt zu haben, was passiert sei und wie es gemacht wurde, fördere damit bloss Spekulationen und Propaganda» meint sie.
Eines ist für sie jedoch sonnenklar: Jeder, der den offiziellen 9/11-Tathergang immer noch als richtig empfindet und sogar verteidigt, hat schlicht seine Recherche nicht gemacht...
 
«...und sie haben die Entscheidung getroffen es zu sprengen»
Die Zwillingstürme des World Trade Centers waren die schönsten Juwelen, die Amerika je besass. Nach dreissigjähriger Nutzung waren diese jedoch infolge des Anstieges des Energiepreises nicht mehr rentabel.
Auch der Unterhalt hätte dem Betreiber, die Port Authority of New-York, Kosten von 800 Millionen USD verursacht um die Gebäude zu renovieren. Nach den Anschlägen von 1993 war zudem die Zahl der Mieter rückläufig.
Doch das am schwierigsten zu lösende Problem war, die Unmenge von Asbest mit dem die Gebäude verseucht waren. Erbaut zu einer Zeit als der Asbest noch erlaubt war, beinhalteten die Gebäude mindestens 400 Tonnen von diesem extrem gefährlichen Material.
Im Jahr 2000 lag für die Sanierung ein Kostenvoranschlag von 1 Milliarde USD vor. Welch ein Glück, dass ein Immobilienriese namens Larry Silverstein, dennoch grosses Interesse an den Gebäuden fand und am 24. Juli 2001 einen Pachtvertrag für 99 Jahre abschloss. Unmittelbar danach versicherte er seine Gebäude für den Fall einer völliger Zerstörung, auch durch Terrorismusanschläge, für einen Betrag von 3,2 Milliarden ab.
An jenem Morgen des 11. September hätte sich Larry Silverstein wie üblich zum 8 Uhr Frühstücksmeeting im Turmrestaurant «Windows on the World» im Nordturm des WTC1 im 107. Stockwerk einfinden müssen. Seine Frau hatte für ihren Mann an diesem Morgen aber einen Termin beim Dermatologen vereinbart und beharrte darauf, dass er diesen einhielt.
Tja, da hatte einer wirklich unheimlich viel Glück gehabt. Doch auch seine Tochter Lisa und sein Sohn, die sich normalerweise in den Türmen hätten befinden sollen, blieben ausgerechnet an diesem Morgen im Verkehrsstau stecken.
Glück hatte er auch mit seinen Versicherungen. Nach dem Einsturz klagte er die doppelte Summe von 7,5 Mia USD ein, da es sich um zwei verschiedene Ereignisse handelte. Man einigte sich schlussendlich auf 4,57 Mia USD. Und da auch das WTC-Gebäude 7 zerstört wurde, kassierte Silverstein gleich noch einmal 800 Mio USD.
Verwunderlich ist allerdings die Kulanz der europäischen Versicherungen. Bei jedem kleinen Schaden eines Bürgers wird sonst akribisch untersucht, was passiert ist. In diesem Falle nicht...
Silverstein geriet nach den Anschlägen ins Kreuzfeuer der Kritik, weil er in einem Interview am 11. September das Wort «pull it» benützt hatte. To pull bedeudet ziehen, reissen, das Wort wird jedoch gewöhnlich bei Sprengungen gebraucht.
Er sagte: «Ich erinnere mich, dass ich einen Anruf erhielt von dem …äh... Feuerwehrhauptmann, der mir berichtete, dass sie nicht sicher seien, ob sie das Feuer unter Kontrolle bringen könnten. Und ich sagte: Wir haben heute solch fürchterliche Verluste an Menschenleben hinnehmen müssen, vielleicht wäre es das Beste, das Gebäude zu sprengen, «to pull it». Und sie haben diese Entscheidung getroffen es zu sprengen, und wir schauten zu, als es zusammenfiel» (9/11 - "Wir sprengten WTC 7 am 11. September 2001" (Videos)).
 
«Die Lügen sind so viel grösser als ihr denkt...»
In 2001 arbeitete Susan Lindauer für die US Regierung als Kontaktperson mit den Botschaften von Libyen und Irak. Sie hatte Zugang zum gesamten Informationsaustausch. Im April 2001 soll sie angeblich durch ihren Vorgesetzten beim CIA darüber informiert worden sein, dass die US-Regierung einen Terroranschlag erwarte, bei dem Flugzeuge entführt und ins World Trade Center geflogen würden.
Nachdem 9/11 passiert war, wollte sie über dieses Vorwissen mit einer Regierungsperson sprechen.
Kurz darauf wurde sie unter dem Patriot Act im März 2004 verhaftet und ohne Anklage und Prozess ins Gefängnis gesteckt. Die Anklage wurde erst am 15. Januar 2009 fallengelassen. Nach zehn Jahren konnte sie über ihre Erlebnisse endlich öffentlich sprechen. «Ihr Leute habt keine Ahnung, was wirklich geschah. Die Lügen sind so viel grösser als ihr denkt und sehr viel weitergehend und so tragisch, wenn man einmal die Wahrheit weiss.»
Ihr Buch «Extreme Prejudice» ist gespickt mit brisanten Enthüllungen. So soll sie im April 2001 von ihrem Vorgesetzten instruiert worden sein, die irakische Regierung mit Krieg zu bedrohen. Jedermann vermutet, dass der Krieg mit Irak nach 9/11 geplant wurde, aber dies ist nicht wahr.
Sie hatten dies Monate bevor 9/11 geschah beschlossen. Sobald die Terrorattacke erfolgte, benützten sie diese als Vorwand für den Krieg. Sie wussten haargenau, dass die Attacke Ende August, anfangs September erfolgen würde.
