Freitag, 31. Januar 2020

Sigmar Gabriel (SPD) soll Aufsichtsrat der Deutschen Bank werden


von Redaktion

Ausrangierte deutsche Politiker fallen auch nach dem Ende ihrer politischen Laufbahn in der Regel finanziell weich. Sigmar Gabriel, Ex-SPD-Chef, soll Aufsichtsrat bei der Deutschen Bank werden. Am 20. Mai stellt er sich den Aktionären zur Wahl.
Deutsche Altparteienpolitiker sind offensichtlich universell einsetzbar, sowohl während ihrer aktiven politischen Laufbahn wie auch danach. Das mag daran liegen, dass sie von einigen Dingen ein wenig aber nichts so wirklich richtig gut verstehe. Spezialisierung ist dem eigenen Vorankommen nur hinderlich. Das Paradebeispiel hierfür ist Merkels »Wonderwoman« Ursula von der Leyen, die in nahezu jedem Ministerium, das sie betreute, ein Chaos hinterlassen hat und als Dank für ihre Arbeit letztlich in die Position der EU-Kommissionsvorsitzenden gehievt wurde.
Aber auch Ex-Politiker jeglicher Coleur fallen nach dem Ende ihrer Laufbahn zumindest finanziell stets weich. Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) lässt sich seine Dienste vom russischen Mineralölkonzern Rosneft fürtlich entlohnen. Friedrich Merz (CDU) hat sich nach seinem Kaltstellen durch Merkel bei Blackrock einen dicken Geldbeutel verschafft, Matthias Berninger (Grüne), einst Staatssekretär von Renate Künast, ist bei Monsanto (Produzent von Glyphosat) untergekommen.
Da wollte offensichtlich der von seiner Partei als Chef ausrangierte Sigmar Gabriel (SPD) auch nicht beiseite stehen und will dem Lockruf des Geldes folgen. Er soll demnächst Aufsichtsrat bei der Deutschen Bank werden. Nach Angaben des Bankhauseswurde bereits am vergangenen Freitag Antrag zur Bestellung des 60-Jährigen beim Amtsgericht Frankfurt eingereicht. Bei der Aktionärsversammlung am 20. Mai soll Gabriel von den Aktionären gewählt werden.

Quelle: freiewelt.net

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Empfohlener Beitrag

Verfassungswidrigkeit im potentiell angelegten Verfassungsstaat (seit 1990) Da die Ordnung des Grundgesetzes theoretisch jederzeit durch die zu schaffende Verfassung abgelöst werden kann, sollten als verfassungswidrig daher heute jene Parteien angesehen werden, die der freien Willensbildung des Volkes, soweit sie über den vom Grundgesetzes nur noch kommissarisch gestecken Rahmen hinausgeht, im Widerspruch zum „Befreiungsauftrag“ des Art. 146 keinen Raum gewähren, indem sie nicht nur Bestrebungen nach einer neuen Ordnung von vornherein als unzulässig deklarieren und – in Regierungsverantwortung – bekämpfen, sondern vor allem auch den Willensbildungs-, Diskussions- und Einigungsprozess durch massive Einschränkungen von Meinungs- und Versammlungsfreiheit unter Einsatz geheimdienstlicher Mittel nahezu vollständig unmöglich machen. In Anbetracht der zunehmenden und begründeten Kritik am Agieren des Bundesamtes für Verfassungsschutz bedarf es dringend einer ergebnisoffenen Diskussion über die Aufgaben und die Existenzberechtigung eines solchen Inlandsgeheimdienstes, der, immer noch im abzulösenden „Grundgesetz-Staat“ verhaftet, die Transformation Deutschlands in den Verfassungsstaat freier, selbstbestimmter Deutscher faktisch nicht zulassen kann, ohne sich selbst ad absurdum zu führen.

Absurdum: Das sollte sich jeder Deutsche einmal verinnerlichen! Angefangen beim Grundgesetz bis hin zum "Verfassungsschutz" Ein Re...