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Willkommen in Deutschland !
Sie befinden sich auf der offiziellen Internetpräsenz von Deutschland. Dieses Staatswesen beinhaltet ius cogens (unabänderlich) auch die am 17.07.1990 von den Alliierten freigegebenen Gebiete von Deutschland/Germany "als Ganzes" und trägt seit 04.04.2016 die bereits am 03.10.1990 für diese Gebiete zugewiesene UN - Länderkennziffer 276. Deutschland ist mangels eigener Organisation bis heute ohne UN - Staatenschlüssel. Diese eigene Organisation befindet sich derzeit in der Entstehung und somit kann 2019 ein Staatenschlüssel bei der UNO beantragt werden. Die Bundesrepublik Deutschland war niemals und ist nicht Deutschland und sie ist auch nicht der föderale Bundesstaat Deutschland. Ein Staatswesen Deutschland gibt es erstmals seit dem 04.04.2016. Vorher war Deutschland lediglich eine Gebietsbezeichnung. Insgesamt besitzen über 100 Millionen Menschen die Anwartschaft für eine Staatsangehörigkeit Deutschland, welche nur der Bundesstaat Deutschland vergeben kann.
Der international gültige Grundsatz bei Staatsgründungen besteht weiter fort: "Ein neuer Staat erwirbt seine Völkerrechtspersönlichkeit unabhängig von seiner Anerkennung oder Nichtanerkennung durch die bloße Tatsache seines Entstehens. Die in der Anerkennung liegende Feststellung, daß der Staat entstanden sei, ist nur deklaratorischer Natur". Urteil des Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 14.02.1989 (18 A 858/87), NVwZ 1989, 790 (ZaöRV 51 [1991], 191) (s.310[89/1])
Deutschland befindet sich aktuell im Rechtsstand der völkerrechtlichen Verfassungge benden Versammlung und wurde nach allen Regeln des internationalen Völkerrechts, wie den gesetzlichen Vorgaben der Bundesrepublik Deutschland, des Bundesverfassungsgerichts, den Bestimmungen der vormaligen alliierten Siegermächte, somit der Außenministerkonferenz in Moskau von 1943, dem Londoner Protokoll von 1944, wie der Potsdamer Konferenz von 1945, im identischen Gebietsstand vom 18. Juli 1990, 0.01 Uhr, wie dem internationalen Staatenbund, der UNO, ausgerufen.
Die Rechtsnachfolge bezüglich der Grund-, Bürger-, Gebiets- und Staatsrechte, wird von der Verfassung vom 28. März 1849 in Form einer Verfassungsänderung abgeleitet. Dieses Deutschland ist der Rechtsnachfolger der Bundesstaaten vor 1914 und nicht der Rechtsnachfolger eines Deutschen Reiches. Die Notwendigkeit ein völkerrechtliches Deutschland zu errichten, ergibt sich aus der Rechtsstellung der BRD und dem Auftrage die Versäumnisse von 1990 zu beseitigen. Der vorläufige Geltungsbereich von Deutschland entspricht den Grenzen vom 17. Juli 1990 und somit den völkerrechtlich anerkannten Landflächen vom 31. Dezember 1937. In der juristischen Rechtsform der aktuellen Weltordnung ist Deutschland ein föderaler Bundesstaat, in dem die Vollversammlung die Übergangsregierung für das bereits entstandene Staatswesen gewährleistet, bis Volkswahlen zum neuen Parlament durchgeführt werden. Danach löst sich die Verfassunggebende Versammlung auf. Mit einer Verspätung von über 26 Jahren ist am 04. April 2016 dieses neue Staatswesen durch Verfassunggebenden Versammlung vom 01. November 2014 rechtwirksam installiert worden, nachdem die 1990 vorhandene Politik diesen Vorgang nicht vollenden konnte. Tatsächlich ist die Errichtung eines Staatswesens ausschließlich die Aufgabe des Volkes und nicht der gewählten Volksvertretung, denn das Recht zur Errichtung eines Staatswesens hat nur das Volk.
In der Verfassunggebenden Versammlung kann jeder Mensch mitarbeiten und die eigene Zukunft und Verfassungsurkunde aktiv selbst mitgestalten. Volksentscheidungen über richtungsweisende Dinge sind eine Voraussetzung für eine Frieden schaffende Einigkeit im Inneren, wie im Verhältnis zu unseren Mitmenschen anderer Nationen. Das neue Deutschland beabsichtigt die aktuellen Fehlentwicklungen und Mißstände nach den Parlamentswahlen sofort zu beheben. Die Verfassunggebende Versammlung wird aber schon jetzt ihrer hohen rechtlichen Stellung Geltung verschaffen und bessere Bedingungen für die Bürger und Bürgerinnen anmahnen.
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