Eine weitere ganz «heisse» Aussage ist, wonach am Morgen von 9/11 ihr Vorgesetzter, Dr. Richard Fuisz, ein Video sah, welches der CIA und dem Präsidenten von den Israelis zugespielt wurde, auf dem der erste Einschlag in den Nordturm des WTC zu sehen war (die bekannten Aufnahmen von Jules Naudet).
Dies würde auch erklären, weshalb Präsident Bush später bei einem Interview sagte, dass er bevor er das Klassenzimmer in Florida betrat, den Einschlag in den Nordturm sah! Für Lindauer und Fuisz war dies der schlüssige Beweis, wonach Israel hinter diesen Attentaten steckte und die Brüder Jules und Gédeon Naudet Mossad Agenten waren.
In einer ihrer ersten Konferenzen nach ihrer Freilassung, erwähnt sie ebenfalls, dass mysteriöse nächtliche Lastwagen Wochen vor 9/11 im WTC gesehen wurden. Ein ranghoher Beamter des Aussenministeriums berichtete ihr von seltsamen Aktivitäten. Am 23. August soll eine Sicherheitskamera in der Parking-Garage des WTC die Ankunft von zwei oder drei Lastwagen gefilmt haben. Während etwa zwei Wochen seien diese jeweils um drei Uhr morgens vorgefahren und dort etwa bis fünf Uhr geblieben sein.
Dies dauerte bis zum 3. oder 4. September, danach wurden sie nie mehr gesehen. Die 9/11 Kommission wurde nie über deren Präsenz informiert, niemanden hatte Kenntnis davon. Wurden diese dazu benutzt um etwa Sprengstoff in die Gebäude zu bringen?
Es gibt auch andere Zeugen die über mysteriösen Aktivitäten vor 9/11 berichteten, wie Scott Forbes. Dieser arbeitete als Computerspezialist im 97. Stock des Südturmes für die Firma Fiduciary Trust. Am Wochenende vor 9/11 wurde der Strom abgeschaltet. Die ganze Sicherheitsüberwachung wurde dadurch aufgehoben. Alle Türen waren offen, die Kameras abgeschaltet.
Übers ganze Wochenende liefen Menschen in Überzügen mit riesigen Werkzeugkisten und Kabelrollen herum. Den Mitarbeitern wurde gesagt, dass neue Internetkabel verlegt würden. Gary Corbett, der für die gleiche Firma arbeitete, bestätigt den Stromausfall ebenfalls. Er hatte an diesem Wochenende Nachtschicht und berichtete, dass der Stromausfall von Freitagabend bis etwa Sonntag 16.00 Uhr dauerte. Nebst diesem Stromausfall gab es Zeugen die andere ungewöhnliche Vorfälle erwähnten.
Ben Fountain, der im 47. Stockwerk arbeitete, sagte aus, dass sie mehrmals, angeblich wegen Übungen, evakuiert wurden. Andere berichteten, dass die Sicherheitskontrollen einige Tage vor 9/11 unerklärlicherweise aufgehoben und die Bomben-Spürhunde abgezogen wurden.
Nicht uninteressant ist zudem zu wissen, dass der Bruder des damaligen Präsidenten, Marvin Bush, im Aufsichtsrat der Firma Securicom sass, welche für den Zugang und die Sicherheit des ganzen WTC-Komplexes zuständig war...
 
«Die Türme stürzten weitgehend infolge strukturellem Versagen ein»
Es ist in den amerikanischen Medien gang und gäbe, dass Schauspieler, sogenannte «Crisis actors», als Zeugen auftreten.
Bei der Schiesserei in der Sandy Hook Schule von 2012, bei der insgesamt 28 Menschen ums Leben kamen, darunter 20 Kinder, wurde eine junge Frau (Alex Israel) die sich als ehemalige Klassenkameradin des Täters ausgab, interviewt.
Zwei Jahre später, 2014, strahlte die CNN nach der Meldung über die Enthauptung von James Foley, ein Interview mit der angeblichen Schwester Foley's aus. Es war dieselbe Person. Beim Anschlag auf den Boston Marathon im Jahr 2013 wurden sogar amputierte Schauspieler benutzt um die Szene zu dokumentieren.
So auch an 9/11. Da war Augenzeuge Mark Walsh. In einem Live-Fernsehinterview mit Fox News berichtet er:
«Ich habe alles gesehen, vom Anfang bis zum Ende. Ich sah dieses Flugzeug das aus dem Nichts kam und direkt in den Turm flog und dann sah ich wie die beiden Türme zusammenbrachen, der Erste, dann der Zweite, weitgehend infolge strukturellem Versagen, weil das Feuer einfach zu heiss war».
Über die anwesenden Helfer, sagt er «Diese waren schon hier bei Ground Zero als diese einstürzten» Ist dies nicht erstaunlich? Die beiden Türme sind kaum eingestürztund da kennt einer bereits die Ursache. Auch weiss er schon, dass man den Ort „Ground Zero“ nennen wird....
«...vom Erdgeschoss hörten wir laute Explosionen»
Barry Jennings, Notfallkoordinator, war ein wichtiger Zeuge bei den Ereignissen von 9/11. Er war Deputy Director of the Emergency Services Department for the New York City Housing Authority.
Zusammen mit Michael Hess wurde er, kurz bevor Gebäude 7 um 17.20 Uhr einstürzte, gerettet. Bei verschiedenen Gelegenheiten sagte er aus, dass sie, bevor die beiden Türme einstürzten, durch eine Explosion im Gebäude festsassen und weitere Explosionen im ganzen Gebäude erfolgten.
Dann endlich wurden sie gerettet, nachdem sie eine Gruppe von Feuerwehrleuten durch ein zerbrochenes Fenster im 8. Stock auf sich aufmerksam machen konnten.
Jennings berichtete wenige Minuten, nachdem er das WTC 7 verlassen hatte vor laufender Kamera, dass er kurz bevor das Gebäude einstürzte, im Erdgeschoss laute Explosionen hörte. Er sprach ferner davon, dass er bei seiner Flucht durch das Treppenhaus über Leichen steigen musste. Damit widersprach er dem offiziellen 9/11-Bericht, der besagte, dass es keine Toten im ‹WTC 7› gegeben habe.
Zwei Tage vor der Veröffentlichung des NIST-Schlussberichtes über den Einsturz von Gebäude 7 im Jahre 2008 stirbt Jennings unter verdächtigen Umständen. Kurz darauf wird ein Interview mit Michael Hess, der all die Jahre geschwiegen hatte, auf BBC ausgestrahlt. Er bestreitet, Explosionen gehört zu haben und macht genau die Aussagen, die zum offiziellen Bericht passen.
Trotz der Bedeutung von Jennings Aussagen, haben die Medien es unterlassen, seine Aussagen zu untersuchen, seine Aussagen zu veröffentlichen, nicht einmal seinen Tod zu erwähnen...
 
Fehlende Angehörige an den Zielflughäfen und manipulierte Flugschreiber
Die tragischen Szenen an den Flughäfen mit bestürzten und trauernden Angehörigen nach einem Flugzeugabsturz sind uns bestens bekannt. Aber sowohl in San Francisco, wie auch in Los Angeles, wo die angeblich entführten Flugzeuge hätten landen sollen, fand sich, zur Überraschung der wartenden Journalisten, kein einziger Angehöriger ein.
Auch die gefundenen Flugschreiber und deren offizielle Auswertungen warfen mehr Fragen auf, als sie beantworten konnten. Die Behörden weigerten sich bis anhin beharrlich, die festgestellten Diskrepanzen zu erklären.
Der Flug United Airlines 93 der angeblich bei Shanksville abstürzte, war von Boston nach San Francisco unterwegs. Als der Absturz bekannt wurde, stellte San Franciscos Bürgermeister Willie Brown am Flughafen eine psychologische Beratungsstelle auf.
Ein Dutzend Priester warteten in der VIP-Lounge von United Airlines um die eintreffenden Familienangehörigen zu empfangen und zu betreuen. Diese waren sehr überrascht als sich kein einziger Angehöriger der Flugpassagiere am Flughafen einfand.
Laut Erklärung der Fluggesellschaft, hätte diese allen Familien telefonisch mitgeteilt, dass ihr Angehöriger sich im entführten Flugzeug befand und es deshalb keinen Grund gäbe zum Flughafen zu kommen!
Drei andere Flüge, AA11, UA175 und AA77, sollten an diesem Morgen in Los Angeles International Airport landen. Die CNN schickte extra einen Reporter um exklusive Bilder von den trauernden Freunden und Angehörigen der Opfer zu machen (9/11: "Pentagate" und die rätselhaften Flüge 11, 77, 93 und 175 (Videos)).
In einer CNN-Liveschaltung berichtete Reporter Frank Buckley auf die Frage über die Situation wie folgt: «Drei Flüge sollten hier ankommen, aber das tun sie natürlich nicht. Freunde und Familienangehörige kommen jetzt so ganz langsam rein. Wir haben bisher noch keine gesehen. In den letzten Minuten wurde damit begonnen, dieses Terminal zu evakuieren und jetzt wird der gesamte Flughafen geräumt, wie uns die Flughafenpolizei mitteilt».
In den drei Flügen sollen 221 Passagiere gewesen sein. Auch drei Stunden nach den Anschlägen waren keine Angehörigen erschienen. Wurde der Terminal geräumt, damit nicht auffällt, dass sich keine Angehörigen blicken liessen?
Was sagen denn die Flugschreiber der vier Flugzeuge aus?
An Bord von jedem Passagierflugzeug befinden sich bekanntlich die Flugschreiber, welche in der Umgangssprache als Black Box bezeichnet werden. Es handelt sich um Aufzeichnungsgeräte, die während eines Fluges relevante Flugdaten und Flugzeugparameter sowie akustische Informationen zeitlich zugeordnet speichern. Es gibt zwei Arten von Flugschreibern: den Flugdatenschreiber und der Stimmenrekorder.
Nach einem Flugunfall geben diese anhand der gespeicherten Parameter meistens sehr wertvolle Angaben über das Verhalten des Flugzeuges und seiner Besatzung um den Unfallhergang nachzuvollziehen.
Als im Mai 2006 das US-Verteidigungsministerium die berühmten fünf Bilder mit dem Einschlag der Boeing 757 der American Airline Flug 77 in das Pentagon freigab, begann Rob Balsamo, Pilot mit mehr als 4000 Flugstunden, im Internet herumzustochern um Näheres darüber herauszufinden, denn er sah keine Boeing 757 in das Pentagon hineinfliegen.
Bei seinen Recherchen stiess er auf die Operation Northwoods. «Dies hat mich umgehauen, als ich herausfand, dass einige Leute in unserer Regierung 1962 ernsthafte Pläne hatten, innerhalb der USA Terrorakte zu planen um die Invasion von Kuba zu begründen».
Im Spätsommer 2006 war er Mitgründer der Vereinigung «Pilots for 9/11 Truth» um die Recherchen in Bezug auf den aeronautischen Aspekt zu betreiben. Von wertvoller Hilfe hätten dazu die Stimmen- und Flugdatenrekorder beigetragen. Die «Black Boxes» der beiden Flüge welche das World Trade Center getroffen haben, wurden nach offiziellen Angaben nie gefunden.
Zwei Zeugen, Mike Bellone und Nicholas DeMasi gelangten allerdings 2004 an die Öffentlichkeit und behaupteten das Gegenteil. Viel zu diskutieren gab der Cockpit Stimmenrekorder von Flug AA77 (Pentagon), denn die Regierung behauptete, dieser sei beim Crash derart beschädigt worden, dass keine nützlichen Daten davon entnommen werden konnten. Sollte dies zutreffen, dann wäre dies in der ganzen Zivilluftfahrtgeschichte, das erste Mal, dass so etwas passierte.
Auch über den Fundort des Flugdatenschreibers gab es widersprüchliche Versionen. Via Freedom of Information Act erhielten «Pilots for 9/11 Truth» vom National Transportation Safety Board (NTSB) ein Transkript des Flugdatenschreibers. Unter der Leitung von Denis Cimino, Experte in der Analyse von Flugschreibern, wurden die Daten und Parameter kontrolliert.
Als erste grosse Überraschung wurde festgestellt, dass das Transkript keine Seriennummer aufwies. Dies war schon mal suspekt, weil man ohne Nummer die Daten keinem Flugzeug zuordnen konnte. Noch mehr suspekt war allerdings, dass die Datendatei am Donnerstag, den 13. September 2001 um 23.45 Uhr erstellt wurde, der Flugschreiber offiziell jedoch erst am folgenden Tag, Freitag, 14. September um 03.40 Uhr gefunden wurde!
Die Analyse ergab viele krasse Ungereimtheiten, so soll laut den Längen- und Breitengradkoordinaten, die Maschine Hundert Meter zu hoch geflogen sein um die Lichtmasten treffen zu können. Desweitern stellten die Piloten fest, dass die Türe zum Cockpit während des ganzen Fluges nie aufgemacht wurde. Somit konnte es auch keine Entführung gegeben haben...
 
Nach eingehender Analyse kamen die Experten von «Pilots for 9/11 Truth» zur Schlussfolgerung, dass ihre Auswertung der Daten nicht mit jenen der offiziellen Version entsprechen, in einigen Fällen sich sogar widersprachen. Leider weigerten sich das FBI und die NTSB bis heute beharrlich, die von den Piloten festgestellten Diskrepanzen zu erklären und zu diskutieren.
Die Piloten untersuchten ebenfalls das Flugschreiber-Transkript von Flug UA 93 (Shanksville), der angeblich aus der Tiefe des Kraters geborgen wurde. Auch in diesem Falle stimmen die Daten der NTSB in mehreren signifikanten Punkten nicht mit den beobachteten Ereignissen überein. Die Piloten kommen auch hier zum Schluss, dass dieser Krater bei der Absturzstelle nicht von Flug UA93 stammen konnte, weil dieser einen Impakt in einem 90 Grad Winkel voraussetzen würde, der Flugschreiber aber lediglich einen Winkel von 35 Grad angibt.
Eine Gegendarstellung lehnten die Behörden auch hier ab, als ob diese etwas zu verbergen hätten.
Websites für weitere Informationen:
Architects & Engineers For 9/11 Truth
http://ae911truth.org
Pilots For 9/11 Truth
http://pilotsfor911truth.org/
Literatur:
Videos:
Quellen: PublicDomain/expresszeitung.com am 03.06.2018
Weitere Artikel:

Freitag, 1. Juni 2018

Was in Italien passiert, kann Euro-Kritiker nicht verwundern. Denn der Euro wirkt als Spaltpilz. Darauf wiesen zahlreiche Ökonomen von Anfang an hin. Wenn Rom mit seinen Vorstellungen ernst macht, fliegt uns nicht nur der Euro, sondern die gesamte EU um die Ohren.

Endlich: Untersuchungsausschuss Merkel wird beantragt! (Video)


von aikos2309
Die AfD hat die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses im Bundestag zur sog. „Flüchtlingskrise“ beantragt, dessen Auswirkungen der damalige bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer als „Herrschaft des Unrechts“ bezeichnet hatte.
Dabei soll u.a. untersucht werden,  „welche Sachverhalte den Entscheidungen zur Grenzöffnung im September 2015 von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und Bundesminister Dr. Thomas de Maizière zu Grunde lagen“ und ob bei diesen Entscheidungen das Rechtsstaatlichkeitsgebot sowie die verfassungsrechtliche Pflicht beachtet wurde „dem Wohle des deutschen Volkes zu (dienen), seinen Nutzen zu mehren und Schaden von ihm zu wenden“, ob der Bundestag nicht hätte konsultiert werden müssen und „ob die Bundesregierung überhaupt verfassungsrechtlich legitimiert gehandelt hat.“
Außerdem gelte es zu klären, warum Merkel mit Äußerungen wie „Sie können die Grenzen nicht schließen. Wir haben 3000 Kilometer Landgrenze…“ den „Eindruck erweckte, Staatsgebiet und Staatsvolk aufweichen zu wollen“ und ob Merkel damit gegen Artikel 20 GG  verstoßen hatte: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“
Die FDP unterstütze den Antrag, so AfD-Fraktionsvorsitzender Alexander Gauland, damit fehlten noch sechs Stimmen für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Die CSU habe ebenfalls „Interesse an der Aufklärung“ der Ereignisse seit dem September 2015, so Gauland: „Wir würden uns freuen wenn die CSU den Antrag unterstützen würde.“
Es gehe darum, zu klären, was im Kanzleramt im Zeitraum zwischen dem 4. und 13. 9. 2015 los war, so der Vorsitzender des Rechtsausschusses im Bundestag Stefan Brandner, „und ob eine kleine Clique im Kanzleramt bestehend aus Frau Merkel, Herrn de Maizière, möglicherweise auch Herrn Altmaier, mit Schützenhilfe aus Bayern durch den damaligen Ministerpräsidenten Seehofer, darüber entschieden hat, die Grenzen zu öffnen.“
„Es geht um die politische Gesamtverantwortung für diese Politik“, so die stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Beatrix von Storch: „Wir suchen den Gesamtverantwortlichen. … Wir wollen die Gesamtkosten dieser Politik wissen: Was kostet uns das?“ (Flüchtlingskrise: Der BAMF-Skandal ist ein Merkel-Skandal!)
Aus der Begründung des Antrages heißt es:
„Die massenhafte Einreise von Migranten im September 2015 infolge uneingeschränkter Grenzöffnung durch die Bundesregierung ist das bedeutendste Ereignis in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland seit der Wiedervereinigung im Jahr 1990 und ein Ereignis mit langfristigen negativen Folgen für Deutschland.
Die Rechtsgrundlage der Entscheidung der Bundesregierung unter Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel dafür ist unklar und nach Auffassung der Antragsteller aufgrund der Reichweite der Entscheidung ohne Parlamentsbeschluss Unrecht. Die Folgen für die Bevölkerung sind verheerend: Die Kosten für den Steuerzahler liegen im dreistelligen Milliardenbereich. Durch die Konkurrenz um Sozialleistungen und knappen Wohnraum wurden ohnehin vorhandene soziale Schieflagen noch verstärkt (Offener Brief an Merkel: „Was für ein teuflisches Spiel wird gespielt?“).
 
Einher mit der unkontrollierten Massenmigration gingen eine wachsende Bedrohung durch Terrorismus und Kriminalität, eine importierte Juden- und Christenfeindlichkeit und die Verneinung unserer Grundwerte vor allem zu Lasten von Frauen durch Teile der nach Deutschland kommenden Migranten. Auch wenn selbstverständlich nicht alle Migranten dafür verantwortlich sind, hat das die Sicherheitslage und das Sicherheitsgefühl unserer Bürger massiv verschlechtert.
Unkontrolliert hat die Bundesregierung Menschen einreisen lassen, die normalerweise schon wegen fehlender Ausweisdokumente den Boden der Bundesrepublik Deutschland nicht hätten betreten dürfen. Die Bundesregierung hat den unkontrollierten Zuzug hunderttausender von Migranten zugelassen, von denen die Behörden nicht wissen, wer sie sind, woher sie kommen und in vielen Fällen, wo sie sich wann aufhalten.
Diese vom damaligen bayerischen Ministerpräsident Horst Seehofer als „Herrschaft des Unrechts“ bezeichnete Situation scheint auch unter der neuen Bundesregierung anzudauern. Die Parlamentarische Aufarbeitung dieser Situation ist die Basis für die Herstellung von innerem Frieden und Vertrauen in den Rechtsstaat.
Anhörungen von Mitgliedern der Bundesregierung in Fachausschüssen des Bundestages reichen dazu nicht aus. Der Bundestag muss sein Recht nach Art. 44 GG wahrnehmen, „in öffentlicher Verhandlung die erforderlichen Beweise“ zu erheben und so den Sachverhalt zu klären mit der Möglichkeit, darauf aufbauend Vorschläge zu entwickeln.“ (Verschwörung der Weltelite: Massenmigration sollte (eigentlich) die Kassen der Konzerne klingeln lassen)
Lesen Sie hier den gesamten historischen Antrag der AfD-Fraktion:
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses Asyl- und Migrationspolitik
Der Bundestag wolle beschließen:
Es wird ein Untersuchungsausschuss gemäß Artikel 44 des Grundgesetzes eingesetzt. Dem Untersuchungsausschuss sollen elf ordentliche Mitglieder (CDU/CSU-Fraktion: vier Mitglieder, SPD-Fraktion: zwei Mitglieder, AfD- Fraktion: zwei Mitglieder, FDP-Fraktion: ein Mitglied, Fraktion DIE LINKE: ein Mitglied, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: ein Mitglied) und eine entsprechende Anzahl von stellvertretenden Mitgliedern angehören.
Auftrag
Der Untersuchungsausschuss soll sich ein Gesamtbild der Handlungen oder Unterlassungen der Bundesregierung und der ihr nachgeordneten Behörden – strafrechtliche Aspekte ausgenommen – im Hinblick auf die Migrationskrise mit ihrem Höhepunkt im Jahr 2015 verschaffen, infolge dessen der damalige bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer den dadurch in der Bundesrepublik Deutschland entstandenen Allgemeinzustand als „Herrschaft des Unrechts“ bezeichnete.
Zu diesem Gesamtbild gehören auch die Konsequenzen des Handelns oder Unterlassens der Bundesregierung und der ihr nachgeordneten Behörden auf den Verlauf, die Wirkung und die Folgen der Migrationskrise insgesamt, nicht nur der Grenzöffnung im September 2015, z.B. für den Steuerzahler, die Kommunen, die Länder, die Strafverfolgungsbehörden, die Gerichte und die Opfer kriminellen Handelns von Migranten.
Auf der Basis dieses Gesamtbildes soll der Untersuchungsausschuss Problemlösungsansätze aufzeigen. Der Untersuchungszeitraum erstreckt sich von Anfang 2014 bis zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses.
   
Der Untersuchungsausschuss soll insbesondere klären,
  1. welche Informationen und Erkenntnisse der Bundesregierung und der ihr nachgeordneten Behörden zu welchem Zeitpunkt über die Situation in Flüchtlingslagern außerhalb der Europäischen Union und über die Entwicklung der die Europäische Union und insbesondere die Bundesrepublik Deutschland betreffende Migrationsbewegung vorlagen und welche Schlussfolgerungen daraus gezogen wurden oder hätten gezogen werden müssen; welche Pläne, Vorschläge und Handlungsempfehlungen auf Grundlage dieser Informationen und Erkenntnisse entwickelt wurden und inwieweit diese Pläne, Vorschläge und Handlungsempfehlungen von der Bundesregierung und den ihr nachgeordneten Behörden aufgenommen, verworfen oder ignoriert wurden und aus welchen Gründen das geschah. Weiter soll geklärt werden, wer innerhalb der Bundesregierung und der ihr nachgeordneten Behörden mit diesen Plänen, Vorschlägen und Handlungsempfehlungen befasst war und welche Entscheidungen als Folge dieser Informationen und Erkenntnisse getroffen wurden oder hätten getroffen werden können und warum bestimmte Maßnahmen ergriffen wurden oder unterblieben; wie sich die Maßnahmen, Entscheidungen, Verlautbarungen und Erklärungen der Bundesregierung und der nachgeordneten Behörden auf die Entwicklung, Verlauf und Folgen der Migrationsbewegung ausgewirkt haben, und auf welcher Rechtsgrundlage diese erfolgten, welche Maßnahmen, Entscheidungen, Verlautbarungen und Erklärungen die Migrationsbewegung verstärkt oder abgeschwächt haben, welche Ziele und Absichten diesen Maßnahmen, Entscheidungen, Verlautbarungen und Erklärungen zu Grunde lagen, und ob die Ziele und Absichten als Folge der Handlungen, Maßnahmen, Verlautbarungen und Erklärungen erreicht oder nicht erreicht wurden;
  2. ob die Stellungnahmen der Bundesregierung und der ihr nachgeordneten Behörden gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit ihrem jeweiligen Erkenntnisstand zur Migrationsbewegung, beispielsweise durch Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden und Dienste entsprachen, oder falls nicht, aus welchen Erwägungen dies abweichend geschah;
  3. welche Sachverhalte den Entscheidungen zur Grenzöffnung im September 2015 von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und Bundesminister Dr. Thomas de Maizière zu Grunde lagen, von wem und in welcher Weise sie getroffen wurden und auf welcher Rechtsgrundlage damals die Einreise von Migranten gestattet oder gefördert wurde und ob innerhalb der Bundesregierung und ihrem Verantwortungsbereich Handlungsalternativen und andere Rechtsauffassungen gesehen worden waren;
  4. ob bei diesen Entscheidungen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und Bundesminister Dr. Thomas de Maizière das Rechtsstaatlichkeitsgebot (Art. 20 Abs.3 GG) sowie ihre verfassungsrechtliche Pflicht beachtet haben, ihre Kraft dem Wohle des deutschen Volkes zu widmen, seinen Nutzen zu mehren und Schaden von ihm zu wenden (Art. 56 GG); und ob die Bundesregierung die verfassungsrechtlich anerkannte Wesentlichkeitsschwelle und damit die Notwendigkeit den Bundestag in die Entscheidung mit einzubeziehen verletzt hat, und damit ob die Bundesregierung überhaupt verfassungsrechtlich legitimiert gehandelt hat;
  5. ob die von der Bundesregierung zur Grenzöffnungs- und Migrationsproblematik kommunizierte Rechtsauffassung zu verschiedenen Zeiten ihrer Kanzlerschaft unterschiedlich war und falls ja, warum;
  6. welche Maßnahmen zur Grenzkontrolle und zur Durchsetzung des geltenden Asylrechts gegebenenfalls unternommen wurden oder geplant und unterblieben sind und aus welchen Gründen dies geschah;
  7. ob und gegebenenfalls wie die Bundesregierung Vorsorge hinsichtlich der Masseneinwanderung im September 2015 getroffen hatte z.B. durch entsprechende Vorbereitung von Bundesbehörden und Absprachen mit den Landesregierungen;
  8. welche Folgen die Aufnahme einer so großen Zahl von Migranten auf die Sicherheitslage sowie die sozialen Sicherungssysteme in der Bundesrepublik Deutschland hat, und ob solche Folgen für die Bundesregierung voraussehbar waren;
  9. ob und in welchem Ausmaß Bundesbehörden Falschangaben oder sonst unkooperatives Verhalten von Migranten bekannt ist und warum dieses gegebenenfalls nicht zur Verwirkung etwaiger Aufenthaltsrechte in der Bundesrepublik Deutschland führt;
  10. ob es eine „Anti-Abschiebe-Industrie“ beziehungsweise mit finanziellen Mitteln aus dem Bundeshaushalt ganz oder teilweise finanzierte Organisationen gibt, die – auch in rechtswidriger Weise – versuchen, Abschiebungen zu verhindern;
  11. ob und gegebenenfalls auf welche Weise die Bundesregierung andere Staaten ermutigt oder entmutigt hat, ihre eigenen nationalen Grenzen zu schließen, zu öffnen oder offen zu halten, inwieweit solches Einwirken auf andere Staaten dazu geführt hat, Migrationsbewegungen zu stoppen oder zu befördern oder diese dazu bewegt hat, Migranten aufzunehmen, zurückzunehmen, zurückzuweisen oder weiter zu leiten;
  12. ob und gegebenenfalls inwieweit andere Staaten, supranationale Organisationen oder nicht-staatliche Organisationen im In- und Ausland auf die Bundesregierung eingewirkt und ihre Entscheidungen im Verlauf der Migrations- und Flüchtlingskrise beeinflusst haben und gegebenenfalls welche Folgen dieses Einwirken auf das Handeln der Bundesregierung hatte;
  13. ob bislang nicht veröffentlichte Absprachen oder Nebenabsprachen der Bundesregierung mit anderen Staaten in oder außerhalb der Europäischen Union im Hinblick auf die Eindämmung von Migrationsbewegungen existieren, was diese gegebenenfalls beinhalten und welche Verpflichtungen sich für die Bundesrepublik Deutschland daraus für die Zukunft ergeben werden oder ergeben können;
  14. ob sich gegebenenfalls aus solchen Absprachen Zahlungsverpflichtungen gegenüber anderen Staaten oder der Europäischen Union ergeben;
  15. welche Kosten für den Bundeshaushalt bisher entstanden sind und voraussichtlich noch entstehen und in welcher Höhe Forderungen von Ländern und Kommunen zur Entschädigung für Kosten der Migration bei diesen zu vom Bund nicht ausgeglichenen Mehrbelastungen führten;
  16. auf welcher haushaltsrechtlichen Grundlage (Einzelplan, Kapitel, Titel) die Bundesregierung die durch die Öffnung der Grenzen und Einwanderung der Migranten im September 2015 entstandene Zahlungsverpflichtungen für diese und ihre etwaigen später nachkommenden Familienangehörigen eingegangen ist und ob die Regelungen des Finanzwesens im Grundgesetz und das Haushaltsrecht des Deutschen Bundestages dabei jederzeit gewahrt wurden;
  17. ob es hinsichtlich der Migration besondere Effekte gibt, die zu einer Sogwirkung führen; ob diese in der Migrationsforschung genannte „Pull- Faktoren“ für Migration in die Bundesrepublik Deutschlandidentifiziert wurden und was gegen diese durch die Bundesregierung unternommen wurde;
  18. warum Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel den Eindruck erweckte, Elemente des Staates, nämlich Staatsgebiet und Staatsvolk, aufweichen zu wollen mit Äußerungen wie „Sie können die Grenzen nicht schließen. Wir haben 3000 Kilometer Landgrenze…“ und „Es gibt keinerlei Rechtfertigung, dass sich kleine Gruppen aus unserer Gesellschaft anmaßen zu definieren, wer das Volk Das Volk ist jeder, der in diesem Land lebt“ und ob Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel sich damit gegen die herrschende Auffassung bei Bundesverfassungsrichtern und Staatsrechtslehrern zu Artikel 20 Abs. 2 S. 1GG („Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“) stellt und ob diese Äußerungen innerhalb der Bundesregierung, insbesondere mit Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière und Bundesjustizminister Heiko Maas abgestimmt waren;
  19. ob und in welcher Weise die Bundesregierung mit welchem Aufwand Fluchtursachen in Ländern außerhalb der Europäischen Union bekämpft, welche Gründe sie angesichts des Bevölkerungswachstums in Afrika hat ihre Maßnahmen als einen Erfolg zu sehen und wie sie verhindern will, dass durch die Fluchtursachenbekämpfung bzw. einem Ausbau der Entwicklungshilfe, nach neuen Forschungserkenntnissen möglicherweise die Migration weiter zunimmt;
  20. ob und wann gegebenenfalls welche Probleme aus dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oder auf andere Weise an das Bundesministerium des Innern, an den damaligen Chef des Bundeskanzleramtes und Bundesminister für besondere Aufgaben Peter Altmaier – auch in seiner Eigenschaft als Flüchtlingsbeauftragter – oder die damalige Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Staatsministerin Aydan Özoguz herangetragen wurden und was gegebenenfalls wann jeweils daraufhin unternommen wurde;
  21. welche Unregelmäßigkeiten in der Bearbeitung von Asylanträgen (Presseerklärung des BAMF – vom 04.2018) in welchem Umfang und unter wessen Beteiligung in der Außenstelle Bremen wann erfolgt sind; wer innerhalb des BAMF wann davon Kenntnis erlangt hatte, was unternommen wurde und wann jeweils in welcher Weise seitens des BAMF das Bundesinnenministerium, der Minister oder Parlamentarischer Staatssekretär Stephan Mayer direkt sowie das Bundeskanzleramt, die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Staatsministerin Annette Widmann-Mauz sowie Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel informiert wurden und gegebenenfalls welche Reaktion das BAMF infolge solcher Informationen erhielt;
  22. ob und gegebenenfalls wo es auch in anderen Außenstellen des BAMF Unregelmäßigkeiten bei der Bearbeitung von Asylanträgen, wie auch B. im Fall des Oberleutnants Franco A. (nicht arabisch sprechender aktiver Bundeswehroffizier als syrischer Flüchtling anerkannt), insbesondere durch unzureichende Bearbeitung unter Sicherheitsgesichtspunkten gab und welche Gefahren dadurch verursacht wurden;
  23. ob und gegebenenfalls in welchem Umfang es rechtswidrige oder aufgrund struktureller Mängel sonst ungeeignete Verfahren, im BAMF hinsichtlich der Bearbeitung von Asylanträgen gegeben hat, wie Gewähr für die ordnungsgemäße Arbeit der Dolmetscher und Übersetzer geleistet worden ist, wer dafür jeweils durch Tun oder Unterlassen verantwortlich ist, welche Informationen dazu der Öffentlichkeit und dem Deutschen Bundestag gegeben wurden und ob diese dem jeweiligen Erkenntnisstand in der BAMF entsprachen;
  24. aus welchen Gründen tatsächlich die aus Deggendorf nach Bremen als Außenstellenleiterin abgeordnete Mitarbeiterin, die sich mit einem umfangreichen Mängelbericht an den Parlamentarischen Staatsekretär Stephan Mayer gewandt haben soll, nach Deggendorf zurückbeordert wurde und ob die Leitung des BAMF die Aufklärung gefördert oder behindert hat;
  25. ob und gegebenenfalls welche Probleme es in der Zusammenarbeit des BAMF mit anderen Behörden und mit Gerichten gab;
  26. welche Regelungen es auf Bundesebene in wessen Verantwortung für das sogenannte Kirchenasyl in der Bundesrepublik Deutschland gibt, welches die Rechtsgrundlagen dafür sind und ob und gegebenenfalls in welcher Weise dieses in der Praxis die Arbeit der Bundesbehörden erschwert oder erleichtert, und ob es dem Kirchenasyl entsprechendes auch für nichtchristliche Gemeinden gibt.
Der Untersuchungsausschuss soll zudem prüfen und Empfehlungen abgeben (EU-Papier beweist! Es ging nie um „Flüchtlinge“, sondern um eine geplante „Neuansiedlung“),
  1. zur Notwendigkeit der Änderung der Praxis der Kontrolle der nationalen Grenzen und der EU-Außengrenzen;
  1. für die Anpassung der Praxis in den Asylverfahren und Abschiebungen im Rahmen des bestehenden Asyl-, Aufenthalts- und Ausländerrechts;
  2. zur Notwendigkeit von Änderungen des nationalen, des europäischen und des internationalen Aufenthalts- und Asylrechts wie z.B. die Asylantragstellung im Ausland, eine Strukturreform des BAMF und die Wiedereinführung des Amtes des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten beim BAMF;
  3. zur Notwendigkeit der Einrichtung eines Frühwarnsystems, das der Beobachtung und Analyse von Migrationsbewegungen und der Veranlassung präventiver Maßnahmen dient;
  4. für den Umgang mit Staaten, die als Ausgangspunkt von Migrationsbewegungen verpflichtet sind, eigene Staatsbürger wieder aufzunehmen;
  5. für den Umgang mit Staaten, die von Migrationsbewegungen außerhalb der Europäischen Union betroffen sind;
  6. für den Umgang mit Staaten, die gemäß europäischem oder internationalem Recht als sichere Drittstaaten dazu verpflichtet sind, Asylverfahren selbst durchzuführen. 
 
Begründung
Berichte über Skandale in dem BAMF schockieren die Öffentlichkeit und den Bundestag. Die Verletzung rechtsstaatlicher Standards in einer der Bundesregierung nachgeordneten Behörde war in der Bundesrepublik bisher so nicht vorstellbar.
Es besteht der Verdacht auf ein illegales System der Begünstigung von Asylbewerbern in der BAMF-Außenstelle Bremen und weitverbreiteter rechtsstaatswidriger Bearbeitung von Asylanträgen. Besonders schwer wiegt der Verdacht, auf entsprechende Hinweise von Mitarbeitern sei von Verantwortlichen nicht oder nicht angemessen reagiert worden, oder diese Praxis sei sogar durch Dienstanweisungen der BAMF-Leitung befördert worden.
Diese gravierenden Fehlentwicklungen im BAMF lassen sich nicht isoliert betrachten, sondern nur im Rahmen der Migrations- und Flüchtlingskrise und der ihr zu Grunde liegenden politischen Entscheidungen der Bundesregierung. Es geht nicht darum allein die auf der Grundlage von Dienstanweisungen handelnden Mitarbeiter des BAMF für diese Zustände verantwortlich zu machen.
Es geht um die politische Gesamtverantwortung. Der BAMF-Skandal ist Teil eines breiten Staatsversagens, das eine nie gekannte unkontrollierte Massenmigration nach Deutschland möglich gemacht hat und mit einem massiven Kontrollverlust der staatlichen Organe verbunden war.
Im Interesse des Ansehens unseres Staates und der Rechtsstaatlichkeit, aber auch im Interesse abgelehnter oder anerkannter Asylbewerbern sowie von ordentlich arbeitenden Bediensteten des BAMF bedarf es einer parlamentarischen Untersuchung, die nicht nur Sachverhalte und Verantwortlichkeiten erhellt, sondern sich auch mit Ansätzen zur dauerhaften Problemlösung beschäftigt („Undercover“ Journalist enthüllt chaotische Zustände aus dem BAMF - Außenstelle darf keine Asylbescheide mehr erstellen).
Selbstverständlich entbindet eine solche Untersuchung die Bundesregierung nicht von ihrer Pflicht, erforderliche Sofortmaßnahmen zu ergreifen.
Die massenhafte Einreise von Migranten im September 2015 infolge uneingeschränkter Grenzöffnung durch die Bundesregierung ist das bedeutendste Ereignis in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland seit der Wiedervereinigung im Jahr 1990 und ein Ereignis mit langfristigen negativen Folgen für Deutschland.
Die Rechtsgrundlage der Entscheidung der Bundesregierung unter Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel dafür ist unklar und nach Auffassung der Antragsteller aufgrund der Reichweite der Entscheidung ohne Parlamentsbeschluss Unrecht. Die Folgen für die Bevölkerung sind verheerend:
  
Die Kosten für den Steuerzahler liegen im dreistelligen Milliardenbereich. Durch die Konkurrenz um Sozialleistungen und knappen Wohnraum wurden ohnehin vorhandene soziale Schieflagen noch verstärkt. Einher mit der unkontrollierten Massenmigration gingen eine wachsende Bedrohung durch Terrorismus und Kriminalität, eine importierte Juden-und Christenfeindlichkeit und die Verneinung unserer Grundwerte vor allem zu Lasten von Frauen durch Teile der nach Deutschland kommenden Migranten. Auch wenn selbstverständlich nicht alle Migranten dafür verantwortlich sind, hat das die Sicherheitslage und das Sicherheitsgefühl unserer Bürger massiv verschlechtert.
Unkontrolliert hat die Bundesregierung Menschen einreisen lassen, die normalerweise schon wegen fehlender Ausweisdokumente den Boden der Bundesrepublik Deutschland nicht hätten betreten dürfen. Die Bundesregierung hat den unkontrollierten Zuzug hunderttausender von Migranten zugelassen, von denen die Behörden nicht wissen, wer sie sind, woher sie kommen und in vielen Fällen, wo sie sich wann aufhalten.
Diese vom damaligen bayerischen Ministerpräsident Horst Seehofer als „Herrschaft des Unrechts“ bezeichnete Situation scheint auch unter der neuen Bundesregierung anzudauern. Die Parlamentarische Aufarbeitung dieser Situation ist die Basis für die Herstellung von innerem Frieden und Vertrauen in den Rechtsstaat.
Anhörungen von Mitgliedern der Bundesregierung in Fachausschüssen des Bundestages reichen dazu nicht aus. Der Bundestag muss sein Recht nach Art. 44 GG wahrnehmen, „in öffentlicher Verhandlung die erforderlichen Beweise“ zu erheben und so den Sachverhalt zu klären mit der Möglichkeit, darauf aufbauend Vorschläge zu entwickeln (Die konspirative Massenmigration: Seit Jahrzehnten geplant und umgesetzt! (Videos)).
Literatur:
Video:
Quellen: PublicDomain/journalistenwatch.com am 01.05.2018
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